Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie

Der biomedizinische Technologiesektor ist für die Wettbewerbsfähigkeit und das Gesundheitssystem der Schweiz entscheidend. Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 den Masterplan «Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie 2022–2026» genehmigt. Damit setzt er sich weiterhin dafür ein, die biomedizinische Forschung und Technologie in der Schweiz in den kommenden Jahren nachhaltig zu stärken.

Nachhaltige Stärkung durch gezielte Massnahmen und Abstimmung zwischen den Akteuren

Im Hinblick auf die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz im biomedizinischen Bereich hat der Bundesrat 2013 den ersten Masterplan «Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie» verabschiedet. So wurden zwischen 2013 und 2020 insgesamt 23 sektorspezifische Massnahmen umgesetzt.

Ziel ist es, möglichst günstige Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie zu schaffen und zu erhalten und gleichzeitig der Schweizer Bevölkerung den physischen und bezahlbaren Zugang zu den Errungenschaften und neuen Produkten der Biomedizin zu gewährleisten. Der Wirkungsbereich des Masterplans umspannt die gesamte biomedizinische Wertschöpfungskette – von der Forschung und Entwicklung, dem Zugang zu biomedizinischen Produkten für Patientinnen und Patienten, der klinischen Forschung, dem Marktzutritt für Produkte der Biomedizin bis zu deren Preisbildung und Vergütung durch die Sozialversicherung.

Bundesrat hat den Masterplan 2022-2026 verabschiedet

Nach der Bestandsaufnahme im Jahr 2018, hat der Bundesrat beschlossen, den Masterplan unter Beibehaltung seiner ursprünglichen Ziele weiterzuführen. Er trägt damit der Bedeutung der biomedizinischen Forschung und Industrie für die Schweizer Wirtschaft und für das Gesundheitssystem Rechnung. Er beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung eines neuen Masterplans mit besonderem Schwerpunkt auf der klinischen Forschung, innovativen Therapien und der Digitalisierung.

Der Masterplan «Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie 2022–2026» sieht 16 Massnahmen vor, die entsprechend den beiden Hauptzielen in zwei grosse Bereiche unterteilt sind: Der eine betrifft die Forschung, der andere das Gesundheitssystem. 

Einige bestehende Massnahmen werden weitergeführt und aktualisiert, z. B. die Massnahmen zur sicheren Versorgung mit Arzneimitteln. Die neuen Massnahmen betreffen insbesondere die vom Bundesrat festgelegten Schwerpunktbereiche. Dazu gehören beispielsweise die bessere Nutzung von Synergien in der klinischen Forschung durch die Schaffung einer nationalen Koordinationsplattform, die einfachere Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung, die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens zur Förderung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie im Bereich der Arzneimittel für neuartige Therapien sowie die Stärkung der E-Medikation.

Der Masterplan ist Teil der Legislaturziele 2019–2023 und trägt zur Umsetzung der Strategie Gesundheit2030 des Bundesrats bei.

Für die Konzeption und Umsetzung des Masterplans sind das BAG, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE), das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Umsetzung des Masterplans 2022–2026 durchführen. Eine Zwischenbeurteilung der Zielerreichung ist für 2024 vorgesehen.

In den Jahren 2024 und 2026 werden Gespräche am runden Tisch mit Interessengruppen stattfinden, um den Informationsaustausch zu gewährleisten. Sie bieten dem Bund die Gelegenheit, mit den Akteuren der wissenschaftlichen Forschung, der Industrie und der Krankenversicherungen sowie mit den Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringern den Stand der Umsetzung des Masterplans zu diskutieren. Dabei sollen die Herausforderungen für die biomedizinische Forschungs- und Gesundheitspolitik thematisiert und gemeinsam Lösungsansätze skizziert werden.

Letzte Änderung 26.07.2024

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