Die Kantone betreiben ein Netzwerk von Regionallaboratorien, um Analysen von seltenen und/oder gefährlichen pathogenen Erreger zu ermöglichen, die nicht durch öffentliche oder private Laboratorien abgedeckt werden.
Dezentrale Laborkapazität in der Schweiz
Mit dem Regionallabornetzwerk (RLN) kann das Bedürfnis nach dezentralen Laborkapazitäten abgedeckt werden. Dies ist insbesondere für die nicht durch die öffentlichen und privaten Laboratorien abgedeckten Analysen von seltenen und/oder gefährlichen pathogenen Erreger relevant.
Kerntätigkeit eines Regionallabors
Die Kerntätigkeit eines Regionallabors besteht darin, gefährliche Mikroorganismen in Proben hauptsächlich aus der Umwelt mittels Laboranalysen zu bestimmen. Unter den für den Menschen gefährlichen Mikroorganismen versteht man jene der (Risiko)-Gruppen 3 und 4.
Gesetzliche Grundlage
Der Artikel 18 der Epidemiengesetz (EpG) dient als gesetzliche Grundlage dieses Netzwerks: Hier ist festgehalten, dass die Kantone ein Netzwerk von Regionallaboratorien betreiben und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesbehörden und den Hochsicherheitslaboratorien sicherstellen.
Letzte Änderung 20.07.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Übertragbare Krankheiten
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Schweiz
Tel.
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