Die EFK hat dem BAG vier Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Zusammenhang mit der Abrechnung von Covid-19-Tests empfohlen. Zwei Empfehlungen erachtet die EFK als umgesetzt, zwei weitere wurden hinfällig. Das BAG geht konsequent gegen Missbrauch vor: Es wurden bereits über 20 Millionen Franken dem BAG rückvergütet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) stellt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein positives Zeugnis aus, die empfohlenen Massnahmen wurden umgesetzt oder hinfällig.
- Die Überprüfungen des BAG ergaben, dass ein sehr grosser Teil der Leistungserbringer die durchgeführten Covid-19-Tests präzise und diszipliniert abgerechnet hat. Zusätzlich konnte durch die Rechnungsprüfung der Versicherer der Grossteil der Missbrauchsfälle direkt verhindert werden.
- Das BAG geht zudem konsequent gegen Missbrauch vor. Circa 40 Dossiers sind derzeit in Bearbeitung. Stand Juni 2023 wurden dem BAG schon rund 19 Millionen Franken rückvergütet.
EFK beurteilt Umsetzung von Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung
Im Rahmen einer Prüfung des Abrechnungsverfahrens bei den Covid-19-Testkosten hat die EFK 2022 dem BAG vier Empfehlungen zur Missbrauchsbekämpfung ausgesprochen. Die EFK bestätigte im Juni 2023 in ihrem Nachprüfungsbericht, dass das BAG zwei Empfehlungen umgesetzt hat. So fordert das BAG gemäss Empfehlung einerseits die Versicherer auf, den Versicherten eine Leistungsabrechnung zuzustellen. Andererseits hat das BAG gemäss Empfehlung ein Konzept mit Betrugsmerkmalen zur besseren Erkennung von Missbrauchsfällen erstellt. Zwei weitere Empfehlungen betreffend transparentere Informationen über den Testort und die Senkung der Testkosten wurden hinfällig, da die Covid-19-Testkosten ab 1. Januar 2023 nicht mehr vom Bund übernommen werden.
BAG geht konsequent gegen Missbrauch vor
Die Überprüfungen des BAG ergaben, dass ein sehr grosser Teil der Leistungserbringer die durchgeführten Covid-19-Tests präzise und diszipliniert abgerechnet hat. Zusätzlich konnte durch die Rechnungsprüfung der Versicherer der Grossteil der Missbrauchsfälle direkt verhindert werden.
Das BAG prüft ergänzend Fälle, bei denen eine Auszahlung schon erfolgt ist, es aber Hinweise auf mögliche Missbräuche gibt. Da die Covid-19-Tests vom Bund bezahlt wurden, setzt sich das BAG entschieden dafür ein, dass den Steuerzahlerinnen und -zahlern in diesem Bereich kein finanzieller Schaden entsteht. Alle Verdachtsfälle werden ausgewertet. Derzeit sind beim BAG rund 40 Dossiers in Bearbeitung. Die Abklärungen erfolgen risikobasiert und sind sehr aufwendig, da die Sachverhalte sorgfältig abgeklärt werden müssen. Es gibt unterschiedliche Muster von Missbräuchen, so zum Beispiel Missbräuche in Form von Fakturierung von nicht durchgeführten Tests, Mehrfachfakturierungen sowie Fakturierungen von Selbstzahler-Tests oder nicht berechtigter Pauschalen.
Stand Juni 2023 wurden dem BAG schon rund 19 Millionen Franken rückvergütet. Rund um die Abwicklung von Rechnungen zu Testkosten hat das BAG zudem strafrechtliche Schritte eingeleitet. Weitere strafrechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen.
Meldung von Verdachtsfällen
Das BAG empfiehlt Ihnen, Ihre Rechnungen im Zusammenhang mit Covid-19-Tests zu kontrollieren. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, melden Sie diese Ihrem Versicherer und/oder dem BAG unter rueckforderungen@bag.admin.ch. Sie können auch eine anonyme Meldung unter www.whistleblowing.admin.ch machen. Es handelt sich dabei um eine Plattform, die von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) betreut wird.
Letzte Änderung 21.10.2024
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