Genetische Tests zu nicht erblichen Eigenschaften

Mit genetischen Tests zu nicht erblichen Eigenschaften werden vor allem Krebserkrankungen charakterisiert. Dabei wird meist pathologisch verändertes Material untersucht. Die Anforderungen sind weniger streng als bei Untersuchungen von erblichen Eigenschaften.



Was sind genetische Tests zu nicht erblichen Eigenschaften?

Genetische Tests nicht erblicher Eigenschaften untersuchen Veränderungen im Erbgut, die im Verlauf des Lebens entstanden sind und nicht an die Nachkommen weitergegeben werden. Diese Veränderungen können nur einzelne Gewebe oder Organe betreffen.

Genetische Tests nicht erblicher Eigenschaften im Zusammenhang mit Krebserkrankungen

Die meisten genetischen Tests zur Abklärung von nicht erblichen Eigenschaften werden im Rahmen von Krebserkrankungen durchgeführt. Dabei wird pathologisch verändertes oder möglicherweise pathologisch verändertes Material wie etwa eine Gewebeprobe untersucht, um beispielsweise

  • eine Krebserkrankung im Frühstadium zu erkennen, 
  • eine gestellte Diagnose zu bestätigen, 
  • die festgestellte Krebserkrankung genauer zu charakterisieren oder 
  • den Therapieverlauf zu kontrollieren.

Mit diesen Untersuchungen wird nicht abgeklärt, ob es sich um eine erbliche Form von Krebs handelt. Je nach Zusammensetzung des biologischen Materials und der verwendeten Analysemethode können sich bei solchen Tests dennoch Überschussinformationen zu erblichen Eigenschaften ergeben.

Überschussinformationen

Überschussinformationen sind zusätzliche genetische Informationen, die für den ursprünglichen Zweck des Gentests nicht benötigt werden. Sie werden meist unerwartet oder zufällig entdeckt.

Bei genetischen Tests zu nicht erblichen Eigenschaften im Zusammenhang mit Krebserkrankungen entstehen mit grosser Wahrscheinlichkeit keine Überschussinformationen, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die untersuchte Probe besteht fast nur aus pathologisch verändertem Material oder dieses ist stark angereichert.
  • Es wird ein Verfahren genutzt, das zielgerichtet nur die gesuchten Eigenschaften abdeckt.

Was gilt für genetische Tests nicht erblicher Eigenschaften im Zusammenhang mit Krebserkrankungen?

Die nachfolgenden Anforderungen gelten nur für diejenigen Tests, bei denen Überschussinformationen zu erblichen Eigenschaften entstehen können. Sie sind weniger hoch als für genetische Tests auf erbliche Eigenschaften.

Es gilt insbesondere Folgendes:

Die Vorgaben des GUMG gelten nicht für Untersuchungen, bei denen Überschussinformation zu erblichen Eigenschaften überwiegend ausgeschlossen werden können und die nicht bezwecken, erbliche Eigenschaften abzuklären.

Weitere Informationen zu genetischen Tests zu nicht erblichen Eigenschaften finden sich in «Genetische Untersuchungen beim Menschen: Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen» (Ziff. 8) unter Dokumente.

Was gilt für genetische Tests zur Abklärung erblicher Krebserkrankungen?

Für genetische Untersuchungen zur Abklärung einer erblich bedingten Krebserkrankung, gelten die gleichen Bestimmungen wie für die genetischen Untersuchungen von erblichen Eigenschaften im medizinischen Bereich.

Glossar

Rechtliche Grundlagen

Die detaillierten rechtlichen Vorgaben zu genetischen Untersuchungen nicht-erblicher Eigenschaften finden sich unter:

  • Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, GUMG: Art. 2 Abs. 3, Art. 3-15, Art. 27, Art. 33 und Art. 56-58
  • Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen, GUMV: Art. 2-4 und Art. 61-63 

Gesetze

Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.

Weiterführende Themen

Informationen für die Öffentlichkeit

Gentests geben Einblicke in unser Erbgut und werden vielseitig eingesetzt. Welche Gentests gibt es und was ist dabei zu beachten? Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Informationen für Fachpersonen

Die meisten genetischen Tests müssen von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom Bund bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Fachpersonen finden hier Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für die verschiedenen genetischen Tests.

Medizinischer Bereich

Genetische Tests im medizinischen Bereich werden meistens von Ärztinnen und Ärzten veranlasst. Hier finden Sie Informationen über die Zuordnung und Abgrenzung sowie die Anforderungen an die Tests.

Nicht-medizinischer Bereich

Genetische Tests im nicht-medizinischen Bereich werden in zwei Regelungsbereiche unterteilt. Hier finden Sie Informationen über die Zuordnung und die Anforderungen an die verschiedenen Tests.

DNA-Profile

DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person oder auf gerichtliche Anordnung erstellt werden. Die Laboratorien müssen vom Bund anerkannt sein.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.

Letzte Änderung 12.03.2025

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