Gut informierte Patientinnen oder Patienten, die ihre Rechte kennen, können sich aktiv an der vorgeschlagenen Behandlung beteiligen und in eine vertrauensvolle Beziehung mit der Ärztin bzw. dem Arzt und dem Pflegepersonal treten.
- Recht auf Aufklärung
- Freie Einwilligung nach umfassender Aufklärung
- Freie Wahl der Gesundheitsfachperson und der Pflegeeinrichtung
- Einschränkende Massnahmen und Behandlungen ohne Einwilligung
- Berufsgeheimnis
- Recht auf Einsicht in das Patientendossier
- Recht, sich begleiten zu lassen
- Rechte in der Krebsregistrierung
Hinweis
Wir können Ihnen keine persönliche Beratung anbieten. Konsultieren Sie dazu bitte die Seite Beratungsmöglichkeit und wenden Sie sich an die für Sie passende Stelle. Vielen Dank.
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Letzte Änderung 18.01.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz