Aktuelles Rechtsetzungsprojekt: Revision des Verordnungsrechts

Das BAG überarbeitet das Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz. Es passt die Verordnungen an nationale und internationale Entwicklungen in der Humanforschung an.

Der Bundesrat hat das BAG am 6. Dezember 2019 mit einer Revision des Verordnungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) beauftragt. Das BAG hat die Arbeiten an der Revision anfangs 2020 aufgenommen, musste diese aber während der Corona-Pandemie bis im Juli 2022 aussetzen.

Mit der Revision der HFG-Verordnungen sollen

  • die Rahmenbedingungen und die Transparenz in der Humanforschung verbessert
  • die Entwicklungen der Digitalisierung im Forschungsbereich berücksichtigt, und
  • die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen an die Praxis angepasst werden.

Von den Änderungen betroffen sind alle Verordnungen des HFG:

  • Die Verordnung über klinische Versuche; KlinV (SR 810.305)
  • Die Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten; KlinV-Mep (SR 810.306)
  • Die Humanforschungsverordnung; HFV (SR 810.301) 
  • Die Organisationsverordnung HFG; OV-HFG (SR 810.308)

Ebenfalls von den Änderungen betroffen ist die Verordnung des Stammzellenforschungsgesetzes:

  • Die Stammzellenforschungsverordnung; VStFG (SR 810.311)

Die geänderten Verordnungen sind unten im Reiter «Dokumente» zu finden.

Der Bundesrat hat am 26. April 2023 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Ausführungsrecht zum HFG eröffnet. Diese lief bis am 16. August 2023.

Die Stellungnahmen, welche im Rahmen der Vernehmlassung von den Kantonen, den Parteien und weiteren interessierten Kreisen eingegangen sind, sind auf der Internetseite «Abgeschlossene Vernehmlassungen» der Bundeskanzlei zu finden.

Aktuell werden die in die Vernehmlassung geschickten Verordnungen überarbeitet. Es ist geplant, dass der Bundesrat die revidierten Verordnungen im 4. Quartal 2024 in Kraft setzen wird.

Gesetze

Gesetzgebung Forschung am Menschen

Das Humanforschungsgesetz und seine ausführenden Verordnungen regeln die Forschung am Menschen in der Schweiz. Hauptzweck der Gesetzgebung ist es, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen.

Medien

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Letzte Änderung 02.02.2024

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Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
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Tel. +41 58 463 51 54
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