Abgeschlossenes Rechtsetzungsprojekt: Revision des Verordnungsrechts

Das BAG hat das Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz überarbeitet. Es hat die Verordnungen an nationale und internationale Entwicklungen in der Humanforschung angepasst. Die Änderungen sind am 1. November 2024 in Kraft getreten.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 6. Dezember 2019 mit einer Revision des Verordnungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) beauftragt. 

Mit der Revision der HFG-Verordnungen sollen

  • die Rahmenbedingungen und die Transparenz in der Humanforschung verbessert,
  • die Entwicklungen der Digitalisierung im Forschungsbereich berücksichtigt, und
  • die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen an die Praxis angepasst werden.

Von den Änderungen betroffen sind alle Verordnungen des HFG. Ebenfalls von den Änderungen betroffen ist die Verordnung des Stammzellenforschungsgesetzes.

Der Bundesrat hat vom 26. April bis 16. August 2023 die Vernehmlassung eine Teilrevision des Ausführungsrecht zum HFG durchgeführt. Die Stellungnahmen, welche im Rahmen der Vernehmlassung von den Kantonen, den Parteien und weiteren interessierten Kreisen eingegangen sind, sowie der Ergebnisbericht der Vernehmlassung, sind auf der Internetseite der Vernehmlassung, «Abgeschlossene Vernehmlassungen» der Bundeskanzlei zu finden.

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2024 die Teilrevision des Verordnungsrechts gutgeheissen und die angepassten Verordnungen verabschiedet. Die geänderten Verordnungen sind am 1. November 2024 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Transparenzbestimmungen, welche am 1. März 2025 in Kraft getreten sind.

Die Verordnungen sind auf der Publikationsplattform des Bundesrechts (Fedlex) zu finden:

Der zu den ursprünglichen Verordnungen gehörende erläuternde Bericht vom 21. August 2013 sowie der erläuternde Bericht zu den Anpassungen vom 07. Juni 2024 sind unten unter «Dokumente» zu finden.

Zeitgleich mit der Verabschiedung der Teilrevision des HFG-Verordnungsrechts hat der Bundesrat das EDI beauftragt, das HFG zu revidieren und ihm bis Ende 2026 einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten. 

Dokumente


Erläuternder Bericht zu den Verordnungen vom 21. August 2013 (PDF, 513 kB, 19.09.2013)Erläuternder Bericht zu den ursprünglichen Verordnungen zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG)

Erläuternder Bericht zur Verordnungsrevision vom 7. Juni 2024 (PDF, 899 kB, 11.11.2024)Erläuternder Bericht über die Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG)

Teilrevision der Verordnungen HFG und StFG (PDF, 765 kB, 14.03.2025)Information für Vollzugsbehörden und Forschende, Stand 1. März 2025

Gesetze

Gesetzgebung Forschung am Menschen

Das Humanforschungsgesetz und seine ausführenden Verordnungen regeln die Forschung am Menschen in der Schweiz. Hauptzweck der Gesetzgebung ist es, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen.

Letzte Änderung 14.03.2025

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Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
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