Die Überkreuz-Lebendspende (Crossover-Spende)

Will jemand einer nahestehenden Person zu Lebzeiten eine Niere spenden, so ist dies aus Gründen der Kompatibilität nicht immer möglich. Mit einer Überkreuz-Lebendspende können jedoch Organe «über Kreuz» passenden Empfängerinnen oder Empfängern zugeteilt werden.

Rund 40% aller Nierentransplantationen in der Schweiz werden durch eine Lebendspende ermöglicht. Diese erfolgen oftmals innerhalb der Familie. Allerdings braucht es nicht nur die Bereitschaft für eine Lebendspende, sondern auch grösstmögliche Übereinstimmung der Gewebemerkmale und Blutgruppen. So ist nur in 30–40% der Fälle eine direkte Lebendspende überhaupt möglich.

Vom Paar zur Spender-Empfänger-Kette

Ist eine direkte Spende aufgrund einer Inkompatibilität nicht möglich, kann eine sogenannte Überkreuz-Lebendspende in Frage kommen (diese wird auch Crossover-Spende genannt). Dabei geht die Niere nicht von der Spenderin oder dem Spender an die eigentlich vorgesehene nahestehende Person, sondern «über Kreuz» an eine passende Empfängerin oder einen Empfänger eines zweiten Paares, das untereinander ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug spendet die Spenderin oder der Spender des zweiten Paares die Niere der Empfängerin oder dem Empfänger des ersten Paares. Solche Kombinationen können auch mehr als zwei Paare einschliessen und in sich geschlossene Spender-Empfänger-Ketten bilden.

Software errechnet die besten Kombinationen

Paare, die an einem Überkreuz-Lebendspende-Programm teilnehmen wollen, werden in eine separate Warteliste übertragen. Eine eigens dafür entwickelte Software ermittelt dann passende Kombination mit möglichst vielen spendenden und empfangenden Personen. Die Software errechnet diese auf der Basis der Blutgruppen, der Gewebetypisierungen und anderer Parameter, die für den Transplantationserfolg wichtig sind.

Verordnung regelt die Details

Die Überkreuz-Lebendspende-Verordnung definiert, wie die Kombinationen zu ermitteln sind und welche Kombinationen Vorrang haben. Das Ziel ist es, für möglichst viele Patientinnen und Patienten ein passendes Organ zu finden. Priorität haben dabei Kombinationen mit möglichst vielen, kurzen, in sich geschlossenen Ketten.

Eine spezielle Regelung gibt es für Personen, die zu Lebzeiten ein Organ spenden wollen, dieses aber nicht einer bestimmten Person zukommen lassen wollen. Diese sogenannten altruistischen Spenden können auch in ein Überkreuz-Spende-Programm aufgenommen werden. Da sonst nur Paare Zugang zu diesen Programmen haben, würde in diesem Fall eine Empfängerin oder ein Empfänger fehlen. Um diese Lücke zu füllen, wird für die Niere aus der altruistischen Spende jene Person aus der Nierenwarteliste bestimmt, die dafür die höchste Priorität besitzt. Ist diese Person mit einer Überkreuz-Lebendspende einverstanden, so wird sie ebenfalls in das Programm aufgenommen. Sie erhält nach der Kalkulation der möglichen Kombinationen jene Niere aus dem Überkreuz-Lebendspende-Programm, die am besten passt.

Zuteilung durch die nationale Zuteilungsstelle

Die Nationale Zuteilungsstelle Swisstransplant berechnet circa viermal im Jahr mögliche Spender-Empfänger-Kombinationen. Danach erfolgen Labortests, um die Verträglichkeit der Gewebe zu prüfen. Zeigen die Tests Inkompatibilitäten, so wird neu kalkuliert. Werden keine immunologischen Probleme festgestellt, entscheidet Swisstransplant in Absprache mit den Zentren, wann die Transplantationen stattfinden und wer wo operiert wird. Swisstransplant organisiert auch den Transport der Organe.

Logistische Herausforderung

Überkreuz-Lebendspende-Programme stellen eine logistische Herausforderung dar, denn alle geplanten Transplantationen einer errechneten Spender-Empfänger-Kette dürfen höchstens acht Stunden auseinanderliegen. Damit soll verhindert werden, dass jemand eine Entnahme ablehnt, sobald seine Partnerin oder sein Partner eine Niere transplantiert bekommen hat. Eine weitere logistische Herausforderung ist, dass die Eingriffe in verschiedenen Transplantationszentren erfolgen.

Meldungen ermöglichen Nachsorge

Die Verordnung schreibt genau vor, welche Daten die Transplantationszentren zu melden haben. Damit die Zuteilung und Koordination erfolgen kann, müssen sie zum Beispiel Swisstransplant melden wenn eine Transplantation erfolgt ist oder wenn diese trotz Zuteilung eines Organes nicht möglich war.

Eine Meldung der spendenden Personen an das Schweizer Lebendspenderegister SOL/DHR (siehe Register «Links») ist notwendig, damit die geforderte lebenslange Nachsorge gewährleistet werden kann. Fachleute finden weitere Vorgaben zu Meldungen im Bereich Transplantation im Faktenblatt Melde- und Bewilligungspflichten beim Umgang mit Organen, Geweben und Zellen (siehe Reiter «Dokumente»). Die Finanzierung der Nachsorge erfolgt wie nach einer direkten Lebendspende durch die Versicherung der Empfängerin oder des Empfängers. Details dazu siehe unter: Lebendspende von Organen.

Strenge Voraussetzungen für eine Einwilligung

Für eine Lebendspende im Rahmen eines Überkreuz-Lebendspende-Programms gelten dieselben Bestimmungen wie für eine normale Lebendspende (u.a. Spende nur bei Urteilsfähigkeit und Volljährigkeit, umfassende Information über die Organentnahme, Freiwilligkeit). Details dazu unter: Lebendspende von Organen.

Neben diesen generellen Voraussetzungen müssen sich die Paare eines Überkreuz-Spende-Programm bereit erklären, einer anderen als der nahestehenden Person zu spenden, bzw. von einer anderen ein Organ anzunehmen.

Es ist möglich, dass im Rahmen einer Überkreuz-Lebendspende eine Niere entnommen wird, diese aber aus medizinischen Gründen nicht transplantiert werden kann. In einem solchen Fall geht die Empfängerin oder der Empfänger eines Paares leer aus, obwohl seine Partnerin oder sein Partner bereits eine Niere gespendet hat. Darüber müssen die Paare bei der Aufnahme in das Programm informiert werden.

Anonymität

Die Empfängerinnen und Empfänger sowie die Spenderinnen und Spender im Überkreuz-Lebendspende-Programm bleiben anonym, um einer unnötigen Belastung vorzubeugen. Die Anonymität kann aufgehoben werden, wenn alle Transplantationen durchgeführt und alle involvierten Personen damit einverstanden sind.

Weiterführende Themen

Lebendspende von Organen

Lebende Personen können gewisse Organe spenden. Meistens finden Lebendspenden in der Familie statt. Die Lebendspende hat grosse Vorteile, birgt für die Spenderinnen und Spender aber Risiken.

Lebendspende: Willensäusserung und Schutz

Personen, die für eine Lebendspende in Frage kommen, müssen umfassend und verständlich über den Eingriff und die Risiken informiert werden. Der Entscheid für oder gegen eine Lebendspende muss freiwillig und ohne Druck von aussen erfolgen.

Letzte Änderung 25.06.2024

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