Grippe-Pandemie: Hygienemasken

In erster Linie sollen Kranke eine Hygienemaske tragen, um die Übertragung von Krankheitserregern auf ihre Umgebung zu reduzieren. Hygienemasken sind nur zusammen mit den anderen Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln sinnvoll.

Wenn empfohlen, Verwendung von Hygienemasken

Empfehlungen

Das Tragen von Hygienemasken wird den folgenden Personen empfohlen:

  • Kranken zu Hause, die einen Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen nicht einhalten können.
  • Kranken, die sich ausser Haus begeben müssen (z.B. Arzt- oder Spitalbesuch)
  • Personen, die einen Mindestabstand von 1 Meter zu einer erkrankten Person zuhause nicht einhalten können, unabhängig davon, ob die erkrankte Person eine Hygienemaske trägt

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt der Bevölkerung einen persönlichen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person.

Die korrekte Verwendung von Hygienemasken

  • Bedecken Sie mit der Hygienemaske sorgfältig Mund und Nase und befestigen Sie sie gut, damit zwischen dem Gesicht und der Hygienemaske möglichst keine Lücken bestehen.
  • Vermeiden Sie es, die Hygienemaske zu berühren, während Sie sie tragen. Sobald Sie eine gebrauchte Hygienemaske berührt haben, zum Beispiel, wenn Sie sie abnehmen, säubern Sie Ihre Hände durch Waschen mit Wasser und Seife oder durch Verwendung eines Händedesinfektionsmittels.
  • Ersetzen Sie die Hygienemaske durch eine neue, saubere und trockene Hygienemaske, sobald sie feucht wird (ungefähr alle 2 Stunden).
  • Verwenden Sie Hygienemasken kein zweites Mal.
  • Bewahren Sie sie nach dem Gebrauch keinesfalls auf, sondern entsorgen Sie sie nach Gebrauch unverzüglich.
  • Die Hygienemaske alleine gewährleistet keinen vollständigen Schutz. Deshalb sollen Hygienemasken immer zusammen mit anderen Hygienemassnahmen zur Verringerung der Übertragung der Grippe eingesetzt werden.

Weitere Informationen

Hygienemasken werden auch als chirurgische Maske vom Typ II und IIR, OP-Maske, medizinischer Mundschutz etc. bezeichnet. Hygienemasken schützen in erster Linie die Personen im Umfeld des Trägers und nicht den Träger selbst.

Letzte Änderung 24.07.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06
E-Mail

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