Klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln in der EU

Seit dem 31. Januar 2022 sind im EU/EWR-Raum neue Regelungen für klinische Prüfungen von Arzneimitteln wirksam. Diese Änderung wirkt sich nicht direkt auf die Durchführung klinischer Versuche mit Arzneimitteln in der Schweiz aus.

Auch nach dem 31. Januar 2022 gilt für die Durchführung klinischer Versuche mit Arzneimitteln in der Schweiz die Verordnung über die klinischen Versuche (KlinV, SR 810.305). Gesuche sind weiterhin über die bestehenden Informationssysteme der schweizerischen Vollzugsbehörden – kantonale Ethikkommissionen und Swissmedic -  einzureichen. 

In der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR-Raum) werden klinische Versuche ab dem 31. Januar 2022 einheitlich durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln geregelt. Diese löst die bestehende Richtlinie 2001/20/EG ab. Die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wurde bereits am 16. April 2014 vom EU-Parlament verabschiedet, tritt aber wegen Verzögerungen bei der technischen Umsetzung des elektronischen Portals «Clinical Trial Information System» (CTIS) knapp 8 Jahre später in Kraft. Mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird das Bewilligungsverfahren innerhalb der EU harmonisiert. 

Das BAG hat die Entwicklungen in der EU stets aufmerksam verfolgt. Von 2014 bis Ende 2019 und ab August 2022 hat die Firma SFL-Services dem BAG regelmässig Bericht erstattet. Die Berichte sind auf Englisch verfasst und können unten unter «Dokumente» heruntergeladen werden.

Im Rahmen der Revision des Verordnungsrechts zum Humanforschungsgesetz werden punktuelle Anpassungen an die Regelungen der EU geprüft.

Vergleich der Schweizer und EU-Gesetzgebung

Christoph A. Zenger hat 2014 einen Vergleich zwischen der eidgenössischen Humanforschungsgesetzgebung und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 zu Handen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) erarbeitet. Der Bericht ist auf Deutsch, die  Zusammenfassung auch auf Französisch, Italienisch und Englisch verfasst. Der Bericht und die Zusammenfassung können unter «Dokumente» heruntergeladen werden.

Studie zu den Auswirkungen der EU-Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln auf die Schweiz 

Im Anschluss an den rechtswissenschaftlichen Vergleich der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 mit den geltenden schweizerischen Humanforschungsregelungen hatte das BAG eine multidisziplinäre Studie erarbeiten lassen, die die möglichen Auswirkungen der EU-Regelung, wenn sie implementiert wird, auf die Schweiz untersucht hat. Diese wurde im März 2019 publiziert. Dabei sollte zunächst die ökonomische Relevanz der Arzneimittelforschung herausgearbeitet werden, um sodann die möglichen juristischen Herausforderungen zu beleuchten, wie auch die Einschätzungen der Stakeholder und ihre Erwartungen an den Gesetzgeber zu ermitteln. Die Studie wurde von einem Konsortium unter der Leitung von Prof. Michael Hahn, Institut für Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht der Universität Bern (IEW) verfasst. Der Bericht ist auf Deutsch, die Zusammenfassung auch auf Französisch, Italienisch und Englisch verfasst. Der Bericht und die Zusammenfassung können unter «Dokumente» heruntergeladen werden.

Gesetze

Gesetzgebung Forschung am Menschen

Das Humanforschungsgesetz und seine ausführenden Verordnungen regeln die Forschung am Menschen in der Schweiz. Hauptzweck der Gesetzgebung ist es, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen.

Letzte Änderung 20.12.2023

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Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
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Tel. +41 58 463 51 54
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