Förderprogramm für Covid-19 Arzneimittel

Der Bundesrat hat am 19. Mai 2021 ein Förderprogramm für Covid-19-Arzneimittel verabschiedet. Von den ursprünglich vier vom BAG finanziell unterstützten Projekten verbleibt eines im Förderprogramm.

Die vom Bundesrat verabschiedeten Rahmenbedingungen des Förderprogrammes lauten:

  • Die geförderten Projekte leisten einen Beitrag zur sicheren und schnellen Versorgung der Schweiz mit Covid-19-Arzneimitteln.
  • Die Projekte weisen ein hohes klinisches Innovationspotential auf.
  • Das Subsidiaritäts- und das Erforderlichkeitsprinzip sind erfüllt.
  • Die wissenschaftliche Qualität und die Robustheit des Entwicklungsplans sind gewährleistet.
  • Die Gesuchstellenden weisen die entsprechende Expertise für pharmazeutische Entwicklungsprojekte und einen überzeugenden Businessplan auf.
  • Der Bund erhält im Vorfeld festgelegte Gegenleistungen (namentlich eine Kaufoption/Vorkaufsrecht).
  • Die Anträge sollen rechtsgleich und transparent beurteilt werden.

Finanzierung der Entwicklung von ursprünglich vier Arzneimitteln

An seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 hatte der Bundesrat das BAG, unterstützt von Innosuisse, damit beauftragt, das Förderprogramm umzusetzen. Die Ausschreibung dauerte vom 19. Juli bis zum 16. August 2021.

Die neun eingegangenen Fördergesuche wurden von Experten und Expertinnen im Auftrag der Innosuisse und des BAG beurteilt. Auf der Grundlage dieser Beurteilungen hat das BAG Ende Oktober 2021 entschieden, vier Gesuche zu unterstützen.
Anfang Dezember 2021 hat das BAG mit den Firmen Memo Therapeutics AG, Kinarus AG, Noorik Biopharmaceuticals AG sowie GeNeuro SA Verträge mit einer Gesamtfördersumme von rund 27 Millionen CHF abgeschlossen.

Im Rahmen dieses Programms hat der Bund die Entwicklung unterschiedlicher Medikamente gegen Covid-19 mitfinanziert: einen monoklonalen Antikörper gegen das Coronavirus, eine Kombination zweier Substanzen mit antiviraler und entzündungshemmender Wirkung, ein Arzneimittel zur Verringerung von Atemwegskomplikationen sowie ein Medikament zur Behandlung von Langzeitfolgen von Covid-19 (Post-Covid).

In den Jahren 2022 und 2023 mussten die Projekte für die ersten drei erwähnten Medikamente aufgrund mangelnder Wirksamkeit abgebrochen werden. Ein Projekt verbleibt im Förderprogramm, welches gemäss Entscheidung des Bundesrates vom 26. April 2023 bis spätestens Ende Juni 2024 weiterläuft.

Letzte Änderung 21.11.2023

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Projektteam «Förderprogramm Covid-19 Arzneimittel»
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