Falsch in Rechnung gestellte Covid-19-Tests

Das BAG geht weiterhin konsequent gegen Missbrauch vor: Bis Ende Februar 2025 wurden dem Bund bereits rund 22,1 Millionen Franken rückvergütet. Weitere Zahlungen werden erwartet. Zudem hat das BAG allein im letzten Quartal 2024 Schaden im Umfang von 3.4 Millionen Franken verhindert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Überprüfungen des BAG ergaben, dass ein sehr grosser Teil der Leistungserbringer die durchgeführten Covid-19-Tests präzise und diszipliniert abgerechnet hat. Zusätzlich konnte durch die Rechnungsprüfung der Versicherer der Grossteil der Missbrauchsfälle direkt verhindert werden.
  • Das BAG geht konsequent gegen Missbrauch vor. Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand März 2025) wurden dem BAG schon rund 22.1 Millionen Franken rückvergütet, Zahlungen von 0.4 Mio. Franken werden in den kommenden Monaten erwartet.
  • Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein positives Zeugnis ausgestellt, die empfohlenen Massnahmen sind umgesetzt oder hinfällig.

BAG geht konsequent gegen Missbrauch vor

In den Jahren 2020 bis 2022 wurden über 68 Millionen Covid-19-Tests zu Lasten des Bundes durchgeführt. Der Bund bezahlte hierfür A-fonds-perdu mehr als 2,6 Milliarden Franken an die Kantone und Versicherer für diese Tests. Dies erforderte ein Abrechnungsverfahren, mit dem die Leistungserbringer effizient und korrekt entschädigt werden konnten. Das BAG hat innerhalb kurzer Zeit ein Verfahren zur Kontrolle der Abrechnungen von Covid-19-Tests eingeführt und ein Konzept zur Bekämpfung von Missbrauch erstellt. Zudem konnte aufgrund der direkt erfolgten Rechnungsprüfung auf Stufe Versicherer ein Grossteil der Missbrauchsfälle verhindert werden.

Laufende Untersuchungen

Das BAG prüft Fälle, bei denen Auszahlungen bereits erfolgt sind, es aber Hinweise auf mögliche Missbräuche gibt. Da die Covid-19-Tests vom Bund bezahlt wurden, setzt sich das BAG entschieden dafür ein, dass den Steuerzahlerinnen und -zahlern in diesem Bereich kein finanzieller Schaden entsteht. Alle Verdachtsfälle werden ausgewertet.
Insgesamt wurden 322 Fälle eröffnet, davon sind rund 180 bereits abgeschlossen. Die aktuell untersuchten Fälle lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Factoring, diverse Sachverhalte sowie das ausführliche Arzt-Patienten-Gespräch.

Factoring

Factoring ist eine Finanzdienstleistung, bei der ein Unternehmen seine offenen Forderungen an einen Dritten (den Factor) verkauft, um sofort Liquidität zu erhalten. Im Kontext der Pandemie kaufte beispielsweise ein Factor offene Abrechnungen von einem Testcenter ein und liess sie über zugelassene Fachpersonen, die Inhaber einer ZSR-Nummer waren, abrechnen.

Diverse Sachverhalte

Die Abklärungen erfolgen risikobasiert und sind sehr aufwendig, da die Sachverhalte sorgfältig mittels spezialisierten Datenanalysen abgeklärt werden müssen. Die umfangreichen Datenanalysen werden basierend auf einer Risiko-Schätzung und anschliessenden Kosten-Nutzen-Gewichtung durchgeführt. Es gibt unterschiedliche Muster von Missbräuchen, so zum Beispiel Missbräuche in Form von Fakturierung von nicht durchgeführten Tests, Mehrfachfakturierungen sowie Fakturierungen von Selbstzahler-Tests oder nicht berechtigter Abrechnung von Pauschalen. Grosse Beträge potenzieller Missbräuche und besonders gravierende Fälle werden priorisiert behandelt.

Die Arbeit des Teams «Rückforderungen» besteht darin, berechtigte Rückforderungen geltend zu machen, um die zu Unrecht geleisteten finanziellen Mittel des Bundes wieder der Staatskasse zurückzuführen sowie durch detaillierte Analysen der Abrechnungsdaten der Leistungserbringer proaktiv Schäden abzuwenden, indem potenzielle Auszahlungen an Leistungserbringer und somit ein Abfluss öffentlicher Mittel aktiv verhindert werden.

Stand Ende Februar 2025 sind dem BAG schon rund 22.1 Millionen Franken rückvergütet worden. Zudem wurden 3.4 Millionen Franken an Schaden im 4. Quartal 2024 verhindert.

Überprüfung des ausführlichen Arzt-Patienten-Gesprächs (aAPG)

Zusätzlich prüft das BAG Rückforderungen im Zusammenhang mit dem ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch. Das BAG hat im Rahmen der Missbrauchsbekämpfung Querschnittsanalysen bei einer kleinen Anzahl von Leistungserbringern durchgeführt, welche Auffälligkeiten im Bereich des ausführlichen Arzt-Patienten-Gesprächs zeigen. Daraus erfolgte in Einzelfällen eine vertiefte Überprüfung bei Leistungserbringern, welche überproportional hohe Anteile der Leistung «ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch» in Zusammenhang mit Covid-19 Tests in Rechnung gestellt haben. Beim ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch handelt es sich um eine zusätzliche, echte ärztliche Konsultation, wobei ein Kontakt zwischen dem Arzt und dem Patienten stattgefunden haben muss. Dabei wird ein Gespräch geführt und bei Bedarf eine kurze klinische Untersuchung zur Indikation der Analyse auf Sars-CoV-2 durchgeführt. Ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch musste vor allem bei Patientinnen und Patienten mit Risikofaktoren, unklaren oder schweren Symptomen durchgeführt werden.

Strafverfolgung

Rund um die Abwicklung von Rechnungen zu Testkosten hat das BAG zudem die Strafverfolgungsbehörden informiert. Weitere strafrechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen.

EFK beurteilte Umsetzung von Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung

Im Rahmen der im Jahr 2022 veröffentlichten Prüfung des Abrechnungsverfahrens bei den Covid-19-Testkosten, hatte die EFK dem BAG vier Empfehlungen zur Missbrauchsbekämpfung ausgesprochen. Die empfohlenen Massnahmen sind umgesetzt oder hinfällig.

Meldung von Verdachtsfällen

Das BAG empfiehlt Ihnen, Ihre Rechnungen im Zusammenhang mit Covid-19-Tests zu kontrollieren. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, können Sie diese weiterhin Ihrem Versicherer und/oder dem BAG unter rueckforderungen@bag.admin.ch melden. Sie können auch eine anonyme Meldung unter www.whistleblowing.admin.ch machen. Es handelt sich dabei um eine Plattform, die von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) betreut wird.

Letzte Änderung 03.06.2025

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