Regelungsbereiche von genetischen Tests

Genetische Tests werden in verschiedene Regelungsbereiche eingeteilt und unterschiedlich hohen Anforderungen unterstellt. Informieren Sie sich hier über die Zuordnung zu den Bereichen.

Je nach Zweck und Aussage des Ergebnisses werden genetische Tests den folgenden Regelungsbereichen zugeordnet:

  • Genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich
  • Genetische Untersuchungen zur Abklärung besonders schützenswerter Eigenschaften der Persönlichkeit ausserhalb des medizinischen Bereichs
  • Übrige genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs
  • Erstellung von DNA-Profilen für Vater- und Verwandtschaftstests
  • Genetische Tests zu nicht-erblichen Eigenschaften

An die verschiedenen Regelungsbereiche werden unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt. Informationen dazu finden sich im Reiter «Dokumente».



Genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich

Dem medizinischen Bereich werden genetische Untersuchungen zugeordnet, die Auskunft über Krankheiten und Krankheitsveranlagungen oder andere medizinisch relevante Eigenschaften betreffen.

Beispiele dafür sind Abklärungen zu:

  • Erbkrankheiten, wie zystische Fibrose
  • Chromosomenstörungen, wie Trisomie 21
  • Veranlagung für später ausbrechende Krankheiten, wie familiärer Brustkrebs oder Chorea Huntington
  • Veranlagung für Reaktionen auf Arzneimittel (Pharmakogenetische Untersuchungen)

Ebenfalls dem medizinischen Bereich zuzuordnen sind genetische Untersuchungen im Zusammenhang mit:

  • multifaktoriellen Krankheiten, wie Diabetes oder Alzheimer
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Suchtpotenzial und -verhalten
  • erhöhtem Risiko für Sportverletzungen
  • psychischen Störungen

Genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs

Genetische Untersuchungen, die dieser Regelungskategorie zugeordnet werden, geben keinen Aufschluss über Krankheiten oder Krankheitsveranlagungen. Sie verfolgen auch sonst keinen medizinischen Zweck.

Genetische Daten können auch ausserhalb des medizinischen Bereichs sensible Informationen enthalten, die einen besonderen Schutz vor Missbrauch erfordern. Daher unterscheidet das revidierte GUMG ausserhalb des medizinischen Bereichs zwischen zwei Bereichen und stellt an diese unterschiedlich hohe Anforderungen (vgl. Tabelle 2 in «Fragen und Antworten – Genetische Untersuchungen: Ein Überblick über die neuen Regeln» im Reiter «Dokumente»).

Es wird unterschieden zwischen «Genetischen Untersuchungen zur Abklärung besonders schützenswerter Eigenschaften der Persönlichkeit» und «Übrigen genetischen Untersuchungen».

Genetische Untersuchungen zu besonders schützenswerten Eigenschaften der Persönlichkeit ausserhalb des medizinischen Bereichs

Beispiele für Untersuchungen zur Abklärung besonders schützenswerter Eigenschaften sind:

  • Physiologische Eigenschaften: z.B. Stoffwechseltyp zur Optimierung der Ernährung, Muskelbeschaffenheit für die optimale Wahl einer Sportart (Schnelligkeit, Ausdauer), Hautalterung
  • Persönliche Eigenschaften: insb. Charakter, Verhalten, Intelligenz oder Begabungen
  • Ethnische oder andere die Herkunft betreffende Eigenschaften («Ahnenforschung»): insb. Ursprungsregion der Vorfahren, z.B. Abstammung von Kelten, inkl. Suche nach Verwandten unter den Kundinnen und Kunden der Gentestanbieter oder Klärung einer allfälligen Verwandtschaft mit Prominenten bzw. historischen Persönlichkeiten, deren Daten den Anbietern vorliegen.

Hinweis: Diese Tests sind abzugrenzen von Vaterschafts- und Verwandtschaftstests. Sobald zwei Personen die Verwandtschaft zueinander klären möchten, kommen die Bestimmungen für die Erstellung von DNA-Profilen zur Anwendung.

Übrige genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs

Zu den übrigen genetischen Untersuchungen werden diejenigen Analysen gezählt, die Auskunft über bereits bekannte Eigenschaften zum äusseren Erscheinungsbild geben, sowie über weitere Merkmale, die ein verhältnismässig niedriges Missbrauchsrisiko bergen, wie:

  • Haar- oder Augenfarbe
  • Geschmacksempfinden
  • Konsistenz des Ohrenschmalzes
  • Niesreflex bei plötzlich hellem Licht

Erstellung von DNA-Profilen für Vater- und Verwandtschaftstests

Bei der Erstellung von DNA-Profilen gemäss GUMG wird eine genetische Untersuchung durchgeführt, mit dem Zweck die Abstammung der untersuchten Person zu klären oder diese zu identifizieren.

Dazu zählen insbesondere Vaterschafts- oder Verwandtschaftstests. Nicht dazu zählen Ahnenforschungstests, die Suche nach Verwandten unter den Kundinnen und Kunden der Gentestanbieter.

DNA-Profile zur Klärung der Abstammung und zur Identifizierung in Zivil- und Verwaltungsverfahren werden in vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement anerkannten Laboratorien erstellt. Auf der Internetseite von Fedpol Praktische Informationen - Vaterschaftstest finden Sie eine Liste dieser Laboratorien.

Genetische Untersuchungen zu nicht erblichen Eigenschaften

Zu den genetischen Untersuchungen  zu nicht erblichen Eigenschaften zählen Abklärungen zu Veränderungen im Erbgut, die im Verlauf des Lebens erworben und nicht an Nachkommen weitergegeben werden.

Es handelt sich dabei insbesondere Tests, die im Rahmen der Diagnose und Behandlung von Krebserkrankungen vorgenommen werden.

Nicht darunter fallen Tests zu erblichen Formen von Krebserkrankungen.

Gesetze

Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.

Weiterführende Themen

Veranlassung genetischer Tests

Wer darf genetische Tests veranlassen? Was gilt für die verschiedenen Fachpersonen? Hier finden Sie Informationen dazu, was bei der Veranlassung genetischer Tests zu beachten ist.

Gesuche & Bewilligungen für genetische Untersuchungen

Genetische Untersuchungen beim Menschen müssen durch das BAG bewilligt werden. Informieren Sie sich hier über das Verfahren bei zyto- und molekulargenetischen Untersuchungen oder bei genetischen Reihenuntersuchungen.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.

Letzte Änderung 30.10.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/medizin-und-forschung/genetische-untersuchungen/info-fachpersonen/regelungsbereiche-gentests.html