Koordination der Versorgung mit wichtigen Covid-19-Arzneimitteln

Es gibt verschiedene Massnahmen, um die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Covid-19-Arzneimitteln besser zu koordinieren.

Wichtige Covid-19-Arzneimittel  — Versorgungssituation und Meldepflicht

Informationen für Spitalapothekerinnen und Spitalapotheker

Meldungen von verabreichten Therapien mit Sotrovimab (Xevudy®; ambulant und stationär) müssen im Formular «Meldeformular Covid-19 Therapien» aufgeführt und an HMR_COVID@bag.admin.ch gemeldet werden. Sofern Sie dieses Arzneimittel nicht verabreicht haben, müssen Sie auch keine Meldung machen.


Therapien für Covid-19 Patientinnen und Patienten

Zur frühzeitigen Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer bestätigten Covid-19 Erkrankung, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben, können, wie in der Kriterienliste der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI) beschrieben, direkt wirksame Antiviralia wie Paxlovid® oder Veklury® angewendet werden.

Eine Anwendung monoklonaler Antikörper zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung wird bei den gegenwärtig in der Schweiz zirkulierenden Virusstämmen und auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstands von der SSI derzeit nicht empfohlen. Eine Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®) kann jedoch von Spezialisten in sehr seltenen und spezifischen Situationen in Betracht gezogen werden.

Veklury® (Remdesivir) wurde per 1. September 2022 in die Spezialitätenliste (SL) mit einer Limitatio aufgenommen und wird nicht mehr durch den Bund vergütet.

Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir) wurde per 1. Dezember 2023 in die Spezialitätenliste (SL) mit einer Limitatio aufgenommen und wird nicht mehr durch den Bund vergütet.

Eine ambulante Behandlung, die in den von den Kantonen bestimmten Zentren mit dem monoklonalen Antikörper Xevudy® (Sotrovimab) durchgeführt wurde, wird weiterhin durch den Bund übernommen, solange dieses Arzneimittel nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird.

Für stationäre Patientinnen und Patienten kann das BAG keine Kosten übernehmen. 


Prä-Expositionsprophylaxe für schwer immundefiziente Personen mit ungenügendem Impfschutz gegen Covid-19

Der Einsatz von monoklonalen Antikörpern zur Covid-19-Prävention wird derzeit nicht empfohlen, solange keine nachgewiesenen und wirksamen Antikörper gegen die zirkulierenden SARS-CoV-2-Stämme zur Verfügung stehen.


Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit Gruppe Krisenlage (HMR_COVID@bag.admin.ch) wenden.

Die Kantone sind für die Organisation und die Kommunikation mit der Ärzteschaft bzw. den Patientinnen und Patienten zuständig.

Letzte Änderung 15.03.2024

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Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Gesundheitsschutz
Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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