Abstimmung über die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes

Das Parlament hat bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Das Gesetz wurde von der Stimmbevölkerung am 18. Juni 2023 aber mit 61,9 Prozent angenommen.

Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung vom 18. Juni 2023 erarbeiteten Unterlagen (hier erfolgt keine weitere Aktualisierung).

Das Covid-19-Gesetz hat die rechtliche Grundlage geschaffen, um rasch zu handeln und die Pandemie gezielt einzudämmen. Obwohl sich die Pandemie mittlerweile stark abgeschwächt hat, lässt sich der weitere Verlauf nicht zuverlässig abschätzen. Das Parlament hat deshalb bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden bei einer deutlichen Verschlechterung der Lage rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem als Ganzes zu schützen.

Die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes umfasst die rechtlichen Grundlagen für die folgenden wichtigen Massnahmen der Pandemiebekämpfung.

Schutz besonders gefährdeter Personen

Sollte sich die epidemiologische Lage erheblich verschlechtern, könnte der Bund Arbeitgeber dazu verpflichten, besonders gefährdete Personen stärker zu schützen. Die Arbeitgeber müssten dann diesen Personen die Arbeit von zuhause aus ermöglichen oder ihnen zuhause oder vor Ort eine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen.

Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen

Das Gesetz erlaubt dem Bundesrat, weiterhin Medikamente gegen Covid-19 zu importieren und in Verkehr zu bringen, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Seit September 2020 konnten auf diese Weise mehrere neue Medikamente gegen Covid-19 zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Medikamenten konnten Personen behandelt werden, die ein hohes Risiko haben, schwer zu erkranken.

Einreise von Grenzgängerinnen und Grenzgängern

Die Schweiz hat zu Beginn der Pandemie strenge Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen eingeführt. Sollten solche Beschränkungen wieder nötig sein, könnten Grenzgängerinnen und Grenzgänger dank dem Covid-19-Gesetz weiterhin ein- und ausreisen. Rund 400 000 Personen pendeln aktuell über eine Landesgrenze zur Arbeit in die Schweiz. Rund 34 000 von ihnen arbeiten in Spitälern und Heimen, vor allem in den Grenzkantonen.

Covid-Zertifikat für den Reiseverkehr

Das Zertifikat kann als sicheren Nachweis für eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder einen durchgeführten Test dienen. In vielen Ländern besteht weiterhin die Möglichkeit, für die Einreise wieder ein Covid-Zertifikat zu verlangen. Das Covid-19-Gesetz erlaubt es, weiterhin Zertifikate auszustellen, die im internationalen Reiseverkehr verwendet werden können. Der erneute Einsatz des Zertifikats im Inland ist unwahrscheinlich: Er müsste verhältnismässig und unbedingt erforderlich sein. Dies wäre höchstens dann denkbar, wenn eine neue gefährliche Virusvariante auftaucht, welche die Gesundheitsversorgung gefährden könnte.

SwissCovid-App kann reaktiviert werden

Mit dem Contact Tracing der Kantone wurden die engen Kontakte von Personen ermittelt, die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten. Die SwissCovid-App unterstützte dies: Sie stellte fest, ob ein solcher Kontakt bestand, und informierte schnell über das Ansteckungsrisiko. Die App ist zurzeit eingestellt und kann im Notfall reaktiviert werden. Installation und Nutzung der Applikation bleiben weiterhin freiwillig.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abstimmung über die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes.

Letzte Änderung 30.08.2023

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