Mit der Infektionskontrolle soll die Häufigkeit von Infektionen reduziert werden. Sie bezeichnet die Verhaltensweisen und Verfahren zur Minimierung des Risikos der Infektionsausbreitung, insbesondere in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, aber auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylunterkünften oder Kindertagesstätten.
Die Infektionskontrolle umfasst die Überwachung, die Prävention und die Bekämpfung (z.B. Hygienemassnahmen, Identifizierung potenziell ansteckender Personen, Isolierung, Impfung, Postexpositionsprophylaxe usw.) und kann allgemein sein oder entsprechend den spezifischen Risiken auf bestimmte Umgebungen, Tätigkeiten oder Bevölkerungsgruppen abzielen. Das BAG kann zu diesem Zweck gemäss Epidemiengesetz Richtlinien und Empfehlungen sowie Informationsmaterial erarbeiten.
Letzte Änderung 20.08.2018