Es gibt verschiedene Massnahmen, um die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Covid-19-Arzneimitteln besser zu koordinieren.
Die wichtigen Arzneimittel für die Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten werden vom BAG, vom BWL und von Swissmedic überwacht.
Das BAG wird von Expertinnen und Experten in den klinischen und wissenschaftlichen Abklärungen beraten.
Wichtige Covid-19-Arzneimittel — Versorgungssituation und Meldepflicht
Informationen für Spitalapothekerinnen und Spitalapotheker
Meldungen der Lagerbestände in der Datenbank «drugshortage» wurden per 31. März 2022 eingestellt.
Meldungen von verabreichten Therapien mit Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld; ambulant und stationär), Sotrovimab (Xevudy®; ambulant und stationär) und der Prä-Expositionsprophylaxe mit Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld; ambulant und stationär) müssen im Formular «Meldeformular Covid-19 Therapien und Prophylaxen» aufgeführt und an HMR_COVID@bag.admin.ch gemeldet werden. Sofern Sie keine dieser Arzneimittel verabreicht haben, müssen Sie auch keine Meldung machen.
Therapien für Covid-19 Patientinnen und Patienten
Zur frühzeitigen Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer bestätigten Covid-19 Erkrankung, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben, können unter Einhaltung der Kriterienliste der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI) direkt wirksame Antiviralia wie Paxlovid® oder Veklury® angewendet werden.
Seit dem 27. Juli 2022 kann Paxlovid® von allen Ärztinnen und Ärzten, die gemäss KVG zugelassen und zulasten der OKP tätig sind, verordnet und von selbstdispensierenden Ärzten selbst abgegeben, oder in Apotheken mit Rezept bezogen werden. Paxlovid® ist rezeptpflichtig und darf nur an Personen mit einer bestätigten Covid-19 Erkrankung unter Einhaltung der Kriterienliste der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI) verschrieben werden.
Mögliche Arzneimittelinteraktionen von Paxlovid® müssen bei jeder Verschreibung überprüft werden, z. B. anhand der Fachinformation oder eines Arzneimittelcheckers (Liverpool website). Für weitere Informationen ist die Fachinformation zu konsultieren.
Eine Anwendung monoklonaler Antikörper, wie Sotrovimab (Xevudy®) oder Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung wird bei den gegenwärtig in der Schweiz zirkulierenden Virusstämmen und auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstands von der SSI derzeit nicht empfohlen. Eine Behandlung mit diesen monoklonalen Antikörpern kann jedoch von Spezialisten in sehr seltenen und spezifischen Situationen in Betracht gezogen werden.
Die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Covid-19 Therapeutika wird wie bisher durch das BAG sichergestellt.
«Der Bund übernimmt die Kosten für die ambulanten Anwendungen von Paxlovid® (Nirmatrelvir [PF-07321332]/Ritonavir) zur Behandlung einer bestätigten Coronavirus Erkrankung (Covid-19) und unter Einhaltung der Kriterien der SSI, solange dieses Arzneimittel nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Detaillierte Informationen zur Vergütung von Paxlovid® (Nirmatrelvir [PF-07321332]/Ritonavir) sind dem Faktenblatt «Neue Krankheit Covid-19 (Coronavirus): Kostenübernahme ambulanter Covid-19 Arzneimittel (PDF, 601 kB, 25.07.2022)» zu entnehmen.
Veklury® (Remdesivir) wurde per 1. September 2022 in die Spezialitätenliste (SL) mit einer Limitatio aufgenommen und wird nicht mehr durch den Bund vergütet.
Eine ambulante Behandlung, die in den von den Kantonen bestimmten Zentren mit den monoklonalen Antikörpern Xevudy® (Sotrovimab) oder Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) durchgeführt wurde, wird weiterhin durch den Bund übernommen, solange diese Arzneimittel nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden.
Für stationäre Patientinnen und Patienten kann das BAG keine Kosten übernehmen.
Prä-Expositionsprophylaxe für schwer immundefiziente Personen mit ungenügendem Impfschutz gegen Covid-19
Bei den gegenwärtig in der Schweiz zirkulierenden Virusstämmen und auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstands wird eine prophylaktische Anwendung monoklonaler Antikörper wie Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) bei schwer immundefizienten Patientinnen und Patienten mit ungenügendem Impfschutz gegen Covid-19 zurzeit gemäss Kriterienliste der SSI nicht empfohlen. Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) kann jedoch von den Spezialisten in sehr seltenen und spezifischen Situationen in Betracht gezogen werden.
Der Bund übernimmt die Kosten für eine solche Anwendung von Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) bei ambulanten Patientinnen und Patienten, solange dieses Arzneimittel nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird. Für Prä-Expositionsprophylaxen bei stationären Patientinnen und Patienten kann das BAG seit der Swissmedic-Zulassung für diese Indikation keine Kosten mehr übernehmen. Per Stichtag 9. September 2022 (Zulassung) sind die Vorgaben von SwissDRG zu beachten.
Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit Gruppe Krisenlage (HMR_COVID@bag.admin.ch) wenden.
Die Kantone sind für die Organisation und die Kommunikation mit der Ärzteschaft bzw. den Patientinnen und Patienten zuständig.
Letzte Änderung 18.07.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Gesundheitsschutz
Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit
Schwarzenburgstrasse 157
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