Das Bundesamt für Gesundheit hat den Auftrag, die Wirksamkeit des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu überprüfen. Mit dieser Prüfung wird untersucht, ob das Gesetz wirksam und zweckmässig vollzogen wird und ob es seine Ziele erreicht.
Mit der Wirksamkeitsprüfung (Evaluation) wird untersucht, ob das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) seine Zwecke erreicht. Sie wird in drei Phasen durchgeführt: einem Monitoring, einer formativen Evaluation und einer summativen Evaluation.
Die Evaluation baut auf dem Wirkungsmodell zum FMedG auf. Dieses bildet ab, welche Ziele der Gesetzgeber mit dem FMedG verfolgt und mit welchen Regelungsinstrumenten diese erreicht werden sollen.
Das Monitoring
Das Monitoring bildet die Grundlage der Wirksamkeitsprüfung und beruht auf systematisch erhobenen Daten. Diese geben Einblick in die Praxis der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz.
Unter anderem wird erfasst, wie viele Paare die Verfahren der Fortpflanzungsmedizin wie Insemination oder In-vitro-Fertilisation (IVF) in Anspruch nehmen, wie viele Ärztinnen und Ärzte eine Bewilligung zur Durchführung von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren haben oder wie viele Samenspender registriert sind.
Auf der Seite Fortpflanzungsmedizin: Zahlen & Fakten finden sich die Ergebnisse. Die jährlich erstellten Kurzberichte zu den Ergebnissen finden sich unten im Register «Dokumente».
Die formative Evaluation
Mit der formativen Evaluation wird der Vollzug des FMedG beurteilt. Dazu werden qualitative Erhebungen in Form von Interviews oder Fragebögen durchgeführt. Wie gross ist der Aufwand für den Vollzug? Bewähren sich die rechtlichen Bestimmungen in der Praxis? Wird das Gesetz schweizweit einheitlich vollzogen? Welche erwünschten und unerwünschten Auswirkungen lassen sich feststellen? Soll die Umsetzung optimiert werden?
Die formative Evaluation lief von 2019 bis 2021. Der Schlussbericht, das Executive Summary sowie die Stellungnahme des BAG und der GDK finden sich auf der Seite Evaluationsberichte «Biomedizin und Forschung» unter ‘Abgeschlossene Studien’.
Die summative Evaluation
Die summative Evaluation bildet den letzten Schritt der Wirksamkeitsprüfung. Sie geht der grundlegenden Frage nach, ob das Gesetz seine Zwecke erreicht oder ob es gegebenenfalls revidiert werden sollte.
Die summative Evaluation wurde von 2023 bis 2024 durchgeführt. Der Schlussbericht, das Executive Summary sowie die Stellungnahme des BAG und der GDK finden sich auf der Seite Evaluationsberichte «Biomedizin und Forschung» unter ‘Abgeschlossene Studien’.
Dokumente
- Wirkungsmodell zum Fortpflanzungsmedizingesetz (PDF, 63 kB, 24.08.2017)
- Wirkungsmodell zum Fortpflanzungsmedizingesetz: Erläuterungen (PDF, 590 kB, 23.03.2020)
- Wirksamkeitsprüfung des Fortpflanzungsmedizingesetzes FMedG: Rahmenkonzept 2016 - Aktualisierung 2019 (PDF, 1 MB, 25.06.2019)
- Monitoring des Fortpflanzungsmedizingesetzes: Konzept (PDF, 729 kB, 23.03.2020)
- Monitoring FMedG: Kurzbericht 2017/2018 (PDF, 292 kB, 03.06.2020)
- Monitoring FMedG: Kurzbericht 2019 (PDF, 248 kB, 19.07.2021)
- Monitoring FMedG: Kurzbericht 2020 (PDF, 282 kB, 14.06.2022)
- Monitoring FMedG: Kurzbericht 2021 (PDF, 335 kB, 21.06.2023)
- Monitoring FMedG: Kurzbericht 2022 (PDF, 364 kB, 22.07.2024)
Gesetze
Letzte Änderung 21.11.2024
Kontakt
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