Masern – Ausbrüche 2019

Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, die Masern dauerhaft zu eliminieren. Die epidemiologische Überwachung dieser Krankheit ist wichtig, um sporadische Fälle und Ausbrüche zu erkennen, Massnahmen zur Verhinderung einer Übertragung zu ergreifen und den Eliminationsstatus für die Schweiz zu beurteilen.

Aktualisierung: 8.10.2019

Das Ziel: Elimination der Masern

Die WHO zielt darauf ab, die Masern zu eliminieren. Die Schweiz hat sich - wie alle anderen europäischen Länder auch - hinter dieses Ziel gestellt. Sie möchte dies durch eine Erhöhung der Durchimpfung in der Bevölkerung, ein wirksames Meldesystem und die Kontrolle von Ausbrüchen erreichen. Die WHO definiert die Elimination der Masern als erreicht, wenn in einem Land die endemische Transmission des Masern-Virus unterbrochen wird. Dies wird durch ein wirksames Überwachungssystem belegt. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Masernausbruch in einem Land aufgrund derselben Virusvariante nicht länger als 12 Monate andauert. Bei jedem sporadisch auftretenden Fall sind daher Massnahmen zu treffen, um die Übertragung der Krankheit zu verhindern. Dies ist umso wichtiger, wenn ein Ausbruch mit mindestens zwei miteinander verbundenen Fällen auftritt. Voraussetzung dafür ist, dass Masernfälle rasch erkannt, durch einen Labornachweis bestätigt und innerhalb kurzer Frist den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet werden. Der Lagebericht zur Masernsituation beschreibt die im Rahmen der obligatorischen Meldepflicht verzeichneten Fälle und fasst die getroffenen Massnahmen zusammen.

Allgemeine Lage

Von Anfang Januar bis 8. Oktober 2019 wurden in der Schweiz 212 Fälle von Masern verzeichnet, sechsmal so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres (35 Fälle). Die Inzidenz ist dabei von 4,1 auf 24,9 Fälle pro Million Einwohner gestiegen. Die Ausbrüche welche in der Schweiz zwischen Januar und Mai 2019 aufgetreten sind, konnten eingedämmt werden.

Von den 212 bislang im 2019 gemeldeten Personen waren 20% Einzelfälle, die verteilt über dreizehn Kantone auftraten. Die Mehrheit der Fälle (60 %) gehörte zu einem Ausbruch, wobei ein solcher als ‘mindestens zwei epidemiologisch zusammenhängende Fälle’ definiert ist. 20 % der Fälle konnten noch nicht klassifiziert werden. Allein im Kanton Bern sind 82 Fälle aufgetreten (39 % des Totals). 58% der Fälle sind endemisch aufgetreten, 18% wurden importiert, 9 % standen in Zusammenhang mit importierten Masern, und 15% konnten nicht zugeordnet werden. 20 % der Fälle waren unter 10 Jahre alt, 23 % zwischen 10 und 19 Jahre alt, und 57 % 20 Jahre und älter. 91 % der 172 Fälle mit bekanntem Impfstatus waren nicht oder nicht ausreichend geimpft. 45 Fälle (21% der 210 Fälle, für die eine Arztmeldung vorlag) mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden; bei 16 (8 %) wurde eine Lungenentzündung diagnostiziert, in 1 Fall eine Enzephalitis (0,5 %).

In der Schweiz wurden seit Anfang 2019 zwei Maserntodesfälle gemeldet. Ein Fall betraf einen zuvor gesunden, ungeimpften, jüngeren Erwachsenen. Eine post-expositionelle Impfung erfolgte zu spät und der Patient verstarb an Masern, verursacht durch ein genetisch nachgewiesenes Wildtyp-Virus. Der zweite Todesfall betraf einen älteren Mann, welcher wegen einem Krebsleiden immunsupprimiert war. Er verstarb trotz Intensivpflege im Spital aufgrund einer Masernpneumonie.

Ausbrüche

Die 30 im Jahr 2019 festgestellten Ausbrüche umfassten je zwischen 2 und 31 Fälle. Sie traten – teils über Kantonsgrenzen hinweg – in zwölf Kantonen auf (siehe Grafik). Die Fälle wurden in Ausbrüche gruppiert, und zwar hauptsächlich aufgrund eines bekannten epidemiologischen Zusammenhangs zwischen den Fällen (Besuch derselben Schule, familiäre Exposition, genaue Erwähnung des Kontakts zu einem anderen Fall). Die genetische Analyse der zirkulierenden Masernviren zeigt jedoch, dass seit Anfang des Jahres in der ganzen Schweiz im Wesentlichen dieselbe Virusvariante (D8-4683) zirkuliert (71 von 93 untersuchten Fällen; 76%). Die 22 Fälle mit anderen Varianten des Genotyps wurden alle importiert oder sind mit einem importierten Fall verbunden. Es ist daher wahrscheinlich, dass alle oder ein Teil der vielen Ausbrüche, die mit der dominanten Virusvariante assoziiert sind, tatsächlich einen einzigen grossen Ausbruch darstellen.
Die grössten Ausbrüche wurden in folgenden Kantonen festgestellt:

  • Genf – 5 Fälle zwischen dem 12. Januar und dem 5. Februar 2019; betroffen war eine Mutter mit ihrem Kleinkind sowie drei Hotelangestellte. Keiner dieser Fälle war vollständig geimpft. Die Ansteckungsquelle des Index-Falls – die Mutter – konnte nicht eruiert werden. Der erste Fall im Hotel wurde von einem Kunden aus dem an Genf angrenzenden Gebiet Frankreichs angesteckt. Auch wenn keine direkte epidemiologische Verbindung zwischen den beiden Transmissionsketten festgestellt werden konnte, wurden diese doch demselben Ausbruch zugeordnet. Denn die räumlich-zeitliche Nähe der Fälle sowie die Genotyp-Analyse, welche identische Viren in beiden Ketten zeigte, sprachen dafür.
  • St. Gallen und Zürich – 6 Fälle zwischen dem 27. Januar und dem 20. Februar 2019. Zwei dieser Fälle waren vollständig geimpft. Infiziert auf den Philippinen, hat der erste Fall auf dem Heimflug in die Schweiz zwei andere Personen angesteckt und dann die Infektion an den Bruder und eine Gesundheitsfachperson weitergegeben. Der Bruder steckte eine weitere Gesundheitsfachperson an. Alle Fälle waren Erwachsene im Alter von 18 bis 66 Jahren.
  • Neuenburg und Bern – 31 Fälle zwischen dem 1. Februar und dem 10. März 2019; die Ansteckungen fanden im familiären und schulischen Rahmen statt (8 Fälle im Kanton Neuenburg, 23 Fälle im Kanton Bern). Keiner der Fälle war geimpft, ausser zweien die lediglich mit einer Dosis geimpft waren. Die beiden ersten Fälle traten fast gleichzeitig in derselben Gemeinde Neuenburgs auf, ohne dass die Quelle der Exposition identifiziert werden konnte. Einer dieser Fälle hat dann die Masern in eine Privatschule in Biel eingeschleppt. 28 der Fälle dieses Ausbruchs waren Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 16 Jahren, und 3 waren Erwachsene im Alter zwischen 35 und 40 Jahren.
  • Bern – 6 Fälle zwischen dem 4. und 29. März 2019; die Ansteckung fand in familiären Rahmen bzw. in Wohngemeinschaften statt. Ein Fall war unvollständig mit nur einer Dosis geimpft, die anderen waren nicht geimpft. Mit Ausnahme eines 2-jährigen Kindes waren alle Fälle zwischen 29 und 34 Jahren alt.
  • Bern – 12 Fälle zwischen dem 9. und 30. März 2019; betroffen waren Kinder im Alter von 1 bis 15 Jahren. Die Ansteckung fand hauptsächlich im schulischen Rahmen statt und setzte sich teilweise in der familiären Umgebung fort. Lediglich einer dieser Fälle war vollständig geimpft.
Masern Anzahl Fälle 2019

Bewertung im Hinblick auf das Eliminationsziel

Angesichts der detaillierten Surveillance-Daten hat die WHO im 2017 zum ersten Mal bestätigt, dass die endemische Zirkulation des Masernvirus in der Schweiz 2016 unterbrochen werden konnte. Sie hat dies auch für 2017 und 2018 bestätigt. Dieser Erfolg basiert im Wesentlichen auf tendenziell zunehmenden Durchimpfungszahlen (87% bei den 2-Jährigen, 93% bei den 16-Jährigen; Werte für 2 Dosen). Die Situation ist jedoch fragil: Die Elimination der Masern kann nur dauerhaft erreicht werden, wenn mindestens 95% der Bevölkerung gegen Masern immun sind. Personen, die mit 2 Dosen geimpft sind, nachweislich die Masern hatten, oder 1963 oder in den Jahren davor geboren sind, verfügen in der Regel über eine ausreichende Immunität. Wer unsicher ist, wie es um die Immunität gegen Masern steht, kann kostenlos den Risiko-Check Masern des BAG durchführen.  

Insbesondere die grösseren Ausbrüche in den Kantonen Neuenburg und Bern zeigen jedoch, dass nebst der Impfung zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, um die Ausbreitung der Masern zu verhindern. Dazu gehört zum Beispiel die Identifikation der Kontaktpersonen, der KiTa- bzw. Schulausschluss von nicht-geimpften Kindern bzw. Jugendlichen, die Impfung des Umfeldes von Erkrankten sowie die postexpositionelle Impfung. Darüber hinaus müssen alle Fluggäste, die im selben Flugzeug wie ein infektiöser Masernfall reisen, über die Exposition und allfällige Massnahmen informiert werden.

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Letzte Änderung 18.01.2022

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