Ob Sie im Ausland geschäftlich zu tun haben, in den Ferien sind oder dort wohnen: Informieren Sie sich über die Empfehlungen für Schweizerinnen und Schweizer im Pandemiefall.
Die meisten der über 750'000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben in Industriestaaten, die sich intensiv auf eine mögliche Pandemie vorbereiten. In diesen Ländern ist eine der Schweiz vergleichbare medizinische Versorgung vorhanden. Spezielle Vorkehrungen seitens der Schweiz sind nicht erforderlich.
Nicht wenige Schweizer/innen haben ihren Wohnsitz indessen in Entwicklungs- und Schwellenländern, in denen die staatliche Pandemievorsorge unter Umständen unzureichend ist. Das EDA hat daher frühzeitig eine Strategie entwickelt, um die Auswirkungen einer befürchteten Pandemie auf die dort lebenden Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu mildern. Diese Strategie beruht auf der Kaskade der Verantwortlichkeiten (Subsidiaritätsprinzip).
1. Eigenverantwortung
Mit der Auswanderung haben die Auslandschweizer/innen den Rechts- und Schutzraum der Schweiz verlassen. Soweit ihr Gastland nicht in der Lage ist, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, sind sie im wohlverstandenen Eigeninteresse aufgerufen, selber zu handeln.
2. Verantwortung der lokalen Behörden
Gemäss dem Territorialitätsprinzip obliegt es den lokalen Behörden, für die Gesundheitsversorgung der Wohnbevölkerung – Inländer wie Ausländer – zu sorgen. Zumindest in der Anfangsphase einer Pandemie können sie dabei von der WHO unterstützt werden. Aber auch Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken, stehen in der Fürsorgepflicht.
3. Subsidiäre Unterstützung durch die Schweiz
Wo eine eigenverantwortliche Vorsorge nicht möglich ist und auch die Mittel von lokalen Behörden, WHO und Arbeitgebern nicht ausreichen, kommt im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten die subsidiäre Unterstützung durch die Schweiz zum Zuge.
Letzte Änderung 08.11.2024
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