Revision der Verordnung zum Fortpflanzungsmedizingesetz

Ab Herbst 2017 soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Das Departement des Innern legt hiermit den Entwurf des Ausführungsrechts (FMedV) zur fakultativen Vernehmlassung vor. Sie dauert bis zum 9. Januar 2017.

Die eidgenössischen Räte verabschiedeten am 12. Dezember 2014 die Revision des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz; FMedG). Die Änderung des FMedG macht eine Anpassung der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) notwendig. Das Eidgenössische Departement des Innern eröffnet am 26. September die fakultative Vernehmlassung i.S.v. Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsgesetz, VlG).

Der Entwurf der vorgeschlagenen Änderung der FMedV konkretisiert das FMedG und regelt namentlich die Anforderungen, die ein reproduktionsmedizinisches Laboratorium zukünftig zu erfüllen hat. Gemäss der Neuregelung hat das reproduktionsmedizinische Laboratorium ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem zu betreiben. Weiter legt der Entwurf erhöhte Anforderungen an die Qualifikation des Laborpersonals im Vergleich zum geltenden Recht fest.

Aufgrund der Revision des FMedG sowie der FMedV bedarf es ferner einer Anpassung der Verordnung vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV). Nach dem  Verordnungsentwurf müssen Laboratorien, die zyto- oder molekulargenetische Untersuchungen von Keimzellen oder Embryonen in vitro im Rahmen von Fortpflanzungsverfahren durchführen, neu über eine Akkreditierung nach der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung vom 17. Juni 1996 (AkkBV) verfügen. Zudem muss das Laboratorium neu über eine Laborleiterin oder einen Laborleiter mit dem Titel «Spezialistin oder Spezialist für medizinisch-genetische Analytik FAMH» oder «Spezialistin oder Spezialist für Labormedizin FAMH, medizinische Genetik» verfügen.

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Rechtsetzungsarbeiten zur Fortpflanzungsmedizin

Das Bundesamt für Gesundheit ist verantwortlich für die Rechtsetzungsarbeiten mit Bezug zur Fortpflanzungsmedizin.

Letzte Änderung 28.08.2018

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