Hier finden Sie einen Überblick über Neuigkeiten und Anpassungen von bestehenden Inhalten der Webseite «Informationen für Gesundheitsfachpersonen».
Aktuelle Neuigkeiten und Anpassungen
22.1.2021
In den häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Thema Covid-19-Impfung finden Sie neu die unten aufgeführten Fragen:Hat die Covid-19-Impfung Einfluss auf die Fruchtbarkeit?
Welche Erkenntnisse gibt es über die Covid-19- Impfung während der Schwangerschaft?
- Wann kann eine Impfung in der Schwangerschaft in Erwägung gezogen werden?
- Was geschieht, wenn eine Frau während der Impfung unwissentlich schwanger ist und ist dies ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch?
- Wie lange sollte man mit einer Schwangerschaft nach einer Impfung warten?
- Kann sich die Mutter nach der Geburt und in der Stillzeit impfen lassen?
19.1.2021
Neue SARS-CoV-2-Varianten, die erstmals in Grossbritannien und Südafrika identifiziert wurden, sind auch in der Schweiz und mehreren anderen Ländern nachgewiesen worden.
Epidemiologische Lage:
- Die Anzahl der durch eine neue Variante infizierten Personen nimmt konstant zu.
- Es erfolgt eine Übertragung in der Bevölkerung. Die meisten der in der Schweiz ermittelten Fälle haben keinen Bezug zum Ausland.
- Es wurden mehrere Ausbrüche in verschiedenen Kantonen festgestellt.
- Es gab die ersten Hospitalisierungen von Fällen der Variante B.1.1.7.
Die auf Reisende ausgerichteten Massnahmen sind daher in den Kantonen, in denen eine Übertragung in der Bevölkerung erfolgt, nicht mehr ausreichend. Die Strategie beruht weiterhin auf der frühzeitigen Erkennung und Isolierung der Fälle, verstärkten Contact Tracing-Massnahmen und der Quarantäne der Kontakte.
Das Ziel ist es, Zeit zu gewinnen, während die am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen je nach verfügbaren Dosen geimpft werden. Die Fallerkennung durch Laboratorien wird verbessert durch die Markteinführung spezifischer PCR (Nachweis einer N501Y-Mutation, welche die Varianten B.1.1.7 und 501.V2 kennzeichnet). Diese PCR ersetzt den Nachweis von "S-Dropout", der nicht spezifisch genug war. Mehrere Labore sind dabei, diese spezifischen PCR-Analysen umgehend einzuführen. Eine aktualisierte Liste der Labore, welche die Analyse eingeführt haben, steht hier zur Verfügung. Wenn keine systematische Fallermittlung erfolgt, spielt die intensivierte Fallnachverfolgung und Fallbefragung bei allen Indexfällen eine wichtige Rolle.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie im neu publizierten Dokument Empfehlungen zur Erkennung und Überwachung der neuen Varianten des Virus SARS-CoV-2 (PDF, 158 kB, 19.01.2021).
19.1.2021
Das Dokument Empfehlungen für Impfungen sowie zur Verhütung und zum Ausbruchmanagement von übertragbaren Krankheiten in den Asylzentren des Bundes und den Kollektivunterkünften der Kantone wurde aktualisiert und publiziert. Neu ist in diesem Dokument das Kapitel 13 mit Richtlinien zum Umgang mit Covid-19 (PDF, 281 kB, 15.01.2021) enthalten. Das Kapitel beinhaltet folgende Themen:
Steckbrief Covid-19
Vorgehen im Asylzentrum
Aufgaben/Informationsfluss im Asylzentrum
Aufnahme- / Verlegungsstopp in andere Asyzentren
Aufklärung der Mitarbeitenden in den Asylzentren und der Bewohner und Bewohnerinnen
Das Kapitel 13 ist unter den Dokumenten für Gesundheitsfachpersonen aufgeschaltet.
14.1.2021
In den häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Thema Covid-19-Impfung finden Sie neu die unten aufgeführten Fragen:
- Wie kann die Beratung für eine Covid-19-Impfung durch Ärztinnen/Ärzte abgerechnet werden?
- Wie kann der Impfakt durch die Ärztinnen/Ärzte in den Praxen abgerechnet werden?
- Kann auch nur eine Impfdosis verabreicht werden, um die Impfstoffe auf mehr Personen zu verteilen?
- Wie ist in den Apotheken die Vergütung des Impfaktes und der Impfberatung geregelt?
- Wie lautet die Impfempfehlung für die mRNA-Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna ?
12.1.2021
In den häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Thema Covid-19-Impfung finden Sie neu die unten aufgeführten Fragen:
- Wie unterscheiden sich die beiden Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna?
- Wie unterscheiden sich die beiden Impfstoffe Pfizer/BioNTech und Moderna bezüglich Logistik?
- Wie werden mögliche Spätfolgen einer Covid-19-Impfung verfolgt und wann sind solche zu erwarten?
- Was wären mögliche Spätfolgen von einer Covid-19-Impfung?
12.1.2021
Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat am 12.1.2021 den zweiten Covid-19-Impfstoff für den Schweizer Markt zugelassen. Der Impfstoff von Moderna, von dem der Bund rund 7,5 Millionen Dosen bestellt hat, eignet sich für Erwachsene ab 18 Jahren. Eine erste Lieferung von 200'000 Dosen erfolgt in den nächsten Tagen an die Armeeapotheke. Diese verteilt den Impfstoff an die Kantone. Zusammen mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech, den Swissmedic am 19.12.20 zugelassen hat, stehen in der Schweiz im Januar rund eine halbe Million Impfstoffdosen bereit. In erster Priorität werden besonders gefährdete Personen geimpft.
Weitere Informationen zur Zulassung sind in der Medienmitteilung Zweiter Covid-19-Impfstoff für die Schweiz zugelassen zu finden.
6.1.2021
In den häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Thema Covid-19-Impfung finden Sie neu die unten aufgeführten Fragen:
- Ab wann können sich alle anderen Erwachsenen (ohne spezielle Risikofaktoren, keine engen Kontakte von besonders gefährdeten Personen, kein Gesundheitspersonal) vorregistrieren lassen?
- Können sich Grenzgänger impfen lassen und wenn ja wo?
- Kann man entscheiden, mit welchem Impfstoff geimpft wird?
- Wer ist der direkte Ansprechpartner/die direkte Ansprechpartnerin der Ärzteschaft und der Gesundheitsfachpersonen für Fragen zur Organisation der Impfung?
- Können sich Personen ausschliesslich im Wohnkanton impfen lassen?
- Ab wann werden Impfungen in Arztpraxen und Apotheken möglich sein?
- Wie muss eine Person zur Covid-19-Impfung einwilligen?
- Wie viele Impfdosen können einem Vial Comirnaty® entnommen werden?
- Dürfen Restmengen aus verschiedenen Vials zusammengefügt werden?
- Was ist bei der Impfung von Personen unter Antikoagulationstherapie zu beachten?
- Hängen alle gesundheitlichen Vorfälle, die kurz nach einer Impfung auftauchen, mit der Impfung zusammen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann nach einer COVID-19-Impfung Anspruch auf eine Entschädigung oder Genugtuung geltend gemacht werden?
- Was sind schwerwiegende Folgeschäden, die Voraussetzung sind für einen Anspruch auf Entschädigung und/oder Genugtuung?
- Wer kann einen Anspruch auf Entschädigung und/oder Genugtuung geltend machen?
- Wer haftet für Impfschäden?
- Gelten für geimpfte Personen nach wie vor die Isolations-Regeln, wenn sie positiv auf das neue Coronavirus getestet wurden?
- Muss eine Person, die geimpft ist in Quarantäne, wenn sie einen engen Kontakt hatte zu einer positiv getesteten Person?
- Wohin können sich Gesundheitsfachpersonen mit Fragen zur Covid-19-Impfung wenden?
24.12.2020
Folgende neue Dokumente zur Covid-19-Impfung wurden in der Rubrik Dokumente aufgeschaltet:
24.12.2020
Bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) sind folgende neuen Fragen in der Rubrik Covid-19-Impfung – Teil 2 zu finden:
- Für wie viele Personen der Schweizer Bevölkerung werden Impfstoffe vorhanden sein?
- Wie kann ich einen Patienten/eine Patientin zur Impfung anmelden?
- Wie viele Impfstoffdosen müssen pro Person verabreicht werden und wie sieht der Ablauf der Impfung aus?
- Welche Kontraindikationen gibt es für die Covid-19-Impfstoffe und für wen ist die Impfung aktuell nicht empfohlen?
- Wie lange ist man geschützt, wenn man geimpft ist?
- Schützt die Impfung vor der Übertragung des Virus?
- Wie sieht es mit der Quarantäneregel aus, wenn mein Patient/meine Patientin geimpft ist?
- Können auch Kinder und Jugendliche geimpft werden?
- Kann sich mein Patient/meine Patientin parallel zur Covid-19-Impfung auch gegen andere Krankheiten impfen lassen?
- Ist es notwendig, vor der Impfung einen Covid-19-Test zu machen?
- Darf eine Person, welche in den letzten 3 Monaten eine diagnostizierte Covid-19-Erkrankung hatte, geimpft werden?
- Wie ist bei Personen vorzugehen, die bereits eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus hatten? Braucht es einen Antikörpertest?
- Wie verläuft die individuelle Impfdokumentation?
- Wie ist die Vergütung des Impfstoffes, des Impfaktes und der Impfberatung geregelt?
- Mein Patient möchte nach einer schwerwiegenden UIE nach der Covid-19-Impfung einen Antrag auf Entschädigung/oder Genugtuung stellen. Wo finde ich da Informationen dazu?
- Wie muss der Impfstoff gelagert werden?
24.12.2020
Die Anweisungen zur Quarantäne (PDF, 360 kB, 23.12.2020) und zur Isolation (PDF, 272 kB, 23.12.2020) wurden mit einem Hinweis zur Covid-19-Impfung ergänzt. Nach aktuellem Stand des Wissens sind Personen, die gegen das neue Coronavirus geimpft wurden, von einer allfälligen Quarantänepflicht nicht ausgenommen.Die Impfung schützt zwar vor der Erkrankung, jedoch ist heute noch nicht klar, ob die Impfung verhindert, dass andere Personen angesteckt werden.
Es ist jedoch das Ziel, in Zukunft das Vorgehen anzupassen, sobald mehr Daten dazu vorhanden sind.
21.12.2020
Die Empfehlungen Umgang mit Fällen und Kontakten (PDF, 305 kB, 15.12.2020) wurden überarbeitet und den aktuellen epidemiologischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.
19.12.2020
Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat am 19.12.2020 den ersten Covid-19-Impfstoff für den Schweizer Markt zugelassen. Der Impfstoff von Pfizer/BioNTech eignet sich für Erwachsene ab 16 Jahren. Die ersten Impfstoffdosen werden in den nächsten Tagen in die Schweiz geliefert, von der Armeeapotheke gelagert und anschliessend an die Kantone verteilt. Danach können die Kantone in gezielten und begleiteten Settings mit der Impfung von besonders gefährdeten Personen starten. Ab 4. Januar 2021 beginnt dann die schweizweite Impfung der Risikogruppen und weiteren priorisierten Zielgruppen.
Weitere Informationen zur Zulassung sind in der Medienmitteilung von Swissmedic und in der Medienmitteilung des BAG zu finden.
18.12.2020
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 entschieden, dass Antigen-Schnelltests und weitere Schnelltests auch bei Personen, die die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG (PDF, 151 kB, 18.12.2020) nicht erfüllen, durchgeführt werden dürfen. Durch den erweiterten Einsatz von weiteren Schnelltests sollen Wirtschaft und Gesellschaft entlastet werden. So können Schnelltests beispielsweise als Bestandteil von Schutzkonzepten für Hotels, Messen, internationale Kongresse, Konzerte, Sportveranstaltungen oder am Arbeitsplatz integriert werden.
In dieser Situation gilt folgendes:
- Tests, die in einem solchen Rahmen durchgeführt werden, bezahlt der Bund nicht, da sie ausserhalb der Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG erfolgen.
- Die Teilnahme an Tests ist grundsätzlich freiwillig.
- Alle Schnelltests müssen immer durch geschultes Fachpersonal und unter der Verantwortung von Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder kantonal bewilligten Testzentren erfolgen.
- Ein positives Resultat von einem Schnelltest muss immer mit einem PCR-Test bestätigt werden.
- Der Einsatz von Schnelltests ist kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln oder für bestehende Schutzkonzepte
- Ein negativer Schnelltest stellt nur eine Momentaufnahme dar und ist nur am Testtag gültig.
Neben den Antigen-Schnelltests werden in Zukunft möglicherweise weitere Arten von Schnelltests auf den Markt kommen. Die Zuverlässigkeit dieser Schnelltests muss vor einem Einsatz in der Praxis geprüft werden. Der Bundesrat hat hat am 18. Dezember 2020 das Prüfverfahren für weitere Schnelltests genauer definiert. Damit ist eine hochwertige Qualität dieser Tests sichergestellt.
Das Kapitel Labordiagnostische Abklärung (Testung) und klinische Meldung wurde dementsprechend angepasst. Weitere Informationen zum Einsatz von Schnelltests ausserhalb der Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG finden Sie im Dokument COVID-19: Merkblatt zum Einsatz von Schnelltests ausserhalb der Beprobungskriterien des BAG (PDF, 140 kB, 18.12.2020).
18.12.2020
In der Schweiz laufen die Vorbereitungen, damit im Januar mit den ersten Covid-19-Impfungen gestartet werden kann. Vorausgesetzt, Swissmedic lässt nach Prüfung aller klinischen Daten den Impfstoff zu.
Bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) wurde eine neue Rubrik Allgemeine Informationen zur Strategie und Verteilung des Impfstoffes erstellt, in der in den nächsten Tagen laufend neue Informationen zur Covid-19-Impfung aufgeschaltet werden.
Folgende neuen Fragen sind aktuell in dieser Rubrik zu finden:
- Welche Impfstrategie verfolgt die Schweiz?
- Zu welchem Zeitpunkt ist eine Zulassung eines Impfstoffes durch Swissmedic zu erwarten?
- Wann ist mit den offiziellen Impfempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impfempfehlungen (EKIF) und des BAG zu rechnen und wann mit dem Impfstart?
- Welche Covid-19-Impfstoffe gibt es und wie unterscheiden sie sich voneinander?
- Welche Erkenntnisse gibt es über die Wirkung der Covid-19-Impfstoffe?
- Welche Erkenntnisse gibt es über unerwünschte Impferscheinungen der Covid-19-Impfstoffe?
- Können die Covid-19-Impfstoffe kombiniert werden?
- In welchen Institutionen werden überall Impfungen verabreicht werden können?
- Wie kann ich eine unerwünschte Impferscheinung (UIE) bei einem Patienten melden?
- Wer kann den Impfstoff bestellen und wo?
- Wie ist die logistische Handhabung der Impfstoffe?
- Wie wird die Verteilung des Impfstoffes geregelt und wer entscheidet, wie die Verteilung erfolgt?
- Wie werden Personen, die sich nicht vor Ort impfen lassen können (z.B. Personen in Alters- und Pflegeheime) mit der Impfung erreicht?
18.12.2020
Das BAG hat in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und weiteren Fachexperten eine Impfstrategie entwickelt. Die Impfstrategie definiert die übergeordneten Impfziele und die Zielgruppen und beschreibt, welche Gruppen prioritär bei begrenzten Impfstoffmengen geimpft werden sollen.
Die Covid-19-Impfung ist insbesondere für die folgenden Zielgruppen von Erwachsenen vorgesehen (in absteigender Reihenfolge bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit):
- Besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere)
- Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
- Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
- Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (z. B. Behindertenheime) und deren Personal
- Alle anderen Erwachsenen, die sich impfen lassen möchten.
Kinder und Jugendliche gehören noch nicht zu den Zielgruppen der Impfstrategie, da die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppe noch nicht vorliegen.
In der Rubrik Dokumente ist das neue Dokument Covid-19: Impfstrategie (PDF, 484 kB, 24.12.2020) aufgeschaltet.
Per Anfang 2021 soll mit den ersten Impfungen begonnen werden können.
17.12.2020
Die Empfehlungen Prävention und Kontrolle von Ausbrüchen in sozialmedizinischen Institutionen (PDF, 426 kB, 17.12.2020) richten sich an die zuständigen kantonalen Stellen, die mit der Aufsicht über Institutionen wie Alters- und Pflegeheime (dazu gehören beispielsweise auch Seniorenresidenzen mit Spitexdienstleistungen) beauftragt sind. Den zuständigen kantonalen Stellen obliegt die Verantwortung für das Ausbruchsmanagement im Einzelfall.
14.12.2020
Gemäss neuesten, unabhängig durchgeführten Validierungsstudien bei Erwachsenen, ist ein PCR-Test aus einer Speichelentnahme genauso zuverlässig wie ein Nasen-Rachen-Abstrich oder ein Rachen-Abstrich. Das BAG hat entsprechend seine Empfehlungen angepasst: Eine Diagnose von Covid-19 bei Erwachsenen ist jetzt auch über eine Speichelentnahme möglich. Die Speichelentnahme für eine PCR ist jedoch nur in Laboren möglich, die die Methode validiert haben. Bei Kindern sind entsprechende Validierungen noch im Gange und werden demnächst Erkenntnisse hervorbringen.
Die FAQ Welche Untersuchungen kann ich in der Arztpraxis durchführen und wie muss ich vorgehen? sowie das Dokument Empfehlungen zur Diagnose von Covid-19 (PDF, 268 kB, 11.12.2020) wurden entsprechend angepasst.
02.12.2020
In der momentanen Situation ist es wichtig, möglichst viele der infizierten Personen zu finden. Das BAG möchte daher den Zugang zu den Tests für Personen erleichtern, die weniger häufige oder weniger spezifische Symptome von Covid-19 aufweisen. Eine neue Kampagne, die am 3. Dezember startet, ermutigt somit, sich auch bei folgenden Symptomen testen zu lassen:
- Kopfschmerzen
- allgemeine Schwäche, Unwohlsein
- Muskelschmerzen
- Schnupfen
- Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
- Hautausschläge
Ab dem 3. Dezember erhalten deshalb alle Personen, die den Coronavirus-Check machen und eines der obenstehenden Symptome aufweisen, die Empfehlung, sich testen zu lassen. Der Test ist auch für diese Personen gratis.
Auch ausserhalb der Testzentren werden Ärzte und Apotheken ermutigt, bei Vorliegen solcher Symptome umfassend zu testen.
Bisherige Neuigkeiten und Anpassungen
30.11.2020
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Welches sind die Symptome von Covid-19?
- Wann und wie lange ist eine Persone ansteckend?
- Was sind die aktuellsten Kenntnisse betreffend der antiviralen Behandlungsmöglichkeiten von Covid-19?
- Mein Patient/ meine Patientin hatte laborbestätigtes Covid-19, ist zwischenzeitlich genesen und beschreibt nun wieder Symptome. Was muss ich tun?
- Hat ein Kind ein erhöhtes Risiko, ein dem Kawasaki-Syndrom ähnliches Krankheitsbild zu bekommen, wenn es mit dem neuen Coronavirus infiziert ist?
- Welche Untersuchungen kann ich in der Arztpraxis durchführen und wie muss ich vorgehen?
- Wie lauten die Testempfehlungen für Kinder?
- Sollte eine Person, die wegen Covid-19 oder auf Covid-19 hindeutenden Symptomen isoliert wurde, vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz einem Kontrolltest unterzogen werden?
- Muss bei einer asymptomatischen Person ein diagnostischer Test durchgeführt werden (PCR oder Antigen-Schnelltest)?
- Welches ist das empfohlene Vorgehen bei einer Person mit Covid-19-kompatiblen Symptomen und einem negativen Testergebnis (Antigen-Schnelltest, PCR)?
- Welchen Nutzen haben serologische Tests zur Zeit?
- Was soll ich einer Person empfehlen, die sagt, dass sie mit einem Covid-19 Fall in Kontakt gekommen sei?
- Mein Patient / meine Patientin hat von der SwissCovid App eine Meldung erhalten. Was muss er nun tun?
- Ist eine Pneumokokkenimpfung zur Vorbeugung von Komplikationen aufgrund von Covid-19 sinnvoll?
23.11.2020
Das Dokument Empfehlungen im Bereich der häuslichen Pflege (PDF, 287 kB, 20.11.2020) wurde angepasst. Neu werden allgemeine Massnahmen für das Personal und die Kunden aufgeführt wie beispielsweise für die Situation, in der sich der Kunde oder die Kundin in Isolation befindet. Dafür werden die Ziele definiert und die konkrete Umsetzung aufgezeigt.
11.11.2020
In Zusammenhang mit der Einführung der Antigen-Schnelltests wurde das Dokument Vorgehen bei symptomatischen Kindern unter 12 Jahren und anderen Personen, die Schulen und schul- und familienergänzende Betreuungseinrichtungen frequentieren sowie Testindikationen für Kinder unter 12 Jahren während der Covid-19-Epidemie (PDF, 805 kB, 06.11.2020) angepasst.
Die Empfehlungen wurden mit einem Hinweis zum Einsatz von Antigen-Schnelltests bei Kindern ergänzt. Ein Antigen-Schnelltest sollte nur bei symptomatischen Kindern und mittels eines nasopharyngealen Abstrichs durchgeführt werden.
5.11.2020
Neue Massnahmen
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 zusätzlich zur Einführung von Schnelltests weitere Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Zudem wurden die Regeln für die Reisequarantäne angepasst. Auf der Seite Massnahmen und Verordnungen sind alle Informationen dazu zu finden.
Contact Tracing
Da die Fallzahlen rasch ansteigen, ist es möglich, dass die zuständige kantonale Stelle vorübergehend Erkrankte und ihre Kontakte nicht zeitnah kontaktieren kann. In diesem Fall ist es nötig, dass die Erkrankten ihre engen Kontakte selber informieren. Auf der Seite Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung finden die engen Kontakte Informationen, wie sie vorgehen sollen.
Dokumentenanpassung
Das Dokument Informationen und Empfehlungen für sozialmedizinische Institutionen wie Alters- und Pflegeheime (PDF, 315 kB, 27.10.2020) wurde aktualisiert und angepasst. Die Anpassungen beinhalten den erneut wichtigen Schutz der besonders gefährdeten Personen und die Bekämpfung von Ausbrüchen in Institutionen wie Alters- und Pflegeheimen in der aktuellen Situation.
28.10.2020
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 entschieden, zusätzlich zu PCR-Tests per 2. November 2020 schweizweit Antigen-Schnelltests einzuführen.
Im neuen Dokument «Covid-19: Empfehlungen zur Diagnose im ambulanten Bereich – Integration der Antigen-Schnelltests in die Teststrategie» (PDF, 764 kB, 29.10.2020) finden Sie Informationen
- zur Funktionsweise des Antigen-Schnelltests,
- zur Anwendung und Interpretation von Antigen-Schnelltests,
- zum Meldungsverfahren, sowie
- zu den neuen Empfehlungen für SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests.
Das Dokument Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien (PDF, 151 kB, 21.12.2020) wurde ebenfalls angepasst und mit den Informationen zu den Antigen-Schnelltests ergänzt.
Das Dokument Merkblatt zur aktuellen COVID-19 Testung in der Schweiz_Swissmedic BAG wird aufgrund der neuen Empfehlungen zu den SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zurzeit revidiert und in Kürze in der neuen Fassung aufgeschaltet.
23.10.2020
Das Dokument Anweisung zur Quarantäne wurde angepasst und mit dem Abschnitt Quarantäne bei Kindern und Eltern ergänzt. Der Abschnitt gibt Anweisungen für Familien mit Kindern wenn sich eines der Familienmitglieder in Quarantäne befindet.
19.10.2020
Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.
Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Der Bundesrat hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.
Unter Verstärkung der Massnahmen sind weitere Informationen zu finden.
25.9.2020
Das Dokument Testkriterien Kinder wird mit dem Dokument Vorgehen bei symptomatischen Kindern bis 12 Jahren und Testindikationen (PDF, 805 kB, 06.11.2020) ersetzt. Neu definieren die Richtlinien, unter welchen Bedingungen symptomatische Kinder bis 12 Jahren die Schule sowie schul- und familienergänzende Betreuungseinrichtungen besuchen können. Hierbei sind die unten aufgeführten Aspekte für die Beurteilung zu berücksichtigen.
- Wenn das symptomatische Kind unter 12 Jahren engen Kontakt zu einer symptomatischen Person ab 12 Jahren hatte, muss das Kind bei einem positiven Testergebnis der Kontaktperson zu Hause bleiben und wird ebenfalls getestet. Bei einem negativen Testergebnis der Kontaktperson kann das Kind 24 Stunden nach Fieberfreiheit und deutlicher Besserung des Hustens die Schule oder die Betreuungseinrichtung wieder besuchen.
- Hatte das Kind keinen engen Kontakt zu einer symptomatischen Person über 12 Jahren, ist das Vorgehen, welches im Dokument Vorgehen bei symptomatischen Kindern bis 12 Jahren und Testindikationen (PDF, 805 kB, 06.11.2020) beschrieben ist, zu befolgen.
- Falls sich in einer Betreuungsgruppe oder Schulklasse drei oder mehr Kinder mit Symptomen befinden, entscheidet die zuständige kantonale Behörde in Rücksprache mit den betreuenden Kinderärztinnen und Kinderärzten über das weitere Vorgehen.
In der FAQ Unter welchen Bedingungen können symptomatische Kinder unter 12 Jahren die Schule oder Betreuungseinrichtungen besuchen? und im Dokument Vorgehen bei symptomatische Kindern bis 12 Jahren und Testindikationen (PDF, 805 kB, 06.11.2020) sind die Richtlinien detailliert festgehalten.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sowie Betreuungs- und Lehrpersonal gelten die allgemeinen Vorgehensweisen und Testkriterien.
4.9.2020
Die Entwicklungen beim Einsatz von Covid-19 Tests schreiten rasch voran und neue Testangebote werden diskutiert. Das aktualisierte Merkblatt zur aktuellen Covid-19 Testung in der Schweiz (PDF, 270 kB, 01.09.2020) erläutert die Eignung der Testsysteme sowie die Zulässigkeit ihres Einsatzes im Rahmen des aktuellen Testkonzepts und der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie. Damit soll auch das Missbrauchspotential im Umgang mit solchen Testsystemen vermindert und eine einheitliche Umsetzung der Anforderungen durch die verschiedenen Behörden gewährleistet werden. Das Merkblatt wurde mit den Abschnitten «Testangebote an Privatpersonen – Probeentnahmesysteme» und «Betriebsinterne Testung im Rahmen von Schutzkonzepten» ergänzt.
3.9.2020
Momentan gibt es keinen zugelassenen Impfstoff gegen das neue Coronavirus. Wann ein Impfstoff verfügbar sein wird, kann heute nicht genau gesagt werden. Auf der neu erstellten Seite Impfen finden Sie unter anderem Informationen zu verschiedenen Impfthemen wie ‘Was ist eine Impfung’, ‘Impfstoffbeschaffung in der Schweiz’, ‘Entwicklung eines Impfstoffes’ und auch Links zu Webseiten mit weiteren, ergänzenden Informationen zum Thema.
5.8.2020
Aufgrund der aktuell vorliegenden Erkenntnisse ist das BAG in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) zum Schluss gekommen, dass schwangere Frauen zu den besonders gefährdeten Personen gehören.
Ausschlaggebend für diesen Entscheid sind neuere Studien, die vermehrt Hinweise geben, dass schwangeren Frauen bei einer Erkrankung am neuen Coronavirus im Vergleich zu nicht schwangeren Frauen im gleichen Alter ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben könnten, insbesondere auch wenn Sie noch zusätzliche Risikofaktoren wie Übergewicht, erhöhtes Alter oder andere Krankheiten haben. Ein schwerer Krankheitsverlauf kann einen negativen Einfluss auf die schwangere Frau, die Schwangerschaft sowie auf das ungeborene Kind haben.
Der Abschnitt Schutzmassnahmen bei besonders gefährdeten Personen wurde entsprechend ergänzt und folgende häufig gestellten Fragen (FAQ) für die Gesundheitsfachpersonen aktualisiert:
- Welche Personen sind besonders gefährdet?
- Kommen bei Schwangeren ohne Vorerkrankungen besondere Präventions- oder Diagnosemassnahmen zur Anwendung?
Weitere Informationen zu diesem Thema werden regelmässig durch die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe veröffentlicht.
3.8.2020
Das Dokument Empfehlungen zur Diagnose von Covid-19 (PDF, 268 kB, 11.12.2020) wurde angepasst. Die Indikationen und Interpretationen der PCR-Tests sind neu detaillierter beschrieben. Zudem weist das Dokument einen Anhang zu serologischen Tests auf.
Auch die Empfehlungen zur Anwendung von Schutzmaterial für Gesundheitsfachpersonen (PDF, 161 kB, 03.08.2020) wurden aktualisiert: Da aktuell in der Schweiz genug Schutzmaterial vorhanden ist, gibt es keine besonderen Empfehlungen mehr für den sparsamen Einsatz. Institutionen und alle Personen, die Masken benutzen, sind angehalten, ihre Vorräte gemäss den Empfehlungen des Schweizerischen Influenzapandemieplans (PDF, 1 MB, 28.12.2017) aufzufüllen (vgl. Tabelle II.10.1. S. 60).
Im Dokument Anweisung zur Quarantäne (PDF, 360 kB, 23.12.2020) wurde der Abschnitt zur Lohnfortzahlung bei Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko gelöscht. Personen, die aus solchen Gebieten einreisen und in Quarantäne müssen, können sich zum Thema Lohnfortzahlung und Erwerbsersatz auf der Seite Quarantänepflicht für Einreisende informieren.
20.7.2020
Die grundlegenden Arzneimittel für die Versorgung von COVID-19-Patienten werden regelmässig vom BAG, vom BWL und von Swissmedic sowie von Expertengruppen, die in Intensivmedizin, Infektiologie und interne Medizin spezialisiert sind, überwacht.
Auf der Webseite «Medikamente & Medizinprodukte» finden Sie die aktuellen Informationen zur Koordination der Versorgung mit wichtigen Covid-19-Arzneimitteln.
9.7.2020
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Welches sind die Symptome von Covid-19?
- Welche Personen sind besonders gefährdet?
- Welches ist das empfohlene Vorgehen bei einer Person, deren Symptome mit Covid-19 vereinbar sind?
- Was soll ich für meine Patientinnen und Patienten tun, die ein antihypersive Therapie mit ACE-Inhibitoren oder Angiotensin II-Rezeptorblockern haben?
- Wie lauten die Testempfehlungen?
- Wie lauten die Testempfehlungen für Kinder?
- Muss bei einer asymptomatischen Person ein diagnostischer PCR-Test durchgeführt werden?
- Welchen Nutzen haben serologische Tests zur Zeit?
- Welche Aussagekraft haben Schnelltests zur Zeit?
- Besteht Meldepflicht für Covid-19?
- Was soll ich einer Person empfehlen, die sagt, dass sie mit einem Covid-19 Fall in Kontakt gekommen sei?
- Mein Patient / meine Patientin hat von der SwissCovid App eine Meldung erhalten. Was muss er tun?
- Welche Empfehlungen gelten für Gesundheitsfachpersonen, die im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung Kontakt mit einem bestätigten Fall oder einer erkrankten Person hatten?
- Bisher war streng geregelt, wer sich auf das neue Coronavirus testen lassen darf. Wieso werden jetzt wieder alle Personen mit Symptomen sowie bestimmte asymptomatische Personen getestet?
- In welcher epidemischen Phase ist ein Contact-Tracing möglich?
2.7.2020
Das Dokument «Testkriterien Kinder (PDF, 805 kB, 06.11.2020)» wurde mit einem Algorithmus ergänzt. Dieser Algorithmus zeigt auf, in welchen Fällen Kinder oder Jugendliche mit leichten Covid-19 kompatiblen Symptomen getestet werden müssen.
26.6.2020
Seit dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Tests, die den Beprobungskriterien des BAG entsprechen und vereinfacht damit das System. Die Vergütung der diagnostischen Analyse auf SARS-CoV-2 wird im Faktenblatt Regelung der Kostenübernahme (PDF, 837 kB, 22.12.2020) ausführlich erläutert. Um einen Wiederanstieg der Infektionen möglichst zu verhindern und bei einer Zunahme der Fallzahlen rasch reagieren zu können, ist eine engmaschige Überwachung notwendig; das wichtigste Element zur Unterbrechung von Infektionsketten ist das Contact Tracing mit breit angelegten Tests auf SARS-Coronavirus-2. Folglich beinhaltet die Seite Contact Tracing neu den Abschnitt Umgang mit Personen, die von der SwissCovid App eine Meldung erhalten. Auch das Dokument Umgang mit Erkrankten Personen wurde angepasst und neu unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen aufgeschaltet.
24.6.2020
Der Bundesrat hat per 22. Juni 2020 die Vorgaben für Schutzkonzepte vereinfacht und vereinheitlicht. Diese werden in der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» geregelt. Neu gibt es für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen die gleiche Vorgaben; es gelten die Bestimmungen, die in Art. 4 der Verordnung «Covid-19-Verordnung besondere Lage» aufgeführt sind. Das Kapitel Schutzkonzepte und Schutzmassnahmen wurde in diesem Zusammenhang entsprechend angepasst. Zudem wurde der Mindestabstand zwischen zwei Personen aufgrund der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1.5 Meter reduziert. Die Anpassung des Abstands wurde folglich auf der Webseite vorgenommen.
18.6.2020
Das neue Dokument «Testkriterien Kinder (PDF, 805 kB, 06.11.2020)» wurde aufgeschaltet. Alle Personen mit COVID-19-kompatiblen Symptomen sollten grundsätzlich getestet werden. Abweichungen bei Kindern unter 12 Jahren sind aber möglich. Die Ärztin/der Arzt kann abklären, ob das symptomatische Kind engen Kontakt mit einer erkrankten oder symptomatischen erwachsenen Person hatte, insbesondere im engen häuslichen Umfeld. Das Dokument beschreibt, wie das Vorgehen entsprechend des Kontexts angepasst werden kann.
12.6.2020
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Krankheitsverlauf: Welche Formen kommen vor?
- Welche Personen sind besonders gefährdet?
- Hat ein Kind ein erhöhtes Risiko, ein dem Kawasaki-Syndrom ähnliches Krankheitsbild zu bekommen, wenn es mit dem neuen Coronavirus infiziert ist?
- Welche Fragen muss ich einer Person stellen, die meine Praxis aufsucht und befürchtet, an COVID-19 erkrankt zu sein?
- Was soll ich für meine Patientinnen und Patienten tun, die eine antihypertensive Therapie mit ACE-Inhibitoren oder Angiotensin II- Rezeptorenblockern haben?
- Mein Patient/meine Patientin wurde positiv auf Coronavirus getestet – was soll ich ihm raten?
- Mein Patient/meine Patientin hatte laborbestätigtes COVID-19, ist zwischenzeitlich genesen und beschreibt nun wieder Symptome. Was muss ich tun?
- Was soll ich einer Person empfehlen, die sagt, dass sie mit einem COVID-19 Fall in Kontakt gekommen sei?
- Muss bei einer asymptomatischen Person ein diagnostischer Test durchgeführt werden?
- Welches ist das empfohlene Vorgehen bei einer Person mit COVID-19-kompatiblen Symptomen und einem negativen Testergebnis?
- Ist eine Person, die nach einer Serologie Antikörper gegen SARS-CoV-2 aufweist, vor einer Reinfektion geschützt?
- Wie kann ich beurteilen, ob meine Patientin/mein Patient zu den besonders gefährdeten Personen gehört?
- Welche Empfehlungen gelten für Gesundheitsfachpersonen, die im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung Kontakt mit einem bestätigten fall oder einer erkrankten Person hatten?
- In welcher epidemischen Phase ist ein Contact-Tracing möglich?
- Wie wird verhindert, dass Reisende aus dem Ausland das neue Coronavirus in die Schweiz tragen?
8.6.2020
Die Informationen und die Empfehlungen für die Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (PDF, 315 kB, 27.10.2020) wurden aktualisiert.
5.6.2020
Die Seite Schutzkonzepte und Schutzmassnahmen wurde aktualisiert: Die Empfehlungen bei den Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Personen wurden angepasst. Die Empfehlung für die soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und Kontakten wurden ergänzt: Auch leicht Erkrankte sollen sich testen lassen. Wird die Person positiv getestet, werden ihre engen Kontakte durch die zuständige kantonale Stelle eruiert und müssen in Quarantäne.
1.5.2020
Die Anweisungen zur Isolation (PDF, 272 kB, 23.12.2020) und Quarantäne (PDF, 360 kB, 23.12.2020) sind aktualisiert worden.
5.5.2020
Die Seite Umgang mit erkrankten Personen und ihren Kontakten wurde aktualisiert: Alle Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung (z.B. mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) und/oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen), lassen sich testen und isolieren sich bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause, wenn ihr Gesundheitszustand das zulässt. Positiv getestete Personen sollen sich während mindestens 10 Tagen und bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, sofern seit Symptombeginn mindestens 10 Tage verstrichen sind zu Hause isolieren. Personen mit negativem Testergebnis und COVID-19 kompatiblen Symptomen sollen bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome zu Hause bleiben, wie es zur Kontrolle der Ausbreitung anderer Atemwegsinfektionen (z. B. Influenza) empfohlen wird.
8.5.2020
Die Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten, die ab dem 11.05.2020 gelten werden, wurden online gestellt. Unter anderem werden folgende Inhalte aktualisiert und angepasst: Die Definition, wer als «enger Kontakt» gilt und wer nicht wird angepasst; die Isolation und Quarantäne werden durch die zuständige kantonale Stelle angeordnet, der ebenfalls dafür sorgt, dass die Massnahmen eingehalten werden. Mehr Details und Informationen finden Sie im Dokument «Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten» unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
11.5.2020
Die epidemiologische Situation ermöglicht es, von der Transitionsphase in die Eindämmungsphase überzugehen. Alle Inhalte der Webseite «Informationen für Gesundheitsfachpersonen» wurden an die für die Eindämmungsphase geltenden Massnahmen und Empfehlungen angepasst.
Ebenfalls wurden die entsprechenden Dokumente auf der Seite «Dokumente für Gesundheitsfachpersonen» aktualisiert:
- Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten
- Anweisungen zur Isolation
- Anweisungen zur Quarantäne
- Informationen und die Empfehlungen für die Organisationen und Fachleute der Hilfe und Pflege zu Hause
- Informationen und Empfehlungen für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
25.5.2020
Die Seite Umgang mit erkrankten Personen und ihren Kontakten wurde aktualisiert: Ob für einen Jugendlichen/ eine Jugendliche mit Vorerkrankung besondere Schutzmassnahmen getroffen werden müssen, kann nur individual-medizinisch entschieden werden. Es sollten dabei sowohl das Expositionsrisiko als auch die Schwere der Vorerkrankung berücksichtigt werden.
26.5.2020
Das BAG und Swissmedic haben beschlossen, in vorliegendem Merkblatt das aktuelle Testkonzept sowie die Eignung der Testsysteme sowie die Zulässigkeit ihres Einsatzes zusammenzufassen. Damit soll auch das Missbrauchspotential im Umgang mit solchen Testsystemen vermindert und für den Vollzug durch die Behörden eine klare Grundlage geschaffen werden, zum Schutz der Patienten und im Hinblick auf einen zielgerichteten Einsatz der Testsysteme im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Mehr Details und Informationen finden Sie im Dokument «Merkblatt zur aktuellen COVID-19 Testung in der Schweiz» unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
27.5.2020
Die Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten, die seit dem 11. Mai 2020 gelten, wurden um einen Absatz zur SwissCovid App ergänzt.
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Mein Patient / meine Patientin hat von der SwissCovid App eine Meldung erhalten. Was muss er nun tun?
- Welche Rolle spielt die SwissCovid App derzeit für das Contact Tracing?
30.4.2020
Die Informationen und die Empfehlungen (PDF, 287 kB, 20.11.2020) für die Organisationen und Fachleute der Hilfe und Pflege zu Hause sind aktualisiert worden.
29.4.2020
Die Informationen und Empfehlungen (PDF, 315 kB, 27.10.2020) für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurden aktualisiert. Zudem wurden die Symptome der COVID-19, die Testkriterien und die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdete Personen aktualisiert.
28.4.2020
Das Dokumente ‘Empfehlungen zur Diagnose von COVID-19’ wurde erarbeitet: darin sind die Kriterien zu den PCR-Tests festgelegt. Das Dokument ‘COVID-19: Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten ab dem 27.04.2020’ wurde um die aktuellen Isolations- und Quarantäne-Anweisungen aktualisiert.
23.4.2020
Die Seite Schutzmassnahmen für Gesundheitsfachpersonen wurde ergänzt um die Schutzmassnahmen in Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen. Um während der COVID-19-Epidemie arbeiten zu können, müssen Betriebe die Regeln der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes befolgen. Die drei beschriebenen Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen (Distanzhalten und Hygiene, Schutz besonders gefährdeter Personen, Soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und Kontakten) sollen als Hilfestellung bei der Festlegung von betriebsbezogenen Schutzmassnahmen dienen, die unter Mitwirkung Ihrer Arbeitnehmenden umgesetzt werden können. Mehr Details und Beispiele finden sie unter «Schutzmassnahmen im Gesundheitsbereich».
Die Empfehlungen zur Anwendung von Schutzmaterial für im Pflegebereich tätige Organisationen und Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst. Die Verfügbarkeit von Hygienemasken ist derzeit ausreichend, um das allgemeine Maskentragen für alle (Gesundheits-)Fachpersonen einzuführen, die einen Mindestabstand von zwei Metern nicht einhalten können, wenn Sie Patientinnen und Patienten, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner oder Kundinnen und Kunden untersuchen oder pflegen. Dennoch soll weiterhin sparsam mit Schutzmaterial umgegangen werden. Im Falle einer Maskenknappheit können Hygienemasken (Typ II oder Typ IIR) bis zu acht Stunden getragen werden, auch wenn sie feucht sind. In Pflegeeinrichtungen sollten Personen mit bestätigtem COVID-19 örtlich gruppiert werden (Kohortierung), damit weniger Maskenwechsel erforderlich sind. Mehr Details und Informationen finden sie unter «Schutzmassnahmen für Gesundheitsfachpersonen» und im Dokument «Empfehlungen zur Anwendung von Schutzmaterial für im Pflegebereich tätige Organisationen und (Gesundheits-)Fachpersonen» unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
22.4.2020
Die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien wurden angepasst. Die detaillierten Informationen finden Sie im PDF «Verdachts-, Beprobung-, Meldekriterien und Probeentnahme» auf der Seite Meldeformulare (unter COVID-19 Meldung). Der PCR-Test wird allen Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen oder plötzlich auftretender Anosmie oder Ageusie (Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns) empfohlen. Kantonsärztinnen und Kantonsärzte können anordnen, asymptomatische Personen in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen zu testen, wenn das gerechtfertigt ist, um die Ausbreitung des Virus (Krankheitsausbrüche) innerhalb der Einrichtung zu verhindern und zu kontrollieren.
Gegenwärtig sind für die Diagnose von COVID-19 nur PCR-Tests von medizinischem Fachpersonal entnommenen Proben aus den oberen oder unteren Atemwegen verlässlich. Schnelltests oder serologische Tests sollten nicht eingesetzt werden. Mehr Details finden Sie in den Empfehlungen zur Diagnose von COVID-19 unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
20.4.2020
Die FAQ «Wie kann ich beurteilen, ob meine Patientin/mein Patient zu den besonders gefährdeten Personen gehört und nicht mehr zur Arbeit gehen soll?» wurde ergänzt: Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt muss zuhanden von Arbeitgebern attestieren können, dass die Patientin/der Patient gemäss Verordnung zu den besonders gefährdeten Personen gehört. Die Kategorien der besonders gefährdeten Personen werden in Anhang 6 der am 17. April 2020 angepassten Verordnung anhand medizinischer Kriterien präzisiert. Diese Liste ist nicht abschliessend und eine klinische Beurteilung der Gefährdung bleibt im Einzelfall vorbehalten. Das Bundesamt für Gesundheit führt den Anhang 6 laufend nach.
Die Empfehlungen für Reinigung bei einer Haushaltsauflösung nach Todesfall» wurden leicht angepasst. Sie finden das Merkblatt «Haushaltsauflösung nach Todesfall» unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
19.4.2020
Die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien wurden der aktuellen Situation angepasst. Die detaillierten Informationen finden Sie im PDF «Verdachts-, Beprobung-, Meldekriterien und Probeentnahme» auf Seite Meldeformulare (unter COVID-19 Meldung). Zudem findet sich auf der Seite Umgang mit erkrankten Personen neu ein Abschnitt «Labordiagnostische Abklärung (Testung) und klinische Meldung». Dieser Abschnitt gibt einen groben Überblick zu den aktuell gültigen Prinzipien.
16.4.2020
Was ist bei der Reinigung bei einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall zu beachten, wenn die/der Verstorbene zuvor aufgrund einer akuten Atemwegserkrankung isoliert wurde. Hierzu wurden Empfehlungen erarbeitet, Sie finden diese auf dem Merkblatt «Haushaltsauflösung nach Todesfall» unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
Die Symptome in den Anweisungen zur Selbst-Isolation wurden um den plötzlichen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinn und um die Warnzeichen ergänzt, bei denen sich die isolierte Person telefonisch bei ihrer Ärztin/ihrem Arzt melden soll. Mehr Details und Informationen finden Sie im Dokument «Anweisung Selbst-Isolation» unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
Die folgende häufig gestellte Frage (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurde angepasst oder ergänzt:
- Mein Patient hatte Symptome eines Atemwegsinfekts und/oder wurde positiv auf Coronavirus getestet und hat nun keine Symptome mehr – was soll ich ihm raten?
15.4.2020
Die häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst.
10.4.2020
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Welche Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19 bestehen hinsichtlich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung?
- Welchen Nutzen haben serologische Tests zurzeit?
- Welche Aussagekraft haben Schnelltests zurzeit?
- Ist eine Person, die nach einer Serologie Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Erreger) aufweist, vor einer Reinfektion geschützt?
- Laboratorien bieten Probenahmesets zur Anwendung zu Hause an, wobei die Analyse im Labor (PCR) durchgeführt wird. Wie hoch ist deren Aussagekraft?
- Sollte eine Person, die wegen COVID-19 oder auf COVID-19 hindeutenden Symptomen isoliert wurde, vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz einem Kontrolltest unterzogen werden?
- Müssen Personen im Gesundheitswesen arbeiten gehen, wenn sie krank sind?
9.4.2020
Manche Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19 verdächtigen Symptomatik, die zu Hause isoliert werden, zeigen einen sich plötzlich verschlechternden Gesundheitszustand. Informationen dazu sowie die Warnzeichen finden Sie unter Risiko der Dekompensation bei Patienten, die zu Hause isoliert werden.
Die Symptome von COVID-19 wurden ergänzt um den plötzlichen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinn. Bei plötzlichem Verlust einer dieser Sinne, soll sich die betroffene Person unmittelbar in Selbst-Isolation begeben. Mehr Informationen hierzu und wann die Isolation in dem Fall wieder beendet werden kann, finden Sie in den FAQs und unter Selbst-Isolation- und Selbst-Quarantäne. Neu zählt der plötzliche Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns auch zu den klinischen Verdachtskriterien. Beachten Sie hierzu die Angaben im PDF «Verdachts-, Beprobung-, Meldekriterien und Probeentnahme» auf Meldeformulare (unter COVID-19 Meldung).
Die Anweisungen für die Quarantänemassnahmen (PDF, 360 kB, 23.12.2020) wurden sprachlich leicht angepasst.
Die Anweisungen Isolationsmassnahmen (PDF, 272 kB, 23.12.2020) wurden in Bezug auf die Desinfektionsmittel vereinheitlicht.
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Welches sind die Symptome von COVID-19?
- Was soll ich einer Person empfehlen, die sagt, dass sie mit einem COVID-19 Fall in Kontakt gekommen sei?
- Darf eine an COVID-19 erkrankte Person zu Hause betreut werden?
- Kann ich in meiner Praxis noch Impfungen durchführen?
- Ist eine Pneumokokkenimpfung zur Vorbeugung von Komplikationen aufgrund von COVID-19 sinnvoll?
- Kann ich als akkreditiere Apotheke für die Verabreichung von Impfstoffen diese Tätigkeit fortsetzen?
6.4.2020
Empfehlung für Impfungen während der COVID-19-Pandemie wurden erarbeitet: Impfungen sollten wie im Schweizerischen Impfplan 2020 geplant/empfohlen verabreicht werden. Angesichts der geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln ist es aber unerlässlich, die mit einer ärztlichen Konsultation verbundenen Risiken (Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2) gegen die immer vorhandenen Risiken durch impfpräventable Krankheiten abzuwägen. Mehr Details und Erklärungen dazu finden Sie auf dem Dokument «Impfungen während der COVID-19-Pandemie» unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Erkrankte aus der Migrationsbevölkerung: Was kann ich tun, wenn ich die Sprache meiner Patientin, meines Patienten nicht verstehe und nicht spreche?
- Gibt es zusätzliche Informationen zum neuen Coronavirus, die ich an fremdsprachige Personen weitergeben kann?
- Was muss ich bei der Behandlung von Sans-Papiers beachten?
4.4.2020
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Welches ist das empfohlene Vorgehen bei einer Person mit einer COVID-19-kompatiblen Röntgenaufnahme und einem negativen Testergebnis?
- Welches ist das empfohlene Vorgehen bei einer Person mit COVID-19-kompatiblen Symptomen und einem negativen Testergebnis?
- Was sind die aktuellsten Kenntnisse betreffend die antiviralen Behandlungsmöglichkeiten von COVID-19?
3.4.2020
Die Informationen und Empfehlungen für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und für die Organisationen und Gesundheitsfachleute, die im Bereich der häuslichen Pflege tätig sind wurden aktualisiert und angepasst. Sie finden die entsprechenden Dokumente abgelegt unter Dokumente für Gesundheitsfachpersonen.
Die folgende häufig gestellte Frage (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurde angepasst oder ergänzt:
- Was ist die Rolle von Patientenverfügungen und Massnahmen der Palliative Care für besonders gefährdete Personen während der COVID-19 Pandemie?
1.4.2020
Die folgenden häufig gestellten Frage (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Welches sind die Symptome von COVID-19?
- Zählen plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns zu den Symptomen von COVID-19?
- Wo finde ich einen einfachen Zugang zu aktuellen wissenschaftlichen Informationen zu Covid-19?
28.3.2020
Die Berufsgruppen, die Ihren Betrieb weiterführen sollen wurden in den Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus angepasst. Mehr Details und Erklärungen dazu finden Sie unter Verpflichtungen der Gesundheitseinrichtungen.
27.3.2020
Die folgende häufig gestellte Frage (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurde angepasst oder ergänzt:
- Zählen Riechstörungen (Anosmie) zu den Symptomen von COVID-19?
26.3.2020
Die folgende häufig gestellte Frage (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurde angepasst oder ergänzt:
- Wie kann ich beurteilen, ob meine Patientin/mein Patient zu den besonders gefährdeten Personen gehört und nicht mehr zur Arbeit gehen soll?
25.3.2020
Die folgenden häufig gestellten Frage (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurden angepasst oder ergänzt:
- Kommen bei Schwangeren ohne Vorerkrankungen besondere Präventions- oder Diagnosemassnahmen zur Anwendung?
- Kommen bei Müttern und ihren Neugeborenen besondere Massnahmen zur Anwendung?
- Wie soll entschieden werden, welche Patienten auf der Intensivstation versorgt werden, wenn nicht mehr genügend Platz vorhanden ist für alle, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes darauf angewiesen wären?
- Wie kann ich das Übertragungsrisiko an meine Patienten/ Patientinnen oder Klientinnen/Klienten verringern?
24.3.2020
Die folgende häufig gestellte Frage (FAQ) für Gesundheitsfachpersonen wurde angepasst oder ergänzt:
- Wie kann ich beurteilen, ob meine Patientin/mein Patient zu den besonders gefährdeten Personen gehört und nicht mehr zur Arbeit gehen soll?
23.3.2020
Die Empfehlung betreffend die Verwendung der Hygienemasken wurde angepasst: Chirurgische Masken (Typ II oder Typ IIR) können bis zu 8 Stunden getragen werden, auch wenn sie feucht sind. Grundsätzlich sollte maximal eine Maske für eine 8-Stunden-Schicht getragen werden und maximal zwei Masken für eine 12-Stunden-Schicht. Chirurgische Masken (Typ II oder Typ IIR) sollten nur zusätzlich gewechselt werden, wenn der Mitarbeiter nach Pflege eines infektiösen Patienten zu einem Patienten geht, welcher nicht infektiös ist. (Siehe auch: Richtige Verwendung der Hygienemasken)
19.3.2020
Die Anweisungen für die Isolations- und Quarantänemassnahmen wurden angepasst: Es gilt, dass sich alle erkrankten Personen bis 48 Std. nach Abklingen der Symptome in Selbst-Isolation begeben, sofern seit Symptombeginn mindestens 10 Tage verstrichen sind. Ihre engen Kontaktpersonen sollen ebenfalls für 10 Tage in Selbst-Quarantäne zuhause bleiben. Mehr Details und Erklärungen dazu finden Sie unter Isolations- und Quarantänemassnahmen.
Letzte Änderung 22.01.2021
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