Vogelgrippe (H5N1) - Lagebericht Schweiz

Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend unter Vögeln und weiteren Tieren in Europa und der Schweiz aus. Die Gefahr für den Menschen ist zurzeit insgesamt gering. Das BAG beobachtet die Entwicklung und die Risken fortlaufend.

Influenza A H5N1-Viren der Vogelgrippe wurden in der Vergangenheit vereinzelt vom Tier auf den Menschen übertragen und können eine grippeähnliche Krankheit mit möglichem schwerem Verlauf verursachen. Eine enge virologische Überwachung ist wichtig, um eine mögliche Übertragung auf den Menschen früh zu erkennen.

Situation Schweiz

In der Schweiz sind mehrere Fälle von «hochpathogenen aviären Influenza» (HPAI) bei Haus- und Wildvögeln gemeldet worden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfolgt die Situation laufend. Bereits im November 2022 hatte das BLV die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet mit erhöhten Sicherheitsauflagen erklärt und entsprechende Massnahmen eingeleitet. Weitere Informationen zur Krankheit bei Tieren und zu den Massnahmen befinden sich auf der Webseite des BLV .
Bis heute gab es in der Schweiz noch keinen laborbestätigten Fall von H5N1 bei Menschen.

Situation International

Das Vogelgrippe-Virus H5N1 tritt in weiten Teilen Europas vermehrt bei Zucht- und Wildvögeln auf. Neu sind öfters auch Säugetiere betroffen. Weltweit werden der WHO seit 2003 Fälle beim Menschen gemeldet, darunter auch solche mit tödlichem Verlauf. Weitere Informationen zur internationalen Situation finden Sie auf der Webseite der WHO "Influenza Programme" (auf Englisch) ".

Erreger und Übertragung

Das Influenza A H5N1-Virus kann durch Kontakt mit infizierten Zucht- oder Wildvögeln, potentiell auch mit infizierten Säugetieren, auf den Menschen übertragen werden. Übertragungen sind möglich direkt durch die Luft (Atemsekrete, Staub) sowie indirekt durch Berühren von Augen, Nase und Mund mit kontaminierten Händen.

Basierend auf den Einschätzungen der WHO und des «European Centre for Disease Prevention and Control» (ECDC), stuft das BAG das Infektionsrisiko für die Allgemeinbevölkerung als gering ein. Das Infektionsrisiko für beruflich exponierte Personen ist gering bis mittel, wobei dieses Risiko je nach betroffener Vogel- bzw. Säugetierart und zirkulierendem Vogelgrippevirus unterschiedlich sein kann. Dabei sind hauptsächlich Personen gefährdet, die mit Zucht- bzw. Wildvögeln in engem Kontakt stehen. Bislang gibt es keine Evidenz für eine fortwährende Mensch-zu-Mensch Übertragung respektive Ausbreitung der Vogelgrippe unter Menschen.

Krankheitsbild / Behandlung

Erste Symptome treten meist 2 bis 14 Tage nach einem Tierkontakt mit Ansteckung auf. Die grippeähnlichen Symptome können sich durch verschiedene Schweregrade äussern. Infizierte Personen werden mit antiviralen Medikamenten behandelt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen zugelassenen Impfstoff für Menschen, der für einen aktuellen Stamm des H5N1 Influenza Subtyps entwickelt wurde. Das BAG verfolgt jedoch die Entwicklung von entsprechenden Impfstoffen.

Empfehlung

  • Der Bevölkerung wird empfohlen, unterwegs in der Natur kranke oder tot aufgefundene Tiere nicht zu berühren. Falls dies nicht beachtet wurde, wird empfohlen die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu waschen oder zu desinfizieren. Melden Sie tote Tiere beim kantonalen Veterinärdienst oder bei der zuständigen kantonalen Stelle der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz.
  • Personen, die beruflich oder regelmässig mit potenziell infiziertem Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Berührung kommen, oder die in engem Kontakt zu potenziell infizierten Säugetieren wie Füchsen oder anderen Wildtieren stehen, sollen sich angemessen schützen. Über die Schutzmassnahmen wie Händedesinfektion informiert das BLV auf seiner Webseite.
  • Nach ungeschütztem Kontakt mit Vögeln, insbesondere mit erkrankten Vögeln, und erkrankten Säugetieren soll auf mögliche Krankheitssymptome geachtet werden.
    Falls grippeähnliche Symptome auftreten, soll eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht und auf den Kontakt zu Zucht- bzw. Wildvögeln hingewiesen werden.

Massnahmen

Für den Verdacht auf eine Erkrankung mit einem neuen Influenza-Subtyp wie etwa H5N1 beim Menschen besteht für Ärztinnen und Ärzte eine telefonische 2-Stunden Meldepflicht. Gegebenenfalls wird die infizierte Person isoliert.

Weiterführende Themen

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Letzte Änderung 09.10.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06
E-Mail

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