Infektionskrankheiten melden

Auf dieser Seite finden Sie die Meldeinformationen für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Erläuterungen zum Vorgehen sowie die Liste der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte. Beachten Sie die aktuellen Anweisungen und Kriterien zu Covid-19 und Affenpocken.

Covid-19-Meldung

Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien

Die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien (inkl. Meldefristen) passen wir laufend an die epidemische Entwicklung an. Konsultieren Sie diese laufend:

Befunde zu SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests

Meldepflichtige Einrichtungen (z.B. Arztpraxen, Spitäler, Apotheken, Testzentren, …) melden Befunde zu Antigen-Schnelltests gemäss Meldekriterien elektronisch ausschliesslich dem BAG. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Befunde zu übermitteln.

Variante 1: BAG-Meldeportal https://forms.infreport.ch/.

Anleitung elektronische Meldungen SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest (PDF, 826 kB, 01.04.2022)

Variante 2: Meldende mit grossen Meldevolumen vereinbaren die Umsetzung der gesammelten elektronischen Übermittlung der Antigen-Schnelltests mit dem BAG: infreport@bag.admin.ch.

Die Leistungserbringer sind verpflichtet, eine entsprechende Meldung gemäss der Verordnung des EDI über die Befunde und Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen zu erstatten (SR 818.101.126).

Klinische Befunde Covid-19

Ärztinnen und Ärzte bzw. Spitäler melden gemäss Meldekriterien an das Kantonsarztamt und das BAG.

Sofern die aktuellen Meldekriterien erfüllt sind, melden Sie innerhalb von 24 Stunden den klinischen Befund von

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen
  • hospitalisierten Personen
  • verstorbenen Personen

Klinische Befunde sind elektronisch zu melden

  1. Öffnen Sie den folgenden Link: https://forms.infreport.ch
  2. Melden Sie sich über Ihren HIN-Account oder über CH-Login an.
  3. Erfassen Sie einmalig Ihre Koordinaten. Diese werden anschliessend automatisch für die von Ihnen erfassten Meldungen übernommen.
  4. Unter dem Menüpunkt «Covid-19» können Sie die klinischen Befunde erfassen.
  5. Nach der Erfassung laden Sie das PDF des Meldeformulars herunter und übermitteln es dem zuständigen kantonsärztlichen Dienst.

Ist die elektronische Übermittlung der klinischen Befunde nicht möglich, verwenden Sie das PDF-Meldeformular:

Meldeformular zum klinischen Befund (PDF, 31 kB, 08.09.2022)

Adressliste der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (PDF, 136 kB, 10.07.2023)

Laborbefunde SARS-CoV-2 (PCR und Serologie)

Laborbefunde sind elektronisch zu melden. Vereinbaren Sie die Umsetzung der elektronischen Übermittlung der Laborbefunde mit dem BAG: infreport@bag.admin.ch

Diagnostizierende Laboratorien melden:

gemäss: Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien (PDF, 162 kB, 07.09.2023)

Auf Anfrage des BAGs serologische SARS-CoV-2 Befunde

  • Total aller positiven und negativen Befunde pro Kanton und Kalenderwoche an das BAG
    (gültig ab 8.2.2021, auch rückwirkend)

Ist die elektronische Übermittlung der Laborbefunde nicht möglich, kann folgendes
Formular verwendet werden: Meldeformular (PDF, 104 kB, 14.05.2020)

Meldung saisonale Grippe (Influenza)

Laborbefunde zu Influenzaviren (saisonale, nicht-pandemische Typen und Subtypen) sollen elektronisch gemeldet werden. Vereinbaren Sie die Umsetzung der elektronische Übermittlung der Laborbefunde mit dem BAG: infreport@bag.admin.ch

Letzte Änderung 25.07.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Meldesysteme
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/krankheiten/infektionskrankheiten-bekaempfen/meldesysteme-infektionskrankheiten/meldepflichtige-ik/meldeformulare.html