Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Meldepflichtige Infektionskrankheiten – das Wichtigste in Kürze

Zeitgerechte und wirkungsvolle Eingriffe in die Dynamik des epidemiologischen Geschehens zur Schadensabwehr und -verhütung erfordern, dass Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt und gemeldet werden. 

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Dies stellt hohe Anforderungen an die meldenden Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und Laboratorien sowie an die Ausgestaltung der Informationswege und -verarbeitung.

Die Meldepflicht ist das zentrale Systemelement der Überwachung übertragbarer Krankheiten in der Schweiz. Der Leitfaden zur Meldepflicht (PDF, 1 MB, 14.02.2023) beschreibt neben den Meldekriterien und Meldefristen die jeweiligen Besonderheiten im Meldeprozedere der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und Erreger.

Wer meldet?

Alle Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und öffentliche oder private Institutionen des Gesundheitswesens sowie Laboratorien in der Schweiz, gemäss dem Grundsatz «Wer diagnostiziert, meldet»;

Spitäler koordinieren die Meldetätigkeit innerhalb ihrer Institution.

Wann melden?

Sobald das jeweilige Meldekriterium erfüllt ist, innerhalb 2 Stunden, 24 Stunden oder 1 Woche;

der Leitfaden zur Meldepflicht erläutert die erregerspezifischen Meldekriterien und Besonderheiten.

Wie melden?

Laborbefunde zu SARS-CoV-2 und saisonaler Influenza sind elektronisch zu übermitteln. Klinische Befunde zu COVID-19 sind auf dem BAG-Meldeportal zu erfassen.

Alle übrigen meldepflichtigen Krankheiten vorerst noch per Meldeformular, welches je nach Meldefrist per Fax oder Post einzusenden ist – oder telefonisch bei einem (Verdacht auf einen) Erreger, der innerhalb 2 Stunden zu melden ist.

Wem melden?

Klinische und laboranalytische Befunde müssen gemeldet werden an den kantonsärztlichen Dienst des Wohnorts der betroffenen Person;

Epidemiologische Befunde müssen gemeldet werden an den kantonsärztlichen Dienst des Kantons, in dem sich die Ärztin oder der Arzt, das Spital oder die öffentliche oder private Institution des Gesundheitswesens befindet, welche die Beobachtung gemacht hat.

Laboratorien melden zusätzlich direkt ans BAG.

Was melden?

Ärztinnen und Ärzte melden klinische Befunde gemäss der Meldeformulare (u.a. mit Angaben zur betroffenen Person, Labordiagnostik, Exposition, zum Impfstatus und zu Massnahmen);

Laboratorien melden laboranalytische Befunde gemäss der Meldeformulare (u.a. mit Angaben zur betroffenen Person, zum auftraggebenden Arzt, Entnahme- und Testdatum, zur Methode und zum Resultat);

entsprechend der Verordnung des EDI vom 1. Dezember 2015 über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (SR 818.101.126).

Spitäler melden epidemiologische Befunde gemäss den Meldeformularen (u.a. epidemiologische Merkmale, Anzahl betroffene Patientinnen und Patienten, getroffene Massnahmen).

Zahlen zu Infektionskrankheiten

Fallzahlen der überwachten Infektionskrankheiten der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein, wöchentlich aktualisiert.

 

Zahlen & Fakten zum Thema

Zahlen zu Infektionskrankheiten

Fallzahlen der überwachten Infektionskrankheiten der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein, wöchentlich aktualisiert.

Letzte Änderung 27.10.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Meldesysteme
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/krankheiten/infektionskrankheiten-bekaempfen/meldesysteme-infektionskrankheiten/meldepflichtige-ik.html