Das Fortpflanzungsmedizingesetz hat 2014 eine grössere Teilrevision erfahren. Das Ziel der Revision war die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Die Revision ist am 1. September 2017 in Kraft getreten.
Seit dem 1. September 2017 kann in der Schweiz die Präimplantationsdiagnostik (PID) unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden. Für Laboratorien, die in der Fortpflanzungsmedizin tätig sind, gelten seither strengere Qualitätskriterien und erhöhte Anforderungen an die Qualifikation des Laborpersonals.
Die Präimplantationsdiagnostik
Die PID ist ein Verfahren zur genetischen Untersuchung von Embryonen «in vitro» (lateinisch für «im Reagenzglas»). Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) findet die Befruchtung der Eizellen ausserhalb des Körpers in einem medizinischen Labor statt. Die befruchteten Eizellen entwickeln sich innerhalb weniger Tage zu Embryonen, die aus über 200 Zellen bestehen (Blastozysten). Diesen werden mehrere Zellen entnommen und im Rahmen einer PID genetisch untersucht.
Mit der PID können folgende Ziele erreicht werden:
- die Identifikation von Embryonen, welche die Veranlagung für eine bestimmte schwere Erbkrankheit aufweisen.
- die Untersuchung von Embryonen auf besondere Merkmale (Chromosomenstörungen), welche eine erfolgreiche Schwangerschaft verhindern würden.
Im Anschluss wird in der Regel einer von jenen Embryonen, die keine solchen Veränderungen aufzeigen, in die Gebärmutter transferiert.
Die Zulassung der PID in der Schweiz
In der Schweiz war die PID von 2001 (Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes, FMedG) bis August 2017 bundesrechtlich verboten. Das Verbot wurde im September 2017 mit der Inkraftsetzung des revidierten FMedG aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt kann die PID in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden.
Chronologie der Revision
Seit dem 1. September 2017 ist das revidierte FMedG und die revidierte Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) in Kraft. Die Chronologie zeigt die Etappen dieser Revision.
Entscheid des Bundesrates, das revidierte FMedG zusammen mit der revidierten FMedV per 1. September 2017 in Kraft zu setzen.
- Medienmitteilung vom 21. Juni 2017 (siehe am Ende der Seite unter «Medien»)
- Medienmitteilung vom 26. September 2016 (siehe am Ende der Seite unter «Medien»)
- Die vollständigen Unterlagen zur Vernehmlassung der FMedV finden Sie auf der der Seite Vernehmlassung 2016/32
Volksabstimmung über die Änderung des FMedG. Das Volk stimmt der Gesetzesänderungen deutlich zu.
- Erläuterungen des Bundesrates (Abstimmungsbüchlein)
- Änderungen des FMedG
- Medienmitteilung vom 11. April 2016 (siehe am Ende der Seite unter «Medien»
- Informationen des Bundesrats zum Abstimmungsresultat
Faktenblätter zu Begrifflichkeiten und häufig gestellten Fragen bezüglich der Änderungen im FMedG:
- Faktenblatt: Die Änderungen des FMedG im Überblick (PDF, 114 kB, 08.04.2016)Welche Änderung beinhaltet das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz über das wir am 5. Juni 2016 abstimmen?
- Faktenblatt: Verfahren der Fortpflanzungsmedizin (PDF, 23 kB, 08.04.2016)Was versteht man unter In-vitro-Fertilisation (IVF), Präimplantationsdiagnostik und Aneuploidiescreening?
Das Referendum gegen die Änderung vom 12. Dezember 2014 des FMedG ist formell zustande gekommen. Von den 58 634 Unterschriften, die bei der Bundeskanzlei eingereicht worden sind, sind 58 112 gültig.
Publikation des Bundesratsbeschlusses über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015. Damit beginnt die 100-tägige Referendumsfrist gegen die vom Parlament am 12. Dezember 2014 beschlossene Änderung des FMedG (vgl. unten).
Die Änderung von Art. 119 der Bundesverfassung betreffend die Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich unterliegt dem obligatorischen Referendum. Volk und Stände nehmen die Änderung des Verfassungsartikels deutlich an. Die Änderung tritt am 14. Juni 2015 in Kraft.
- Erläuterungen des Bundesrates (Abstimmungsbüchlein)
- Schlussabstimmungstext zur Änderung von Art. 119 BV
- Medienmitteilung vom 23. März 2015 (siehe am Ende der Seite unter «Medien»)
- Informationen des Bundesrates zum Abstimmungsresultat
Faktenblätter zu Begrifflichkeiten und häufig gestellten Fragen bezüglich der Verfassungsänderung:
- Faktenblatt IVF, PID, Aneuploidie-Screening (PDF, 25 kB, 22.03.2015)Was ist Präimplantationsdiagnostik (PID) und wie ist sie heute geregelt?
- Faktenblatt Verfassungsänderung (PDF, 144 kB, 22.03.2015)Änderung der Bundesverfassung (Abstimmung vom 14. Juni 2015)
- Faktenblatt Anpassungen FMedG (PDF, 79 kB, 05.04.2023)Vorgesehene Änderungen des FMedG
Das Parlament nimmt die Änderungen der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich sowie des FMedG an.
Der Bundesrat überweist die Botschaft zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie des FMedG ans Parlament.
- Medienmitteilung vom 7. Juni 2013 (siehe am Ende der Seite unter «Medien»)
Veröffentlichung des Ergebnisberichts zur Vernehmlassung. Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die entsprechenden Gesetzesentwürfe und die Botschaft auszuarbeiten. Der Änderungsvorschlag für den Verfassungsartikel legt die Rahmenbedingungen fest, die es ermöglichen, die PID durchführen zu können. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung konkretisiert die Verfassung und legt fest, unter welchen Voraussetzungen die PID zulässig ist.
- Medienmitteilung vom 28. Juni 2012 (siehe am Ende der Seite unter «Medien»)
Vernehmlassung zur Änderung des Verfassungsartikels 119 über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) und zum überarbeiteten Entwurf des FMedG.
- Die vollständigen Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie auf der Seite Vernehmlassung 2010/123
- Medienmitteilung vom 29. Juni 2011 (siehe am Ende der Seite unter «Medien»)
Veröffentlichung des Ergebnisberichts zur Vernehmlassung durch das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI). Aufgrund der Rückmeldungen beschliesst der Bundesrat den Gesetzesentwurf zu überarbeiten. Der neue Entwurf beinhaltet eine Verfassungsänderung und zieht eine erneute Vernehmlassung nach sich.
- Vernehmlassungsbericht zur Änderung des FMedG
- Medienmitteilung vom 26. Mai 2010 (siehe am Ende der Seite unter «Medien»)
Vernehmlassung zur Änderung des FMedG zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Die vollständigen Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie auf der der Seite Vernehmlassung 2008/14
Dokumente
- Erläuterungen zur Änderung der FMedV (PDF, 145 kB, 21.06.2017)anlässlich der Inkraftsetzung des revidierten FMedG und der revidierten FMedV 2017
- Faktenblatt: Die Änderungen des FMedG im Überblick (PDF, 114 kB, 08.04.2016)zur Volksabstimmung 2016 über das FMedG
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Erläuterungen des Bundesrats (Abstimmungsbüchlein)zur Volksabstimmung 2016 über das FMedG
- Faktenblatt Verfassungsänderung (PDF, 144 kB, 22.03.2015)zur Volksabstimmung 2015 über die BV
- Faktenblatt Anpassungen Fortpflanzungsmedizingesetz (PDF, 79 kB, 05.04.2023)zur Volksabstimmung 2015 über die BV
-
Erläuterungen des Bundesrates (Abstimmungsbüchlein)zur Volksabstimmung 2015 über die BV
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