Während gewisser Zeitperioden der Covid-19-Pandemie publizierte das BAG temporäre Empfehlungen resp. Richtlinien zur Kostenübernahme für bestimmte ambulante und stationäre Leistungen.
Kostenübernahme für ambulante und stationäre Leistungen
Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2
Der Bund übernahm bei Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG erfüllten, vom 25. Juni 2020 bis 31. Dezember 2022 die Kosten der ambulant durchgeführten Analysen auf Sars-CoV-2.
Seit dem 1. Januar 2023 gehen die Kosten der Analysen auf Sars-CoV-2 grundsätzlich zulasten der getesteten Person.
Letzte Änderung 25.09.2023