Neugeborenen-Screening

Bestimmte Erbkrankheiten können bereits im Kindesalter schwere Schäden verursachen. Je eher sie entdeckt werden, desto schneller lassen sie sich gezielt behandeln. 

Das Neugeborenen-Screening ist eine Untersuchung, die in der Schweiz bei Neugeborenen am dritten oder vierten Tag nach der Geburt durchgeführt wird. Dafür werden wenige Blutstropfen aus der Ferse des Babys auf zehn verschiedene Erbkrankheiten getestet. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu Langzeitschäden oder sogar zum Tod des Kindes führen. Wenn die Behandlung aber gleich in den ersten Lebenstagen beginnt, lassen sich bleibende Schäden in den meisten Fällen vermeiden.

Weitere Informationen zum Thema Neugeborenen-Screening finden Sie unter Neugeborenen-Screening Schweiz.


Weiterführende Themen

Gesetzliche Bestimmungen

In der Schweiz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Gentests durchgeführt werden können. Dadurch sollen Persönlichkeitsrechte geschützt und Missbrauch vermieden werden. Zudem werden hohe Anforderungen an die Aufklärung und Beratung, den Datenschutz sowie die Qualität der Tests gestellt.

Informationen für Fachpersonen

Die meisten genetischen Tests müssen von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom Bund bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Fachpersonen finden hier Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für die verschiedenen genetischen Tests.

Letzte Änderung 03.02.2025

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Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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