Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen

Aufgrund der Epidemie gab es verschiedene Massnahmen und Verbote. Diese hatten alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus und die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems. Die landesweiten Einschränkungen und Verbote wurden aufgehoben.


Nationale Massnahmen

Zurzeit gelten keine nationalen Massnahmen.


Bisherige Massnahmen

Sie möchten wissen, welche Massnahmen der Bund in der Vergangenheit beschlossen hat? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Kantonale Massnahmen

Seit der Rückkehr in die normale Lage liegt die Verantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung wieder bei den Kantonen. Die Massnahmen können sich deshalb von Kanton zu Kanton unterscheiden.

Informieren Sie sich beim entsprechenden Kanton, ob und welche kantonalen Massnahmen gelten. Die Links zu den Informationsangeboten der Kantone finden Sie auf der Webseite bag-coronavirus.ch.

Weisungen an die Kantone

 

Gesundheitsversorgung

Die Kantone können öffentliche und private Spitäler zur Bereitstellung von Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten verpflichten.

Die Spitäler sind verpflichtet, einen ausreichenden Bestand an wichtigen Arzneimitteln vorrätig zu haben. Dies gilt sowohl für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die am neuen Coronavirus erkrankt sind, als auch für weitere medizinisch dringende Behandlungen.

Zur Unterstützung der Kantone hilft der Bund dabei, die Versorgung mit medizinischen Gütern sicherzustellen.

Die einzelnen Bestimmungen in Bezug auf die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern sind in der Covid-19-Verordnung 3 zu finden.

Meldepflicht der Gesundheitsversorger

Der Bund koordiniert die Verfügbarkeit von Spitalbetten, die zur Behandlung der Covid-19-Patientinnen und -Patienten nötig sind. Dazu braucht er aktuelle Informationen aus den Spitälern. Beispielsweise müssen die Kantone dem koordinierenden Sanitätsdienst melden, wie hoch die Auslastung der Spitalbetten ist oder wie viele Intensivpflegeplätze belegt sind.

Verordnungen

Covid-19-Verordnung 3

Änderung vom 21. Dezember 2022


SwissCovid App


Covid-19-Verordnung im Bereich des internationalen Personenverkehrs


Covid-19-Verordnung Zertifikate


Änderung vom 10. Juni 2022



Hinweis: in der Systematischen Rechtssammlung sind auf den Seiten mit den aktuellen Verordnungen zu Covid-19 auch alle bisherigen Fassungen der Verordnung zu finden (siehe rechte Spalte: «Alle Fassungen»).

 

Erläuterungen

Erläuterungen der Covid-19-Verordnung 3

Änderung vom 21. Dezember 2022


Erläuterungen zur Verordnung über die Einstellung des Proximity-Tracing-Systems und des Presence-Tracing-Systems (SwissCovid App)


Erläuterungen der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs

Änderung vom 16. Februar 2022


Erläuterungen der Covid-19-Verordnung Zertifikate

Im Korrekturmodus

Änderung vom 10. Juni 2022

Änderung vom 2. Mai 2022

Hilfsmittel ohne rechtsetzenden Charakter


Erläuterungen der Verordnung VBV


Erläuterungen der Epidemienverordnung EpV

Änderung vom 10. Juni 2022

Änderung vom 16. Februar 2022

Änderung vom 3. Dezember 2021

Änderung vom 3. November 2021

Änderung vom 25. August 2021


Erläuterungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV

Änderung vom 3. November 2021


Bisherige Fassungen der Erläuterungen

Covid-19-Gesetz

Das Covid-19-Gesetz wurde am 25.9.2020 vom Schweizer Parlament verabschiedet. Es schafft die rechtliche Grundlage, damit der Bundesrat die notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin erforderlich sind.

Botschaft des Bundesrates vom 3. Juni 2022 zur Verlängerung und Änderungen des Covid-19-Gesetzes (provisorische Fassung)

Links

Gesetze

Gesetzgebung Übertragbare Krankheiten – Epidemiengesetz (EpG)

Das Epidemiengesetz soll gewährleisten, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden und trägt dazu bei, Krankheitsausbrüche mit grossem Gefährdungspotenzial besser zu bewältigen.

Weiterführende Themen

Leichte Sprache

Krankheit vom Corona-Virus, Wie können Sie sich weiter schützen, Covid-Zertifikat, Impfung, Test, Masken, Reisen

Regelungen in der Krankenversicherung

Kostenübernahme medizinischer Leistungen, Tarifierung, Finanzierung

Gesetzgebung Übertragbare Krankheiten – Epidemiengesetz (EpG)

Das Epidemiengesetz soll gewährleisten, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden und trägt dazu bei, Krankheitsausbrüche mit grossem Gefährdungspotenzial besser zu bewältigen.

Koordinationsorgan Epidemiengesetz (KOr EpG)

Das Koordinationsorgan Epidemiengesetz (KOr EpG) stärkt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich der übertragbaren Krankheiten.

Letzte Änderung 12.04.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus
Tel. +41 58 463 00 00

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