Die Regelung der Humanforschung in der Schweiz

Das Humanforschungsgesetz und seine vier ausführenden Verordnungen regeln die Forschung am Menschen in der Schweiz.

Das Humanforschungsgesetz (HFG)

Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) mit seinen ausführenden Verordnungen ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

Zweck des HFG ist es, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen. Ferner soll das Gesetz zu günstigen Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen sowie zu ihrer Qualität und Transparenz beitragen.

Unter das Humanforschungsgesetz fällt nicht nur die Forschung mit Personen, sondern auch die Forschung mit biologischen Materialien menschlicher Herkunft, mit gesundheitsbezogenen Personendaten, mit verstorbenen Personen sowie mit menschlichen Embryonen und Föten.

Nicht unter das Humanforschungsgesetz fällt die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen; diese sind im Stammzellenforschungsgesetz (StFG) geregelt.

Das ausführende Verordnungsrecht

Das Verordnungsrecht zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen präzisiert die Vorgaben des Gesetzes in Bezug auf die ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Anforderungen, die bei der Forschung am Menschen zu beachten sind.
Das Aufführungsrecht gliedert sich in vier Verordnungen:

  • Verordnung über klinische Versuche mit Ausnahme klinischer Versuche mit Medizinprodukten (KlinV);
  • Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep);
  • Verordnung über die übrige Humanforschung (HFV) sowie
  • Organisationsverordnung (OV-HFG).

Das HFG und seine Verordnungen findet man unter dem Reiter «Gesetze».

Dokumente

Hinweis: Die Erläuternden Berichte zur KlinV-Mep, deren Anpassung im Rahmen der Nicht-Aktualisierung des MRAs, sowie deren Anpassung im Rahmen der Inkraftsetzung der IvDV befinden sich auf der BAG-Seite Revision des Schweizer Medizinprodukterechts unter «Dokumente»


Humanforschung in der Schweiz 2021 (in Englisch) (PDF, 2 MB, 25.04.2023)Statistik des BAG und der Swissethics zu Art und Anzahl der Forschungsprojekte

Gesetze

Gesetzgebung Forschung am Menschen

Das Humanforschungsgesetz und seine ausführenden Verordnungen regeln die Forschung am Menschen in der Schweiz. Hauptzweck der Gesetzgebung ist es, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen.

Aktuelles Rechtsetzungsprojekt: Revision des Verordnungsrechts

Das BAG überarbeitet das Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz. Es passt die Verordnungen an nationale und internationale Entwicklungen in der Humanforschung an.

Letzte Änderung 09.05.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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