In der Schweiz müssen die meisten genetischen Tests von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom BAG bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Genetische Reihenuntersuchungen benötigen eine Bewilligung des BAG. Hier finden Sie Informationen dazu.
Auf den nachfolgenden Seiten finden sich Informationen für:
- Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsfachpersonen, die zur Veranlassung genetischer Tests berechtigt sind,
- Laboratorien, die genetische Untersuchungen durchführen, und
- Organisationen, die genetische Reihenuntersuchungen durchführen wollen.
Letzte Änderung 31.10.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54