Das BAG macht nach Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den Kantonen Empfehlungen zur Verhütung von übertragbaren Krankheiten in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes sowie in den kantonalen Kollektivunterkünften für Asylsuchende.
Die Verhütung von übertragbaren Krankheiten in Asylzentren wird durch das revidierte EpG neu geregelt.
Im Rahmen der Umsetzung des revidierten Epidemiengesetzes (EpG) und der entsprechenden Verordnung (EpV), welche seit Januar 2016 in Kraft sind, wurde das BAG beauftragt in einer zweijährigen Frist in Zusammenarbeit mit dem SEM und den involvierten kantonalen Stellen ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten welches nun seit Januar 2018 umgesetzt wird.
Hauptziel ist es den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen, um übertragbare Krankheiten und andere akute Gesundheitsprobleme rechtzeitig erkennen und behandeln zu können.
Weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende finden Sie unter: Gesundheitsversorgung für Asylsuchende
Dokumente
Informationen in den Migrationssprachen finden Sie auf der Webseite Diphtherie: Schweizerisches Rotes Kreuz.
Letzte Änderung 06.12.2022
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