Lebende Personen können gewisse Organe spenden. Meistens finden Lebendspenden in der Familie statt. Die Lebendspende hat grosse Vorteile, birgt für die Spenderinnen und Spender aber Risiken.
Als Spenderin oder Spender kommen für gewisse Organe auch lebende Personen in Frage. Der Mensch hat zwei Nieren, kann aber mit nur einer leben und die andere spenden. Es ist auch möglich, einen Teil der Leber zu entnehmen, da dieses Organ sich regenerieren kann. Im Gegensatz zur Niere treten bei der Entnahme der Leber jedoch häufiger medizinische Komplikationen auf.
Neben den genannten Organen können zu Lebzeiten auch Blut-Stammzellen gespendet werden, zum Beispiel zur Behandlung der Leukämie.
Vorteile und Risiken der Organ-Lebendspende
Gegenüber der Organspende durch verstorbene Personen bietet die Lebendspende erhebliche Vorteile. So können medizinische Vorabklärungen ohne Zeitdruck vorgenommen und der Zeitpunkt des Eingriffs kann optimal geplant werden. Auch müssen Patientinnen und Patienten weniger lange auf ein Organ warten. Schliesslich ist bei einer Spende durch Blutsverwandte die Abstossungsreaktion meist geringer. All dies verbessert die Erfolgsaussichten der Transplantation.
Allerdings bestehen für Menschen, die ein Organ spenden, gesundheitliche Risiken. Diese hängen direkt mit der Operation zusammen oder sind langfristiger Art und unterscheiden sich nach Organ. Daher muss der Gesundheitszustand von Personen, die für eine Lebendspende in Frage kommen, umfassend abgeklärt werden. Auch müssen die Spenderinnen und Spender nach der Organentnahme medizinisch sehr gut betreut werden. Ausführliche Informationen zu den Risiken der Nieren-Lebendspende bietet die Lebendspendebroschüre des Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregisters SOL-DHR/SNO:
Personen, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind, dürfen ein Organ (eine Niere, einen Teil der Leber) oder Blut-Stammzellen spenden, aber nur, wenn für ihr Leben und ihre Gesundheit kein ernsthaftes Risiko besteht und wenn für die Empfängerin oder den Empfänger keine andere Therapie mit vergleichbarem Nutzen zur Verfügung steht. Vor der Entnahme muss die spendende Person umfassend informiert werden und frei von jedem Druck ihre schriftliche Zustimmung geben.
Die Lebendspende muss freiwillig und unentgeltlich sein
Neben medizinischen Aspekten sind bei einer Lebendspende auch psychologische Faktoren zu berücksichtigen. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Spende freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Es ist verboten, für die Spende von Organen, Geweben oder Zellen einen finanziellen Gewinn oder einen anderen Vorteil zu gewähren oder anzunehmen. Neben der Abklärung des Gesundheitszustands der Spenderin bzw. des Spenders verlangt eine Lebendspende in einem Vorgespräch eine genaue Prüfung der ihr zugrunde liegenden Motive. Insbesondere im Familienkreis sind allfällige Abhängigkeitsverhältnisse und das Vorhandensein von psychischem Druck zu beachten. Unterstützung bei der medizinischen und psychosozialen Abklärung bei einer Organ-Lebendspende bieten die von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) erarbeiteten medizinisch-ethische Richtlinien und Empfehlungen zur Lebendspende (siehe auf dieser Seite unten im Register «Links»).
Lebendspenden stammen meist von nahestehenden Personen
Die meisten Organ-Lebendspenden finden zwischen Personen statt, die sich kennen (gerichtete Spende). Das Transplantationsgesetz erlaubt auch Lebendspenden an unbekannte Personen, sogenannte ungerichtete Spenden. In diesem Fall wird das Organ von der nationalen Zuteilungsstelle nach rechtlich festgehaltenen Kriterien zugeteilt.
Ist eine Lebendspende aus immunologischen Gründen nicht möglich, kann eine Überkreuz-Lebendspende in Frage kommen. Dabei geht die Niere nicht von der Spenderin oder dem Spender an die eigentlich vorgesehene Person, sondern «über Kreuz» an eine andere Person, die immunologisch kompatibel ist. In einem Überkreuz-Lebendspende-Programm werden inkompatible Paare in einen Pool aufgenommen. Eine spezielle Software ermittelt auf der Basis der Blutgruppen, der Gewebetypisierungen und anderer Parameter möglichst viele geeignete Kombinationen von spendenden und empfangenden Personen. Weitere Informationen:
Wichtige Nachsorge nach der Lebendspende
In den meisten Fällen wird die Gesundheit durch eine Lebendspende nicht beeinträchtigt. Dennoch braucht es für Lebendspenderinnen und Lebendspender eine medizinische Nachsorge. So können allfällige gesundheitliche Probleme früh erkannt und behandelt werden. Zu diesem Zweck werden alle Personen, die zu Lebzeiten ein Organ gespendet haben, im Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR/SNO erfasst (siehe auf dieser Seite unten im Register „Links“) und regelmässig medizinisch untersucht. Die Nachsorge erfolgt nach einer Organspende lebenslang.
Finanzielle Aspekte der Lebendspende
Alle mit der Organ-Lebendspende verbundenen Kosten müssen von der Versicherung der empfangenden Person übernommen werden. Dies sind insbesondere Ausgaben für die Operation und die Nachsorge sowie die Entschädigung für den erlittenen Erwerbsausfall. Die Versicherer entrichten dazu eine einmalige Pauschale. Der Bund übernimmt die administrativen Kosten für die Führung des Lebendspenderegisters.
Links
Schweizer Lebendspenderbroschüre
Medizin-ethische Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften
• Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und
Vorbereitung der Organentnahme
• Lebendspende von soliden Organen
Gesetze
Letzte Änderung 12.01.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
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