Evaluation des Humanforschungsgesetzes

Das Humanforschungsgesetz wurde von 2017 bis 2019 evaluiert. Die Regelungen sind grundsätzlich zweckmässig. In einigen Bereichen besteht aber Verbesserungsbedarf.

Im Rahmen der Evaluation hat das BAG zwischen 2017 und 2019 untersucht, wie das Humanforschungsgesetzes in den ersten Jahren nach seiner Inkraftsetzung gewirkt hat. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob die Zwecke des HFG – Schutz von Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen, günstige Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen schaffen und Qualität und Transparenz in der Humanforschung gewährleisten – erfüllt werden.

Für die Evaluation war die zentralisierte und von den Facheinheiten unab-hängige Stelle «Evaluation und Forschung» (E+F) des BAG zuständig. Diese hat das Institut für Politikwissenschaften der Universität Zürich und KEK-CDC Consultants mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.

Seit 2012 hat die Sektion Forschung am Menschen des BAG Forschungsprojekte zur Humanforschungsregelung, so genannte «Ressortforschungsprojekte» veranlasst. Die Ergebnisse dieser Projekte sind - neben den Erhebungen des Evaluationsteams - auch in die Evaluation eingeflossen und finden sich auf der Seite «Ressortforschungsprojekte Humanforschung».

Der Evaluationsbericht, welcher Ende 2019 publiziert wurde, hält fest, dass die Humanforschungsregelungen grundsätzlich zweckmässig sind, es aber Optimierungspotential gibt. Dazu werden 13 Empfehlungen formuliert (siehe «Evaluationsbericht» unter «Dokumente»).

Das BAG hat die Ergebnisse der Evaluation bewertet und dem Bundesrat basierend darauf Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreitet (siehe «Bericht des BAG» unter «Dokumente»). Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2019 die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis genommen und beschlossen, wie vom BAG vorgeschlagen eine Teilrevision des Verordnungsrechts des HFG vorzunehmen.

Medien

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Gesetze

Gesetzgebung Forschung am Menschen

Das Humanforschungsgesetz und seine ausführenden Verordnungen regeln die Forschung am Menschen in der Schweiz. Hauptzweck der Gesetzgebung ist es, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen.

Weiterführende Themen

Ressortforschungsprojekte Humanforschung

Im Rahmen der Ressortforschung im Bereich Humanforschung gibt das BAG Studien zu spezifischen Fragestellungen in Auftrag. Deren Ergebnisse bilden die Grundlage der Gesetzesevaluation. Hier findet sich eine Übersicht der bisherigen Projekte.

Biomedizin und Forschung

Hier finden Sie Evaluationsberichte zum Themenbereich «Biomedizin und Forschung».

Letzte Änderung 27.04.2023

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Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
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Tel. +41 58 463 51 54
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