Gegen einige schwere Blut-Erkrankungen hilft eine Transplantation von Blut-Stammzellen. Diese können von lebenden Personen gespendet werden. Möchte eine Person spenden, kann sie sich registrieren lassen. Sie wird für die Spende angefragt, wenn ihre Zellen benötigt werden.
Aus den Blut-Stammzellen werden die reifen Blutzellen gebildet. Deshalb kann eine Transplantation von Blut-Stammzellen verwendet werden, um lebensbedrohliche Krankheiten des Blutes und des Immunsystems zu behandeln, beispielsweise die Leukämie.
Braucht eine erkrankte Person eine Transplantation von Blut-Stammzellen, muss nach einer passenden Spenderin oder einem passenden Spender gesucht werden. Bei der sogenannten allogenen (vom Griechischen «allo» = anders, fremd; «gen» = Herkunft) Transplantation werden die kranken Zellen des Blutsystems entfernt und durch gesunde Zellen einer Spenderin oder eines Spenders ersetzt.
Damit das Immunsystem der erkrankten Person die fremden Blut-Stammzellen nicht bekämpft und abstösst, müssen die Gewebemerkmale der erkrankten Person möglichst gut mit jenen der Spenderin oder des Spenders übereinstimmen. In rund einem Drittel der Fälle findet sich eine Person im familiären Umfeld, deren Blut-Stammzellen geeignet sind und die zu einer Spende bereit ist. Ist dies nicht der Fall, wird nach einer passenden Spenderin oder einem passenden Spender im In- und Ausland gesucht. Die Organisation Blutspende SRK Schweiz AG durchsucht dafür die Register weltweit, in welchen sich Personen registriert haben, die zu einer Blut-Stammzell-Spende bereit sind.
Als Spenderin oder Spender registrieren
Wer Blut-Stammzellen spenden möchte, kann sich im Register für Blut-Stammzellspenderinnen und -spender bei der Blutspende SRK Schweiz AG (Swiss blood stem cells, SBSC) registrieren lassen. Diese Organisation ist vom Bund mit der Führung des Stammzellenregisters beauftragt und arbeitet eng mit entsprechenden Registern im Ausland zusammen. Die Registrierung ist sehr einfach möglich unter: Online Registrierung Blutstammzellenspende.
Damit man sich registrieren kann, muss man zwischen 18 und 40 Jahre alt sein, sich in guter gesundheitlicher Verfassung befinden und in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein krankenversichert sein. Es gibt einige Krankheiten und weitere Indikatoren, die eine Spende nicht zulassen würden. Mehr Informationen dazu finden sich in der Broschüre «Die Blutstammzell-Spende – Was Sie wissen sollten».
Nach der Anmeldung erhält man per Post ein Wattestäbchen-Set, mit dem man zu Hause einen Abstrich der Mundschleimhaut zur Bestimmung der Gewebemerkmale machen kann. Das Vorgehen wird in einem Video der Blutspende SRK erklärt. Dieses Set sendet man zusammen mit der Einverständniserklärung und dem ausgefüllten medizinischen Fragebogen zurück. Die Blutspende SRK prüft alle Angaben. Wenn man die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Spende erfüllt, wird man ins Register aufgenommen.
Zur eigentlichen Spende angefragt werden nur diejenigen Personen, bei denen die Gewebemerkmale mit denen einer kranken Person übereinstimmen, die eine Behandlung mit Blut-Stammzellen benötigt. Potentielle Spenderinnen und Spender werden über den Ablauf der Spende und die Risiken aufgeklärt. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Broschüre «Die Blutstammzell-Spende – Was Sie wissen sollten».
Stimmt eine Person bei einer konkreten Anfrage zu, werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Aufgrund der grossen Anzahl von Gewebemerkmalen ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, je für eine Spende angefragt zu werden. In der Schweiz spenden pro Jahr nur 0,05% aller registrierten Personen ihre Blut-Stammzellen. Dies entspricht jährlich ungefähr 70 Blut-Stammzellspenden von nicht verwandten Spenderinnen und Spendern für Patientinnen und Patienten im In- oder Ausland.
Freiwillige und unentgeltliche Spende
Für die Spende von Blut-Stammzellen gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingen wie bei der Lebendspende eines Organs. Bei der Abklärung, ob jemand als Spenderin oder Spender infrage kommt, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Zu prüfen ist, ob die Spende freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Es ist verboten, für die Spende von Blut-Stammzellen einen finanziellen Gewinn oder einen anderen Vorteil zu fordern oder anzunehmen.
Für die Spende erhält man kein Geld, es entstehen für die spendende Person aber auch keine Kosten.
Entscheid gut abwägen
Die Bereitschaft zur Blut-Stammzellspende kann jederzeit widerrufen werden. Es wird aber empfohlen, frühzeitig alle Gründe für oder gegen eine Spende abzuwägen. Insbesondere wenn man für eine konkrete Spende angefragt wird, sollte man sich möglichst definitiv und verbindlich entscheiden. Sobald man nämlich einer Spende zustimmt, beginnen bei der Empfängerin oder dem Empfänger vorbereitende Behandlungen (z.B. Chemotherapie und/oder Ganzkörperbestrahlung). Dadurch wird das Knochenmark vollständig zerstört. Ohne die vorgesehene Blut-Stammzellspende gibt es dann praktisch keine Überlebenschance mehr.
Ablauf der Spende
Es gibt zwei Arten, wie die Blut-Stammzellen für die Transplantation gewonnen werden können. Welche Art der Spende im Einzelfall besser geeignet ist, hängt von der zu behandelnden Krankheit ab. Den Entscheid fällen die Ärztinnen und Ärzte, die die Transplantation durchführen, im Einvernehmen mit der Spenderin oder dem Spender.
Entnahme aus dem Blutkreislauf
Diese Art der Entnahme kommt häufig vor. Für die Spende werden die Blut-Stammzellen direkt aus dem Blutkreislauf der Spenderin oder des Spenders entnommen. Vor der eigentlichen Entnahme der Blut-Stammzellen wird die spendende Person während einiger Tage mit Medikamenten (sogenannte Wachstumsfaktoren) behandelt. Dadurch vermehren sich die Blut-Stammzellen und wandern aus dem Knochenmark ins Blut. Am Tag der Entnahme wird das Blut der Spenderin oder des Spenders während drei bis sechs Stunden über einen Schlauch in ein Gerät geleitet, das die Blut-Stammzellen vom Blut trennt. Dieser Prozess heisst Apherese. Das Blut gelangt danach wieder in den Körper zurück. In der Regel kann die spendende Person das Spital noch am selben Tag verlassen und nach zwei bis fünf Tagen wieder arbeiten gehen.
Entnahme aus dem Knochenmark
Diese Art der Entnahme kommt sehr viel seltener vor. Für die Knochenmark-Spende werden Blut-Stammzellen unter Narkose aus dem Knochenmark des Beckenknochens der spendenden Person entnommen. In der Regel kann die spendende Person das Spital am nächsten Tag wieder verlassen und nach drei bis zehn Tagen wieder arbeiten gehen.
Risiken und Nachsorge
Die Entnahme von Blut-Stammzellen wird in der Regel gut vertragen. Spenderinnen und Spender müssen aber vor einer Spende über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Diese unterscheiden sich etwas, je nach Art der Entnahme:
Risiken bei der Entnahme aus dem Blutkreislauf
Die Entnahme aus dem Blutkreislauf erfolgt ambulant. Einige Tage vor der eigentlichen Spende werden der Spenderin oder dem Spender Medikamente verabreicht (Wachstumsfaktoren). Diese können zu grippeartigen Symptomen und zu Schmerzen in den Knochen oder Muskeln führen, die nach dem Absetzen des Medikamentes verschwinden. In seltenen Fällen kann es zur Bildung von Thrombosen kommen.
Risiken bei der Entnahme aus dem Knochenmark
Die Entnahme von Blut-Stammzellen aus dem Knochenmark erfolgt stationär. Die Stammzellen werden unter Vollnarkose entnommen. Dabei bestehen grundsätzlich die Risiken und Nebenwirkungen der Narkose wie Übelkeit und Erbrechen. Daneben können vorübergehend Störungen der Wundheilung, Schmerzen und blaue Flecken (Hämatome) an der Entnahmestelle auftreten. Das Knochenmark regeneriert sich innerhalb weniger Wochen vollständig.
Nachsorge und Aufnahme ins Lebendspende-Nachsorgeregister
Kurz nach der Spende wird man zu einer Kontrolluntersuchung und einem Gespräch aufgeboten. Um rechtzeitig allfällige gesundheitliche Probleme nach einer Blut-Stammzellspende zu erkennen, braucht es für die Spenderinnen und Spender eine medizinische Nachsorge. So können allfällige gesundheitliche Probleme früh erkannt und behandelt werden. Zu diesem Zweck werden alle Personen, die Blut-Stammzellen gespendet haben und in die Nachsorge eingewilligt haben, im Lebendspende-Nachsorgeregister für Blut-Stammzellspenderinnen und -spender aufgenommen. Danach wird man während zehn Jahren von der Blutspende SRK Schweiz AG nachbetreut und regelmässig zum Gesundheitszustand befragt.
Blut-Stammzellen aus Nabelschnurblut
In seltenen Fällen kann auch das Blut aus der Nabelschnur von Neugeborenen als Quelle von Blut-Stammzellen dienen. Die Blut-Stammzellen können nach der Geburt ohne Risiko für Mutter und Kind aus der Nabelschnur gewonnen werden, denn das Nabelschnurblut wird erst nach der Abtrennung der Nabelschnur entnommen. Das Nabelschnurblut kann für eine allfällige spätere Verwendung eingelagert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf folgender Seite: Blut-Stammzellen aus Nabelschnurblut.
Autologe Blut-Stammzellspende
Nicht immer braucht es für eine Transplantation Blut-Stammzellen von einer anderen Person. In einigen Fällen werden die Blut-Stammzellen der erkrankten Person selbst entnommen und ihr nach einer Chemotherapie oder Strahlentherapie, die die Krebszellen zerstört, wieder zurücktransplantiert. Dies nennt man eine autologe (aus dem Griechischen, «zum selben Individuum gehörig») Transplantation, da die spendende und empfangende Person dieselbe ist. Ein Vorteil dieser Methode ist, dass der Körper die Blut-Stammzellen als eigene Zellen erkennt und es daher nicht zu einer Abstossung kommt, wie bei einer Transplantation fremder Zellen oder Organe. Allerdings besteht die Gefahr, dass mit der Transplantation auch Krebszellen wieder in den Körper gebracht werden.
Letzte Änderung 22.01.2025
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