Das BAG ist verantwortlich für die Rechtsetzungsarbeiten im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Derzeit arbeitet das BAG an einem Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Motion zur Legalisierung der Eizellenspende.
Entstehung des Fortpflanzungsmedizingesetzes
Die ersten Regulierungen der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz gehen auf die 1980er Jahre zurück. Damals formulierte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) Richtlinien zur Fortpflanzungsmedizin. Gleichzeitig erliessen etwa die Hälfte der Kantone gesetzliche Regelungen dazu. Für eine Regelung auf Bundesebene fehlte eine verfassungsrechtliche Grundlage.
1986 ernannte der Bundesrat eine Expertenkommission «Humangenetik und Reproduktionsmedizin». Diese wurde beauftragt die rechtlichen, sozialen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsmedizin und der Humangenetik darzulegen (Amstad-Bericht, siehe Links).
1987 kam die Volksinitiative «gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen» (Beobachter-Initiative, siehe Links) zustande. Bundesrat und Bundesversammlung erarbeiteten dazu einen direkten Gegenentwurf, der 1992 von Volk und Ständen angenommen wurde (Art. 24novies BV vom 29. Mai 1874 siehe Links; heute Art. 119 und 120 BV).
Gestützt auf diese Verfassungsgrundlage verabschiedeten die Eidgenössischen Räte 1998 das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG), welches 2001 in Kraft trat.
Die Zuständigkeit für das FMedG und die entsprechende Verordnung (FMedV) lag bis Ende 2008 beim Bundesamt für Justiz (BJ). Seit Anfang 2009 ist das BAG für das Fortpflanzungsmedizinrecht zuständig.
Die Entstehungsgeschichte zum Gesetz ist auf der folgenden Seite des BJ ausführlicher dokumentiert:
Fortpflanzungsmedizingesetz
Revisionen des Fortpflanzungsmedizingesetzes
Abgeschlossen: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Das FMedG hat 2014 eine grössere Teilrevision erfahren, die 2017 in Kraft getreten ist. Mit dieser Revision wurden genetische Untersuchungen von Embryonen in vitro zugelassen, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID). Ausführliche Informationen zu diesen Revisionsarbeiten finden sich auf der Seite Abgeschlossene Revision: Zulassungsregelung der Präimplantationsdiagnostik.
Aktuell: Zulassung der Eizellenspende
Das Parlament hat im Herbst 2022 die Motion 21.4341 «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) (siehe Links) angenommen. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Eckwerte für die Zulassung der Eizellenspende festgelegt und schlägt vor, die Ei- und Samenzellenspende auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen. Das BAG erarbeitet zurzeit einen Vorentwurf zur Revision des FMedG.
Weitere Informationen finden sich im Faktenblatt unter Dokumente.
Links
Amstad-Bericht und Beobachter-Initiative
- für Amstad-Bericht siehe Botschaft S. 1002 und 1029 f.
- für Beobachter-Initiative siehe S. 994 und 1079 f.
Art. 24novies Bundesverfassung vom 29. Mai 1875
Motion WBK-NR
Historie Bundesamt für Justiz
Medien
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Gesetze
Letzte Änderung 12.03.2025
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Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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