Am 14. Juni 2015 fand die Volksabstimmung über die Änderung von Art. 119 der Bundesverfassung betreffend das Fortpflanzungsmedizingesetz statt. Volk und Stände haben die Änderung des Verfassungsartikels deutlich angenommen.
Abstimmungsdossier
Bundesrat und Parlament möchten die genetische Untersuchung von menschlichen Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, in einem klar begrenzten Rahmen zulassen. Dadurch sollen Paare, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind, Kinder bekommen können, die von dieser Krankheit nicht betroffen sind. Zudem sollen Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen können, so eine bessere Chance erhalten, ein eigenes Kind zu bekommen. Um die Präimplantationsdiagnostik erfolgversprechend durchführen zu können, muss zunächst die Verfassung angepasst werden. Die Abstimmung darüber findet am 14. Juni statt. Die Zulassung der PID erfolgt erst später auf Gesetzesstufe.
Dokumente
Faktenblätter zu Begrifflichkeiten und häufig gestellten Fragen bezüglich der Änderungen in der Bundesverfassung
Faktenblatt IVF, PID, Aneuploidie-Screening (PDF, 25 kB, 22.03.2015)Was ist Präimplantationsdiagnostik (PID) und wie ist sie heute geregelt?
Faktenblatt Verfassungsänderung (PDF, 144 kB, 22.03.2015)Änderung der Bundesverfassung (Abstimmung vom 14.6.2015)
Faktenblatt Anpassungen Fortpflanzungsmedizingesetz (PDF, 79 kB, 05.04.2023)Vorgesehene Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)
Links
Schlussabstimmungstext zur Änderung von Art. 119 der Bundesverfassung
Parlamentarische Beratung und Schlussabstimmung
Gesetze
Letzte Änderung 05.04.2023
Kontakt
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Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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