Masernausbruch in den pazifischen Inselstaaten

Seit Anfang 2019 erleben mehrere Länder der Pazifik-Inseln Masernausbrüche.  

 

 

Stand, 09.01.2020

Seit Anfang 2019 erleben mehrere Länder der Pazifik-Inseln Masernausbrüche. Mitte Dezember zählten Tonga 564 Fälle, Fidschi 25 Fälle, Amerikanisch-Samoa 10 Fälle und das meistbetroffene Samoa 5655 Fälle, von denen 81 einen tödlichen Verlauf nahmen. Aufgrund der massiven Ausbrüche haben die Salomon-Inseln, die Marshall-Inseln sowie Amerikanisch-Samoa Massnahmen eingeführt, welche auch Reisende betreffen. Für die erwähnten Gebiete gelten folgende Einreisebestimmungen:

Salomonen-Inseln:

  • Alle Personen, die in die Salomonen-Inseln einreisen, müssen eine Gesundheitserklärung ausfüllen (Traveller’s Public Health Declaration Card, mit Angaben zu Masernsymptomen, möglichen Kontakt mit Masernerkrankten, Impfstatus etc). Diese Massnahme trat am 14. Dezember 2019 in Kraft.
  • Seit dem 28. Dezember 2019 muss bei Einreise in die Salomonen-Inseln ein Impfnachweis gegen Masern vorlegen werden, falls die Einreise von Australien, Neuseeland, Amerikanische-Samoa, Samoa, Fidschi, Tonga oder die Philippinen geschieht.
  • Ab dem 20. Januar 2020 muss ein Impfnachweis gegen Masern auch bei der Einreise von Kiribati und Papua Neu Guinea vorliegen.
  • Die Auflage gilt nicht für Personen im Transit durch Australien, Neuseeland, Amerikanisch-Samoa, Samoa, Fidschi, Tonga, die Philippinen, Kiribati und Papua-Neuguinea, wenn der ursprüngliche Abreiseort, ausserhalb der betroffenen Länder liegt.
  • Ein Transit bedeutet in diesem Fall ein vorübergehender Aufenthalt innerhalb des Flughafenterminals.
  • Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Ankunft auf den Salomonen-Inseln erfolgt sein. Als Nachweis werden der internationale Impfausweis (International certificate of vaccination) oder jedes andere auf Englisch übersetzte Dokument (z. B. der schweizerische Impfausweis) akzeptiert, auf dem ersichtlich ist, dass eine Masernimpfung mindestens 15 Tage vor der Einreise verabreicht wurde.
  • Als Impfnachweis kann auch ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der oder die Reisende aufgrund einer früheren Infektion oder Impfung vor Masern geschützt ist.
  • Reisenden welche keine Impfung nachweisen können, wird die Beförderung nach den Salomonen-Inseln beziehungsweise die Einreise verweigert oder sie werden bei Ankunft ausgewiesen.
  • Kinder < 6 Monate, Schwangere und Personen mit dokumentierten Kontraindikation für eine Masernimpfung sind von dieser Einreisebestimmung ausgenommen.

Marshall- Inseln:

  • Reisende mit Geburtsjahr 1957 oder jünger müssen bei Einreise einen Nachweis einer Masernimpfung erbringen, die mindestens 14 Tage vor Einreise durchgeführt wurde, ansonsten wird ihnen ebenfalls die Einreise verweigert.

Amerikanisch-Samoa:

  • Alle nicht US-Bürger oder in Amerikanisch-Samoa wohnhafte Reisende mit Geburtsjahr 1957 oder jünger müssen bei Einreise einen Nachweis einer Masernimpfung erbringen, die mindestens 14 Tage vor Einreise durchgeführt wurde, ansonsten wird ihnen ebenfalls die Einreise verweigert.

Tokelau:

  • Bei der Einreise ist ein Impfnachweis erforderlich, welcher
    a) einen dokumentierten Nachweis über die Impfung gegen Masern im Kindesalter oder
    b) eine dokumentierte Bestätigung, dass sie Masern hatte oder
    c) einen dokumentierten Nachweis über die Durchführung einer Masernimpfung zur Auffrischung der Impfungen unabhängig vom Alter bestätigt.

Letzte Änderung 07.07.2021

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