Rechtsetzungsprojekte zur Fortpflanzungsmedizin

Das BAG ist verantwortlich für die Rechtsetzungsarbeiten im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Derzeit arbeitet das BAG an einem Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Motion zur Legalisierung der Eizellenspende.



Entstehung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Die ersten Regulierungen der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz gehen auf die 1980er Jahre zurück. Damals formulierte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) Richtlinien zur Fortpflanzungsmedizin. Gleichzeitig erliessen etwa die Hälfte der Kantone gesetzliche Regelungen dazu. Für eine Regelung auf Bundesebene fehlte eine verfassungsrechtliche Grundlage.

1986 ernannte der Bundesrat eine Expertenkommission «Humangenetik und Reproduktionsmedizin». Diese wurde beauftragt die rechtlichen, sozialen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsmedizin und der Humangenetik darzulegen (Amstad-Bericht, siehe Links).

1987 kam die Volksinitiative «gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen» (Beobachter-Initiative, siehe Links) zustande. Bundesrat und Bundesversammlung erarbeiteten dazu einen direkten Gegenentwurf, der 1992 von Volk und Ständen angenommen wurde (Art. 24novies BV vom 29. Mai 1874 siehe Links; heute Art. 119 und 120 BV).

Gestützt auf diese Verfassungsgrundlage verabschiedeten die Eidgenössischen Räte 1998 das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG), welches 2001 in Kraft trat.

Die Zuständigkeit für das FMedG und die entsprechende Verordnung (FMedV) lag bis Ende 2008 beim Bundesamt für Justiz (BJ). Seit Anfang 2009 ist das BAG für das Fortpflanzungsmedizinrecht zuständig.

Die Entstehungsgeschichte zum Gesetz ist auf der folgenden Seite des BJ ausführlicher dokumentiert:
Fortpflanzungsmedizingesetz

Revisionen des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Abgeschlossen: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Das FMedG hat 2014 eine grössere Teilrevision erfahren, die 2017 in Kraft getreten ist. Mit dieser Revision wurden genetische Untersuchungen von Embryonen in vitro zugelassen, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID). Ausführliche Informationen zu diesen Revisionsarbeiten finden sich auf der Seite Abgeschlossene Revision: Zulassungsregelung der Präimplantationsdiagnostik.

Aktuell: Zulassung der Eizellenspende

Das Parlament hat im Herbst 2022 die Motion 21.4341 «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) (siehe Links) angenommen. Das BAG erarbeitet zurzeit einen Vorentwurf zur Umsetzung dieser Motion. Ausführliche Informationen dazu folgen.


Links

Amstad-Bericht und Beobachter-Initiative

  • für Amstad-Bericht siehe Botschaft S. 1002 und 1029 f.
  • für Beobachter-Initiative siehe S. 994 und 1079 f.

Art. 24novies Bundesverfassung vom 29. Mai 1875

Motion WBK-NR

Historie Bundesamt für Justiz

Gesetze

Gesetzgebung Fortpflanzungsmedizin

Das Fortpflanzungsmedizingesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen.

Weiterführende Themen

Parlamentarische Vorstösse

Seit das Fortpflanzungsmedizingesetz 2001 in Kraft getreten ist, wurden dazu über 30 parlamentarische Vorstösse eingereicht.

Wirksamkeitsprüfung Fortpflanzungsmedizingesetz

Das BAG überprüft die Wirksamkeit des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen

Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin.

Fortpflanzungsmedizin: Zahlen & Fakten

Wer nimmt die Fortpflanzungsmedizin in Anspruch? Wie viele und welche Verfahren werden durchgeführt? Wie viele Embryonen werden genetisch untersucht? Das Monitoring zur Fortpflanzungsmedizin liefert Zahlen und Fakten.

Letzte Änderung 19.11.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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