RS-Viren verursachen hauptsächlich im Winterhalbjahr Erkältungen, grippeartige Erkrankungen und Bronchiolitis. Sie führen oft zu Hospitalisationen. Seit Oktober 2024 ist der monoklonale Antikörper Nirsevimab für Säuglinge verfügbar. Dieser wird durch die Grundversicherung übernommen. In der Schweiz sind derzeit auch zwei Impfstoffe gegen RSV für Personen ab 60 Jahren erhältlich. Einer davon ist auch als Impfung für Schwangere zum Schutz ihrer Neugeborenen zugelassen.
Erreger und Übertragung
RSV steht als Abkürzung für das menschliche Respiratorische-Synzytial-Virus.
Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch Tröpfchen bei engem Kontakt, wobei Bindehaut und Nasenschleimhaut häufig die Eintrittspforten bilden. Eine Übertragung ist teilweise auch via Aerosole sowie indirekt von kontaminierten Gegenständen und Oberflächen über die Hände möglich.
Die Ansteckungsfähigkeit besteht in der Regel bereits einen Tag vor Auftreten von Symptomen über eine Dauer von drei bis acht Tagen. Sie erreicht ihren Höhepunkt während der ersten Tage der Erkrankung.
Krankheitsbild
Die Inkubationszeit von der Ansteckung bis zum Krankheitsbeginn dauert zwei bis acht Tage. Während dieser Zeit hat man noch keine Symptome.
Danach zeigen sich Symptome wie Schnupfen, Husten, Fieber, Müdigkeit und oft auch eine Bindehautentzündung. Manchmal kommt es in der Folge als Zusatzinfektion zu einer bakteriellen Mittelohrentzündung. Die häufigsten Komplikationen sind bei Säuglingen und Kindern unter zwei Jahren Entzündungen der unteren Atemwege (Bronchitis und Bronchiolitis).
Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen kann RSV gelegentlich einen länger anhaltenden, trockenen Husten verursachen. Meist sind diese Altersgruppen nur von einer Erkältung mit relativ milden Krankheitssymptomen betroffen. Sie können jedoch Säuglinge, ältere und immungeschwächte Menschen anstecken.
Ältere Menschen sowie Patientinnen und Patienten mit einer Immunschwäche können bei einer RSV-Infektion einen schweren Krankheitsverlauf und eine Lungenentzündung entwickeln, welcher häufig zu einer Hospitalisierung führt.
Verbreitung und Häufigkeit
RSV ist weltweit verbreitet. RSV-Infektionen verursachen jährliche Epidemien in der kalten Jahreszeit zwischen Spätherbst und Anfang Frühjahr. In der Schweiz tritt üblicherweise im Rhythmus von zwei Jahren jeweils eine stärkere Epidemie auf.
RSV ist verantwortlich für die meisten Fälle von akuter Bronchitis und Bronchiolitis bei Säuglingen und Kleinkindern. Im Winterhalbjahr sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für eine Spitaleinweisung bei Neugeborenen und Säuglingen. Sie führt bei ein bis drei Prozent aller Säuglinge und Kleinkinder zur Spitaleinweisung infolge schwerer Krankheit mit Atemnot, ungenügender Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. In der Schweiz lag die Zahl der Spitaleinweisungen aufgrund von RSV von 2016 bis 2021 zwischen 3000 und 6000 pro Jahr. Viele Hospitalisierungen wegen RSV betreffen auch ältere Menschen und Personen mit einer Immunschwäche.
Vorbeugung
Sofern dies möglich ist, sollten Säuglinge und Kleinkinder von erkrankten Personen mit Husten und Fieber ferngehalten werden, und Personen mit Husten und Fieber sollten möglichst Abstand zu Neugeborenen halten, bis sie wieder gesund sind. Eine spezifische Therapie gegen RS-Viren existiert nicht, aber in vielen Fällen kann mit symptomatischen Therapien der Verlauf gemildert werden. Eine RSV-Infektion hinterlässt keine bleibende Immunität und darum kann das Virus Personen jeden Alters erneut anstecken.
Die Schutzprinzipien der Covid-Prävention können auch das Risiko für weitere Atemwegsinfektionen reduzieren: So schützen wir uns vor Atemwegsinfektionen.
In der Schweiz sind seit Sommer 2024 neu zwei Impfstoffe gegen RSV zugelassen: Arexvy® und Abrysvo® für Personen ab 60 Jahren. Abrysvo® ist zudem auch zugelassen für Schwangere zum Schutz ihrer neugeborenen Kinder. Ein weiterer RSV-Impfstoff (mResvia®) befindet sich im Zulassungsverfahren. Die Frage nach einer Kostenübernahme für diese Impfungen ist zurzeit in Abklärung. Eine RSV-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder ist in Entwicklung, aber dürfte für die nächsten Jahren noch nicht zur Verfügung stehen.
Der monoklonale Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) steht seit Herbst 2024 für Säuglinge zur Verfügung. Für die Verwendung des Antikörpers wurden Empfehlungen publiziert (siehe Nirsevimab Consensus statement 2024 unten bei «Dokumente»). Alle Säuglinge, die von April bis und mit September geboren wurden, sollen 1 Dosis Nirsevimab im Oktober oder so bald wie möglich danach erhalten. Alle Neugeborenen, die zwischen Anfang Oktober und bis und mit März geboren wurden, sollen 1 Dosis Nirsevimab möglich rasch nach ihrer Geburt erhalten. Ausserdem sollen Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen, die auch zu Beginn ihrer 2. RSV-Saison ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Verlauf haben, ebenfalls im Oktober 1 Dosis Nirsevimab erhalten.
Neu werden die Kosten des Antikörpers Nirsevimab durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) gemäss diesen Empfehlungen vergütet.
Die Kostenübernahme beinhaltet auch die Vergütung für die ambulante und stationäre Verabreichung, z.B. in der ärztlichen Praxis, auf der Geburtsabteilung oder im Spital.
Dokumente
Nirsevimab zur Immunisierung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) (PDF, 255 kB, 19.09.2024)Bull BAG 2024; Nr. 37: 8-18
Letzte Änderung 27.11.2024
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