Während gewisser Zeitperioden der Covid-19-Pandemie publizierte das BAG temporäre Empfehlungen resp. Richtlinien zur Kostenübernahme für bestimmte ambulante und stationäre Leistungen.
Kostenübernahme für ambulante und stationäre Leistungen
Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2
Der Bund übernahm bei Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG erfüllten, vom 25. Juni 2020 bis 31. Dezember 2022 die Kosten der ambulant durchgeführten Analysen auf Sars-CoV-2.
Seit dem 1. Januar 2023 gehen die Kosten der Analysen auf Sars-CoV-2 grundsätzlich zulasten der getesteten Person.
Faktenblatt: Coronavirus – Kostenübernahme der Analyse und der damit verbundenen Leistungen (ab 01. Juli 2024) (PDF, 239 kB, 23.07.2024)Korrigendum vom 22. Juli 2024: Limitation AL-Position 3188.00 angepasst gemäss AL vom 1. Juli 2023
Letzte Änderung 10.09.2024
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