Geht der Kinderwunsch nicht auf natürlichem Weg in Erfüllung, so kann ein Paar die Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen. Diese medizinischen und biologischen Techniken, werden bei Unfruchtbarkeit der Frau, des Mannes oder beider angewendet.
In der Schweiz dürfen Fortpflanzungsverfahren nur angewendet werden, wenn damit die Unfruchtbarkeit eines Paares überwunden werden soll und die anderen Behandlungsmethoden versagt haben oder aussichtslos sind, oder wenn die Gefahr der Übertragung einer schweren, unheilbaren Krankheit auf die Nachkommen nicht anders abgewendet werden kann.
Letzte Änderung 03.12.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54