Coronavirus: Reisen

Hier finden Sie Informationen zur Einreise in die Schweiz und zum Reisen mit dem Covid-Zertifikat. Einschränkungen bei der Einreise in die Schweiz aufgrund der Covid-19 Pandemie gibt es aktuell keine.

Einreise in die Schweiz

Sie möchten in die Schweiz einreisen? Der interaktive Travelcheck zeigt Ihnen, welche Einreisebestimmungen auf Ihre individuelle Situation zutreffen. Er berücksichtigt sowohl die Einreisebestimmungen des BAG als auch diejenigen des SEM.

Zurzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie. Zur Einreise in die Schweiz müssen keine Impf-, Genesungs- oder Testnachweise erbracht werden. Weitere Informationen zu Visa, Reisedokumenten etc. finden Sie auf der Seite des SEM.

Staaten und Gebiete mit besorgniserregender Virusvariante

Die Covid-19-Verordnung im Bereich des internationalen Personenverkehrs enthält eine Liste mit Staaten und Gebieten, in denen besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Einreisende aus diesen Staaten und Gebieten müssen grenzsanitarische Massnahmen beachten. Da sich die epidemiologische Lage laufend ändert, wird die Liste bei Bedarf entsprechend aktualisiert. Zurzeit befindet sich kein Staat oder Gebiet auf dieser Liste.

Hinweis für ausländische Staatsangehörige

Die untenstehende Liste stammt vom BAG und ist entscheidend für die grenzsanitarischen Massnahmen der Schweiz. Nebst den grenzsanitarischen Massnahmen gelten weiterhin die allgemeinen Einreisevoraussetzungen. Diese sind auf der Webseite des SEM zu finden.

Die neu hinzugefügten Staaten sind in der entsprechenden Liste jeweils in fetter Schrift hervorgehoben.

Ältere Listen finden Sie in der entsprechenden Fassung der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs. Zugang zu allen Fassungen dieser Verordnung haben Sie in der systematischen Rechtssammlung (auf der rechten Seite in einer Box aufgelistet).

Reisen ins Ausland

Sie planen eine Reise ins Ausland?

Unsere Checkliste zeigt Ihnen auf, was Sie vor, während und nach Ihrer Reise beachten müssen, und liefert Ihnen wichtige Informationen zum Reisen mit dem Covid-Zertifikat.

Sie möchten wissen, wie die epidemiologische Lage in anderen Ländern aussieht?

Kennzahlen zu Covid-19 in den verschiedenen Ländern finden Sie:

Nutzung des Schweizer Covid-Zertifikats im Reiseverkehr

Das Schweizer Covid-Zertifikat ist mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU (EU DCC) kompatibel und kann im gegenseitigen Reiseverkehr mit den am EU DCC-System teilnehmenden Staaten genutzt werden.

Ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz gültig ist, bedeutet aber keine Garantie für die Einreise in andere Länder und Regionen. Diese bestimmen ihre eigenen Einreiseregeln und haben die Hoheit, sie je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage laufend anzupassen.

Beachten Sie, dass bei der Einreise ins Zielland sowie bei der Verwendung des Covid-Zertifikats im Zielland nicht die Schweizer Gültigkeitsregeln relevant sind, sondern die Gültigkeitsregeln Ihres Ziellandes. Des Weiteren ist es möglich, dass in manchen Staaten ein ausländisches Covid-Zertifikat vor oder bei der Einreise in ein lokales umgewandelt werden muss. In einigen Staaten werden zudem nicht alle Zertifikatsarten akzeptiert (z.B. Zertifikat für genesene Personen). Deshalb sollten Sie sich vor jeder Reise auf der offiziellen Webseite der Behörden Ihrer Zieldestination über die geltenden Bestimmungen informieren.

Weitere wichtige Informationen zum Reisen mit dem Covid-Zertifikat finden Sie im Abschnitt Reisen ins Ausland.

Bestimmungen an der Zieldestination

Klären Sie vor der Reise immer direkt bei den Behörden Ihrer Zieldestination (Botschaft oder Konsulat) ab, welche Einschränkungen aufgrund des Coronavirus gelten. Diese können jeweils unterschiedlich sein und sich sehr kurzfristig ändern. Folgende Einschränkungen und Anforderungen sind z.B. möglich:

  • Geänderte Einreisebestimmungen bis hin zu Grenzschliessungen
  • Anforderungen vor der Einreise (z.B. Ausfüllen Einreiseformular der Zieldestination, Vorweisen eines negativen Testresultats, Impf- oder Genesungsnachweises)
  • Massnahmen nach der Einreise (z.B. Quarantänepflicht an der Zieldestination)
  • Massnahmen innerhalb des Ziellandes (z.B. Maskenpflicht, Zertifikatspflicht)

Die Reiserestriktionen der verschiedenen Staaten und Regionen können je nach epidemiologischer Entwicklung kurzfristig wieder verschärft und die Verkehrsverbindungen wieder eingeschränkt werden. Erkundigen Sie sich vor der Buchung einer Reise bei Ihrem Reisebüro und/oder Ihrer Reiseversicherung, welche Leistungen diese erbringen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Letzte Änderung 20.02.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus
Tel. +41 58 463 00 00

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