Allen besonders gefährdeten Personen empfehlen wir im Herbst/Winter 2022/2023 stark eine Auffrischimpfung. Alle anderen Personen ab 16 Jahren können ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten, sie wird insbesondere auch Gesundheitsfachpersonen und Betreuenden von besonders gefährdeten Personen empfohlen.
- Wem wird im Herbst/Winter 2022/2023 eine Auffrischimpfung empfohlen?
- Wann soll die Auffrischimpfung gemacht werden?
- Welcher Impfstoff ist empfohlen?
- Ich habe im Sommer 2022 bereits eine Auffrischimpfung erhalten. Was gilt für mich?
- Wo kann ich mich zur Impfung anmelden?
- Ich bin schwanger oder möchte schwanger werden. Was ist für mich empfohlen?
- Können sich Kinder und Jugendliche impfen lassen?
- Ich habe noch keine Covid-19-Impfung erhalten. Was ist empfohlen?
- Wer übernimmt die Impfkosten?
- Wie wird die Impfung dokumentiert?
- Zahlen zur Covid-19-Impfung
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Informationen für Gesundheitsfachpersonen
- Dokumente
Zum jetzigen Zeitpunkt in der Pandemie haben sich fast alle Personen in der Schweiz entweder geimpft und/oder Covid-19 durchgemacht. Ihr Immunsystem hat sich entsprechend mit dem Coronavirus auseinandergesetzt. Die aktuell zirkulierenden Virusvarianten verursachen zudem eher mildere Krankheitsverläufe als frühere Varianten.
Somit ergibt sich eine neue Ausgangslage und daraus eine angepasste Impfempfehlung.
Wem wird im Herbst/Winter 2022/2023 eine Auffrischimpfung empfohlen?
Wir empfehlen den besonders gefährdeten Personen stark eine Auffrischimpfung. Das sind folgende Personen:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
- Schwangeren
Durch vermehrte Kontakte in Innenräumen kann das Coronavirus im Herbst/Winter 2022/2023 wieder stärker zirkulieren. Das Risiko einer Covid-19 Ansteckung kann somit in der Wintersaison erhöht sein. Die Impfung bietet den besonders gefährdeten Personen mindestens vorübergehend einen verbesserten individuellen Schutz vor schwerer Erkrankung und deren Komplikationen.
Auch alle anderen Personen ab 16 Jahren können eine Auffrischimpfung erhalten. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist für diese Personen sehr gering. Die Auffrischimpfung bietet einen geringen und kurzzeitigen Schutz vor Infektionen mit milder Erkrankung. Dies kann insbesondere für Gesundheitsfachpersonen und Betreuende von besonders gefährdeten Personen wichtig sein. Die Auffrischimpfung wird deshalb allen Personen empfohlen, die ihr Risiko für eine Infektion aus beruflichen und/oder privaten Gründen etwas vermindern möchten (mittlere/niedrige Empfehlungsstärke).
Die Impfung wird auch den Personen empfohlen, die noch nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt «Ich habe noch keine Covid-19-Impfung erhalten. Was ist empfohlen?».
Für die Auffrischimpfung wird in der Regel eine Impfdosis verabreicht.
Wann soll die Auffrischimpfung gemacht werden?
Die Auffrischimpfung kann ab 4 Monaten nach der letzten Covid-19-Impfung oder ab 4 Monaten nach einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus gemacht werden.
Welcher Impfstoff ist empfohlen?
Wir empfehlen Ihnen die Auffrischimpfung bevorzugt mit einem varianten-angepassten (bivalenten) mRNA-Impfstoff oder mit dem Proteinimpfstoff von Novavax, wenn diese verfügbar sind (Abweichungen für gewisse Gruppen, siehe weiter unten). Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Impfstoff bisherige Impfungen gemacht wurden.
Bei den mRNA-Impfstoffen (Pfizer/BioNTech oder Moderna) sind sowohl die bisherigen (monovalenten) Impfstoffe als auch ein an Varianten angepasster (bivalenter) Impfstoff geeignet. Aktuelle Daten zeigen, dass die bisher eingesetzten mRNA-Impfstoffe auch bei den neuen Omikron-Varianten weiterhin gut vor schweren Verläufen mit Spitaleinweisungen schützen.
Ich habe im Sommer 2022 bereits eine Auffrischimpfung erhalten. Was gilt für mich?
Sie können im Herbst/Winter 2022/2023 ab 4 Monaten nach der letzten Impfung eine weitere Auffrischimpfung erhalten.
Wo kann ich mich zur Impfung anmelden?
Zuständig für die Umsetzung der Impfempfehlung ist Ihr Kanton. Auf der Webseite des Kantons finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Wie wird die Impfung organisiert? Und wie können Sie sich anmelden? Eine Liste mit den Kantonswebseiten finden Sie unter bag-coronavirus.ch.
Ich bin schwanger oder möchte schwanger werden. Was ist für mich empfohlen?
Als Schwangere gehören Sie zu den besonders gefährdeten Personen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Covid-19-Impfung vor oder während der Schwangerschaft. Denn das Risiko für schwere Verläufe von Covid-19 ist bei Schwangeren höher als bei gleichaltrigen nicht schwangeren Personen. Zudem kann eine Ansteckung das Risiko für eine Frühgeburt erhöhen. Die Auffrischimpfung vor oder während der Schwangerschaft schützt Sie und das ungeborene Kind.
Schwangere und stillende Personen sollten sich mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen.
Planen Sie schwanger zu werden? Dann lassen Sie sich impfen.
Sind Sie bereits schwanger? Dann empfehlen wir Ihnen die Impfung ab 12 Schwangerschaftswochen (d.h. ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel). Sie ist grundsätzlich auch früher in der Schwangerschaft möglich. Studien zeigen, dass eine Impfung auch im ersten Trimester sicher ist.
Wenn Sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen und Fragen zur Impfung haben, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.
Können sich Kinder und Jugendliche impfen lassen?
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird aktuell keine Impfung empfohlen. Das Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen ist sehr gering. Fast alle haben bereits Antikörper gegen das Coronavirus, da sie geimpft und/oder von Covid-19 genesen sind.
Falls eine Impfung gewünscht ist, können sich ungeimpfte Kinder und Jugendliche gemäss den bisherigen Empfehlungen impfen lassen.
Ausnahme: Ungeimpften Kindern und Jugendlichen von 5 bis 15 Jahren mit einer chronischen Erkrankung wird eine Impfung mit einer Impfdosis empfohlen.
Ich habe noch keine Covid-19-Impfung erhalten. Was ist empfohlen?
Gehören Sie zu den besonders gefährdeten Personen?
Dann empfehlen wir Ihnen die Covid-19-Impfung mit zwei Impfdosen im Abstand von 4 Wochen.
Gehören Sie nicht zu den besonders gefährdeten Personen?
Dann empfehlen wir Ihnen eine Impfdosis. Dies weil sich zum jetzigen Zeitpunkt fast alle Personen in der Schweiz mindestens einmal mit dem Coronavirus infiziert haben. Das Immunsystem hat sich somit bereits mit dem Virus auseinandergesetzt. Durch die eine Impfdosis wird der Schutz vor einer schweren Erkrankung mindestens vorübergehend verbessert.
Alternativ sind auch zwei Impfdosen im Abstand von 4 Wochen möglich. Das kann vor allem dann in Betracht gezogen werden, wenn davon ausgegangen wird, dass nie eine Infektion stattgefunden hat oder im Zusammenhang mit Reisen ins Ausland.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Die Kosten für eine empfohlene Covid-19-Impfung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Kosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind, werden vom Bund und den Kantonen getragen.
Haben Sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz abgeschlossen? Dann ist die Impfung für Sie kostenlos. Sie müssen keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen.
Haben Sie in der Schweiz keine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen? Dann ist die empfohlene Covid-19-Impfung in folgenden Fällen ebenfalls kostenlos:
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz. (Dies betrifft zum Beispiel Personen, die bei einer diplomatischen und konsularischen Vertretung oder einer internationalen Organisation arbeiten sowie deren Familienangehörigen, entsandte Arbeitnehmende, Studierende oder Rentner/Rentnerinnen.)
- Sie sind Grenzgänger/Grenzgängerin. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, um Näheres über die Organisation der Impfungen zu erfahren.
- Sie sind Auslandschweizer/Auslandschweizerin oder ein enges Familienmitglied (wie Lebenspartner/Lebenspartnerin, Kinder, Eltern, Schwiegereltern), das im gleichen Haushalt wie die Auslandschweizerin/der Auslandschweizer lebt.
Die Kosten der Covid-19-Impfung in der Schweiz werden bei diesen Personengruppen durch den Bund getragen.
Die Kosten werden nicht übernommen, wenn Sie keiner der oben aufgeführten Personengruppe angehören. Dies ist beispielsweise bei Reisenden aus anderen Ländern wie Touristen/Touristinnen oder Geschäftsreisenden der Fall. Die Covid-19-Impfung soll an Ihrem Wohnort erfolgen.
Detaillierte Informationen zur Finanzierung der Covid-19-Impfung finden Sie auf der Seite für Gesundheitsfachpersonen.
Wie wird die Impfung dokumentiert?
Jede Covid-19-Impfung wird dokumentiert. Hier aufgeführt finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten zur Dokumentation der Impfung.
Impfnachweis/-ausweis
Bei den meisten Impfstellen erhalten Sie nach der Impfung von der Fachperson einen ausgedruckten Impfnachweis. Der Impfnachweis enthält den Ort und das Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff (Handelsname, Hersteller, Lot-Nr.). Bei einigen Impfstellen können Sie die Covid-19-Impfungen auch in den Impfausweis («Impfbüchlein») eintragen lassen.
Beim Impfnachweis/-ausweis handelt es sich um eine ärztliche Bescheinigung und nicht um ein amtliches Dokument.
Covid-Zertifikat
Informationen finden Sie auf der Seite Covid-Zertifikat.
Zahlen zur Covid-19-Impfung
Die Zahlen zur Covid-19-Impfung finden Sie auf www.covid19.admin.ch.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Informationen für Gesundheitsfachpersonen
Detaillierte Informationen für Gesundheitsfachpersonen finden Sie hier.
Dokumente
Links
Swissmedic: COVID-19-Pandemie und Impfstoffe
Laufende und abgeschlossene Studien sind unter anderem auf www.ClinicalTrials.gov zu finden.
Robert Koch Institut: Covid-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Informationen zur COVAX-Initiative (in Englisch)
Impfstoff-Allianz GAVI (in Englisch)
Letzte Änderung 09.02.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus
Tel.
+41 58 463 00 00