Grundsätzlich wird im Frühling/Sommer 2023 keine Covid-19-Impfung empfohlen. Besonders gefährdete Personen können nach individueller Abklärung eine Impfung erhalten.
- Wird im Frühling/Sommer 2023 eine Impfung empfohlen?
- Was gilt für besonders gefährdete Personen?
- Was gilt, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen die Covid-19-Impfung empfiehlt?
- Wer übernimmt die Impfkosten?
- Zahlen zur Covid-19-Impfung
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Informationen für Gesundheitsfachpersonen
- Dokumente
Wird im Frühling/Sommer 2023 eine Impfung empfohlen?
Grundsätzlich wird im Frühling/Sommer 2023 keine Covid-19-Impfung empfohlen. Fast alle Personen in der Schweiz sind geimpft und/oder haben Covid-19 durchgemacht. Ihr Immunsystem hat sich entsprechend mit dem Coronavirus auseinandergesetzt. Im Frühling/Sommer 2023 wird das Virus wahrscheinlich weniger zirkulieren. Die aktuellen Virusvarianten verursachen zudem eher milde Krankheitsverläufe. Für den Herbst 2023 wird die Impfempfehlung wieder evaluiert und entsprechend angepasst.
Was gilt für besonders gefährdete Personen?
Auch besonders gefährdeten Personen wird momentan grundsätzlich keine Covid-19-Impfung empfohlen. Sie können aber nach individueller Abklärung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Impfung erhalten. Die Impfung kann im Einzelfall sinnvoll sein, denn sie verbessert den Schutz vor schwerer Erkrankung für mehrere Monate. Dies gilt unabhängig von der Anzahl Impfungen, die Sie insgesamt bereits erhalten haben.
Zu den besonders gefährdeten Personen gehören:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
- Schwangere
Falls sich im Frühling/Sommer 2023 eine Infektionswelle abzeichnen sollte, würde die Impfempfehlung angepasst werden.
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen die Covid-19-Impfung empfiehlt, dann gilt:
Impfzeitpunkt
Die Covid-19-Impfung kann ab 6 Monaten nach der letzten Impfung oder ab 6 Monaten nach einer bekannten Infektion mit dem Coronavirus gemacht werden. Andere Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen können gleichzeitig mit, vor oder nach einer Covid-19-Impfung erfolgen.
Impfstoff
Lassen Sie sich bevorzugt mit einem variantenangepassten (bivalenten) mRNA-Impfstoff oder mit dem Proteinimpfstoff von Novavax impfen. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Impfstoff die bisherigen Impfungen gemacht wurden. Auch die monovalenten mRNA-Impfstoffe schützen weiterhin gut vor schweren Verläufen mit Spitaleinweisungen.
Wichtig: Schwangere und Stillende sowie Personen mit stark geschwächtem Immunsystem sollten sich mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen.
Weitere Informationen zu den Covid-19-Impfstoffen finden Sie auf der Seite für Gesundheitsfachpersonen.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Grundsätzlich wird im Frühling/Sommer 2023 keine Covid-19-Impfung empfohlen. Personen, die sich ohne Empfehlung impfen lassen möchten (z.B. für eine Reise), können die Impfung erhalten, müssen sie aber selbst bezahlen.
Was gilt für besonders gefährdete Personen?
Als besonders gefährdete Person können Sie nach individueller Abklärung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Impfung erhalten. Eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt empfohlene Impfung ist für Sie kostenlos und wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Detaillierte Informationen zur Finanzierung der Covid-19-Impfung finden Sie auf der Seite für Gesundheitsfachpersonen.
Zahlen zur Covid-19-Impfung
Die Zahlen zur Covid-19-Impfung finden Sie auf www.covid19.admin.ch.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Informationen für Gesundheitsfachpersonen
Detaillierte Informationen für Gesundheitsfachpersonen finden Sie hier.
Links
Swissmedic: COVID-19-Pandemie und Impfstoffe
Laufende und abgeschlossene Studien sind unter anderem auf www.ClinicalTrials.gov zu finden.
Robert Koch Institut: Covid-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Informationen zur COVAX-Initiative (in Englisch)
Impfstoff-Allianz GAVI (in Englisch)
Letzte Änderung 31.05.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus
Tel.
+41 58 463 00 00