Covid-19: Kostenübernahme für ambulante und stationäre Leistungen

Während gewisser Zeitperioden der Covid-19-Pandemie publizierte das BAG temporäre Empfehlungen resp. Richtlinien zur Kostenübernahme für bestimmte ambulante und stationäre Leistungen.

Kostenübernahme für ambulante und stationäre Leistungen

Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2

Der Bund übernahm bei Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG erfüllten, vom 25. Juni 2020 bis 31. Dezember 2022 die Kosten der ambulant durchgeführten Analysen auf Sars-CoV-2.

Seit dem 1. Januar 2023 gehen die Kosten der Analysen auf Sars-CoV-2 grundsätzlich zulasten der getesteten Person.


Weiterführende Themen

Informationen für Gesundheitsfachpersonen

Covid-19-Impfung, Covid-19-Testung, Dokumente, FAQs.

Gesetzgebung Covid-19

Die Covid-Gesetzgebung wurde zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie erlassen. Sie umfasst Massnahmen, die sowohl der Bekämpfung der Epidemie als auch der Bewältigung der Auswirkungen dienten.

Letzte Änderung 13.12.2023

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