Zeckenübertragene Krankheiten kommen in der Schweiz saisonal gehäuft vor. Zur Vorbeugung sind Informationen zu Verbreitung, Prävention und Behandlung wichtig. Dieser Lagebericht trägt dazu bei, Bevölkerung und Ärzteschaft für das Thema zu sensibilisieren.
Der wöchentliche Bericht über zeckenüberragene Krankheiten wird nicht mehr auf der BAG Website veröffentlicht. Die Einschätzung der aktuellen Lage wird regelmässig auf dem neuen BAG-Infoportal übertragbare Krankheiten publiziert.
Sensibilisierung durch Berichterstattung
2. Oktober 2023 – Die Saison, in der Zecken besonders aktiv sind, beginnt je nach Witterung im März und endet im Oktober. In dieser Periode veröffentlicht das BAG jeweils in der ersten Monatshälfte einen Lagebericht mit den gemeldeten Fallzahlen der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), einer Hochrechnung der Zahl der ärztlichen Konsultationen wegen Borreliose sowie den gemeldeten Fallzahlen der durch Zecken übertragenen Tularämie. Zudem wird die Anzahl der von Bürgern und Bürgerinnen über die App "Zecke" gemeldeten Zeckenstiche dargestellt.
Mit diesem Bericht möchte das BAG in der Schweizer Bevölkerung das Bewusstsein für durch Zecken übertragene Krankheiten stärken und über aktuelle Entwicklungen informieren. Zudem erstellt das BAG in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landestopographie, Swisstopo, Karten, die über das regionale Risiko eines Zeckenstiches bzw. einer FSME-Infektion informieren (www.map.geo.admin.ch unter den Stichworten Zeckenmodell bzw. FSME – gemeldete Stichworte).
Anzahl Fälle der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Das BAG überwacht die FSME im obligatorischen Meldesystem für Infektionskrankheiten. Die FSME ist seit 1988 meldepflichtig.
Die monatlichen FSME-Fallzahlen verlaufen wellenförmig mit einem Gipfel in der warmen Jahreszeit und verdeutlichen somit die Saisonalität dieser Krankheit. Sie unterliegen sowohl innerhalb einer Saison als auch im Vergleich zu anderen Jahren mehr oder weniger grossen Schwankungen (Abbildung 1).
Im Monat September 2023 wurden 13 Fälle verzeichnet und somit eine vergleichbare Anzahl wie in den beiden Vorjahren. Die Summe der Fälle, kumuliert ab Januar eines Kalenderjahrs bis zum Monat vor Erscheinen des Berichts, variiert ebenfalls von Jahr zu Jahr stark (Abbildung 2). Seit 2000 wurden im gleichen Zeitraum jeweils zwischen 48 und 409 Fälle gemeldet. Bis Ende September 2023 wurden 245 Fälle registriert (Abbildung 2).
Anzahl Fälle der Borreliose
Die Borreliose (auch Lyme-Krankheit genannt) ist in der Schweiz nicht meldepflichtig und wird über das sogenannte Sentinella-System erfasst. Die Anzahl Fälle werden hochgerechnet und beschränkt sich auf die akuten Fälle (Erythema migrans und Borrelien-Lymphozytom). Chronische Formen der Borreliose sind in den Daten dieses Berichts nicht enthalten.
Beim Sentinella-System handelt es sich um ein Netzwerk von Hausärzten, die auf freiwilliger Basis wöchentlich die Anzahl Arztbesuche aufgrund von Borreliose melden (jeweils nur die erste Konsultation berücksichtigt). Darauf basierend wird auf die gesamtschweizerische Anzahl hochgerechnet. Zahlen sind seit 2008 verfügbar. Die monatlichen Arztbesuche wegen Borreliose verlaufen wellenförmig mit dem Gipfel in der warmen Jahreszeit und verdeutlichen somit die Saisonalität dieser Infektionskrankheit. Die Borreliose-Fallzahlen unterliegen sowohl innerhalb einer Saison als auch im Vergleich zu anderen Jahren grossen Schwankungen (Abbildung 3).
Die Summe der hochgerechneten Fälle, kumuliert ab Januar eines Kalenderjahrs bis zum Monat vor Erscheinen des Berichts, variiert ebenfalls von Jahr zu Jahr stark. Seit 2008 wurden im gleichen Zeitraum jeweils zwischen 4 696 und 17 146 Arztbesuche wegen Borreliose hochgerechnet. Von Januar bis Ende September 2023 wurden 7 664 Fälle hochgerechnet, basierend auf 167 Fällen im Sentinella-System (Abbildung 4), davon 21 im Monat September. Diese Anzahl ist vergleichbar mit derjenigen der Vorjahre.
Anzahl Fälle der Tularämie
Die Tularämie untersteht seit 2004 der Meldepflicht. Zudem sind Angaben zur Ursache der Erkrankung verfügbar. Diese Auswertung beschränkt sich auf diejenigen Fälle, bei denen ein Zecken- oder Insektenstich die wahrscheinlichste Ursache der Erkrankung ist. Von Januar 2021 bis September 2023 wurden bei 41,9 Prozent Prozent der Tularämie-Fälle ein Zecken- und/oder Insektenstich als Übertragungsweg gemeldet. Im gleichen Zeitraum wurde in 30,3 Prozent Prozent der Fälle eine Exposition gegenüber wilden Tieren, einer Quelle mit nicht trinkbarem Wasser oder dem Einatmen von Staub oder Aerosolen in landwirtschaftlicher Umgebung angegeben. In 27,8 Prozent Prozent der Fälle war die Exposition zum Pathogen allerdings unbekannt. Die monatlichen Tularämie-Fallzahlen weisen ansatzweise einen wellenförmigen Verlauf auf. Auch sie unterliegen sowohl innerhalb einer Saison als auch im Vergleich zu anderen Jahren grossen Schwankungen (Abbildung 5). So wurde im Monat September 2023 kein Fall verzeichnet, deutlich weniger als in den beiden Vorjahren.
Die Summe der Fälle, kumuliert ab Januar eines Kalenderjahrs bis zum Monat vor Erscheinen des Berichts, variiert ebenfalls von Jahr zu Jahr stark. Seit 2004 wurden im gleichen Zeitraum jeweils zwischen 1 und 60 Fälle gemeldet. Bis Ende September 2023 wurden 25 Fälle registriert (Abbildung 6).
Anzahl Zeckenstiche
Die Häufigkeit von Zeckenstichen wird für diesen Lagebericht seit 2021 über die App "Zecke" der A&K Strategy GmbH erfasst.
Darüber hinaus liefert die Anwendung genaue geografische Informationen über den Standort von Stichen. Diese Daten werden auch zur Erstellung des Zeckenstichmodells verwendet. Letzteres stellt das Risiko von Zeckenstichen in Abhängigkeit von der geografischen Lage dar. Im Monat September 2023 wurden in der Zecken-App 290 Zeckenstiche gemeldet, was in etwa der Anzahl im Jahr 2022 entspricht.
Zeckenstiche zeigen die gleiche Saisonalität wie alle vorgenannten über Zecken übertragenen Krankheiten (Abbildung 7).
Beurteilung der epidemiologischen Lage
Zusammenfassend stellt sich die aktuelle epidemiologische Situation der zeckenübertragenen Krankheiten im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt dar:
- FSME: nach dem Spitzenjahr von 2020 liegen die diesjährigen Fallzahlen bislang im Rahmen der jährlich beobachteten Schwankungen. In den letzten fünf Jahren hat das BAG eine Zunahme der jährlichen Inzidenz von FSME beobachtet. Diese Situation wird auch in mehreren europäischen Ländern beobachtet, insbesondere in Deutschland. Eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich vor dieser Krankheit zu schützen, ist die Impfung (siehe Abschnitt unten).
- Borreliose: nach den Spitzenjahren von 2018 und 2020, liegt die hochgerechnete Anzahl Fälle für 2023 bislang im Rahmen der Vorjahre.
- Tularämie: nach der tendenziellen Zunahme der letzten Jahre ist die Zahl der durch einen Zecken-bzw. Insektenstich verursachten Tularämie-Fälle seit Anfang 2023 bislang eher tief.
- Die epidemiologische Situation, insbesondere die Saisonalität von FSME und Borreliose, widerspiegelt sich in den über die App "Zecke" gemeldeten Zeckenstiche. Für das laufende Jahr entspricht die Zeckenstichkurve derjenigen des Jahres 2022.
- Obwohl eine Meldefrist von 1 Woche für Tularämie und FSME gilt, kommt es teilweise zu Meldeverzögerungen. Dies kann dazu führen, dass die Fallzahlen im Nachhinein korrigiert werden.
Aufruf zur Prävention
Die warmen Temperaturen verleiten uns zu Freizeit und Sportaktivitäten im Freien. Das BAG fordert jede und jeden dazu auf, Massnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Zeckenstichs und einer allfälligen Erkrankung zu verringern (z.B. breite Wege bevorzugen und den Kontakt mit Gras und Sträuchern vermeiden, bedeckende Kleidung tragen, Zeckenschutzmittel verwenden, Körper und Kleidung nach einem Spaziergang untersuchen, die Zecke schnell entfernen und die Stichstelle desinfizieren, sowie bei Symptomen einen Arzt aufsuchen).
Die Impfung gegen FSME wird allen Erwachsenen und Kindern ab 3 Jahren empfohlen, die in einem FSME-Risikogebiet wohnen (alle Kantone ausser Tessin). Die Impfung von Kindern im Alter von ein und zwei Jahren muss individuell geprüft werden. Die Impfschemata sind im Schweizerischen Impfplan beschrieben.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten:
Letzte Änderung 23.10.2024
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