Die Covid-19-Pandemie hat bei der Versorgung mit medizinischen Gütern Lücken zutage gebracht. Unter anderem waren die Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt. Der Bundesrat hat deshalb die Verantwortlichkeit für die Pandemievorbereitung dem BAG zugeteilt.
Die Bundeskanzlei (BK) stellte aufgrund der Auswertung des Krisenmanagements der Covid-19-Pandemie (PDF) Verbesserungspotential in der Regelung der Verantwortlichkeiten, der Finanzierung und der Klärung der Abläufe fest. Die fehlende Regulierung habe die Versorgung mit medizinischen Gütern in der Pandemie verzögert und erschwert.
Der Bundesrat hat in der Folge das BAG beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und weiteren zuständigen Ämtern und Stellen auf Stufe Bund und Kantone bestehende Lücken hinsichtlich der Versorgungssicherheit während der Covid-19 Krise zu identifizieren und ihm ein Konzept zur Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen vorzulegen. Das BAG hat mit externer Unterstützung, einer Begleitgruppe aus Vertretern der Bundesverwaltung und den Kantonen die bedeutenden Lücken identifiziert und sechs Lösungsansätze erarbeitet. Diese sind für den Versorgungsprozess in einer Pandemie essentiell.
Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind im Ergebnisbericht «Versorgung der Schweiz mit medizinischen Gütern in Epidemien (KPMG-Bericht) (PDF, 7 MB, 21.08.2024)» beschrieben.
Die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) regelt Verantwortlichkeiten während einer Pandemie. Die Regelung der Verantwortung der Vorbereitung von Beschaffungen und Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern in einer Pandemie fehlt hingegen.
Das BAG hat Möglichkeiten zur Übernahme der Verantwortung für die vorbereitenden Aufnahmen durch eine Bundesstelle erarbeitet und diskutiert. Basierend auf dem «Begleitbericht des BAG zum KPMG-Bericht (PDF, 520 kB, 21.08.2024)» hat das EDI daraufhin dem Bundesrat die möglichen Varianten unterbreitet. Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 21. August 2024, werden die identifizierten Pandemievorbereitungsaufgaben unter der Federführung des BAG konkretisiert und umgesetzt werden. Dabei soll, wo sinnvoll, auf die bestehenden Fähigkeiten der Bundesverwaltung zurückgegriffen werden.
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Letzte Änderung 22.08.2024
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