DNA-Profile zur Klärung der Abstammung

DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person oder auf gerichtliche Anordnung erstellt werden. Die Laboratorien müssen vom Bund anerkannt sein.



Was sind DNA-Profile zur Klärung der Abstammung?

Ein DNA-Profil ist ein einzigartiges Muster, das eine Person eindeutig identifiziert (ausgenommen eineiige Zwillinge). Bei der Erstellung eines DNA-Profils, werden hauptsächlich spezifische Abschnitte der DNA untersucht, die in unterschiedlicher Länge vorkommen (z.B. short tandem repeats). Diese Abschnitte werden von den Eltern an die Nachkommen vererbt. 

Beispiele sind Vaterschaftstests und weitere Verwandtschaftstests. 

Das GUMG regelt die Erstellung von DNA-Profilen im Rahmen von Zivil- und Verwaltungsverfahren sowie ausserhalb von behördlichen Verfahren. Dabei wird ein genetischer Test gemacht, um die Abstammung der untersuchten Person zu klären oder diese zu identifizieren.

Was fällt nicht in den Regelungsbereich der DNA-Profile zur Klärung der Abstammung?

  • Ahnenforschungs-Gentests können zwar für die Suche nach Ver-wandten verwendet werden. Sie fallen jedoch unter die Gentests im nicht-medizinischen Bereich.
  • DNA-Profile werden auch bei Strafverfahren oder zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen eingesetzt. In diesem Fall kommt jedoch das DNA-Profilgesetz zur Anwendung.

Welche Anforderungen gelten für die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung?

Für die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung gilt insbesondere Folgendes:

Was gilt für Tests bei Urteilsunfähigen, pränatale Tests und Tests bei Verstorbenen?

Welche Laboratorien dürfen DNA-Profile zur Klärung der Abstammung erstellen?

DNA-Profil-Laboratorien in der Schweiz benötigen eine Akkreditierung nach SN ISO/IEC 17025 (siehe Links) der Schweizerischen Akkreditierungsstelle und eine Anerkennung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Die Aufsicht über die Laboratorien obliegt dem Bundesamt für Polizei (fedpol). Informationen zum Anerkennungsverfahren sind unter dieser E-Mail-Adresse erhältlich.

Eine Liste der vom Bund anerkannten Laboratorien findet sich auf der Internetseite der fedpol: Praktische Informationen – Vaterschaftstest.

Glossar

Rechtliche Grundlagen

Die detaillierten rechtlichen Vorgaben zur Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung und zur Identifizierung finden sich in:

  • Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, GUMG: Art. 2 Abs. 3 und das 5.und 8. Kapitel
  • Verordnung vom 14. Februar 2007 über die Erstellung von DNA-Profilen in Zivil- und Verwaltungsverfahren, VDZV

Gesetze

Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.

Weiterführende Themen

Informationen für die Öffentlichkeit

Gentests geben Einblicke in unser Erbgut und werden vielseitig eingesetzt. Welche Gentests gibt es und was ist dabei zu beachten? Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Informationen für Fachpersonen

Die meisten genetischen Tests müssen von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom Bund bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Fachpersonen finden hier Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für die verschiedenen genetischen Tests.

Medizinischer Bereich

Genetische Tests im medizinischen Bereich werden meistens von Ärztinnen und Ärzten veranlasst. Hier finden Sie Informationen über die Zuordnung und Abgrenzung sowie die Anforderungen an die Tests.

Nicht-medizinischer Bereich

Genetische Tests im nicht-medizinischen Bereich werden in zwei Regelungsbereiche unterteilt. Hier finden Sie Informationen über die Zuordnung und die Anforderungen an die verschiedenen Tests.

Nicht erbliche Eigenschaften

Mit genetischen Tests zu nicht erblichen Eigenschaften werden vor allem Krebserkrankungen näher untersucht. Die Anforderungen sind weniger streng als bei Tests von erblich bedingten Eigenschaften.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.

Letzte Änderung 12.03.2025

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