Veranlassung und Durchführung von genetischen Tests

In der Schweiz müssen die meisten genetischen Tests von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom BAG bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Genetische Reihenuntersuchungen benötigen eine Bewilligung des BAG. Hier finden Sie Informationen dazu.

Auf den nachfolgenden Seiten finden sich Informationen für:

  • Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsfachpersonen, die zur Veranlassung genetischer Tests berechtigt sind,
  • Laboratorien, die genetische Untersuchungen durchführen, und
  • Organisationen, die genetische Reihenuntersuchungen durchführen wollen.

Veranlassung von genetischen Tests

Wer darf genetische Tests veranlassen? Was gilt für die verschiedenen Fachpersonen? Hier finden Sie Informationen dazu, was bei der Veranlassung genetischer Tests zu beachten ist.

Durchführung von genetischen Tests und von Reihenuntersuchungen

Genetische Laboratorien benötigen eine Bewilligung des BAG. Auch genetischen Reihenuntersuchungen sind bewilligungspflichtig. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen und das Bewilligungsverfahren für zyto- und molekulargenetische Untersuchungen oder für genetische Reihenuntersuchungen.

Regelungsbereiche für genetische Tests

Genetische Tests werden in verschiedene Regelungsbereiche eingeteilt und unterschiedlich hohen Anforderungen unterstellt. Informieren Sie sich hier über die Zuordnung zu den Bereichen.

Gesetze

Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.

Weiterführende Themen

Informationen zu Gentests

Gentests geben Einblicke in unser Erbgut und werden vielseitig eingesetzt. Welche Gentests gibt es und was ist dabei zu beachten? Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.

Letzte Änderung 31.10.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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