Erfahren Sie hier was Sie als Prüfende und Ausstellende des Covid-Zertifikats beachten müssen. Systemhersteller erhalten hier technische Informationen.
Coronavirus: Informationen für Prüfende und Ausstellende sowie technische Grundlagen zum Covid-Zertifikat
Informationen für Zertifikats-Prüfende
Die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz ist seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, Massnahmen (wie beispielsweise die Zertifikatspflicht) innerhalb ihres Kantons anzuordnen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Falls Sie weiterhin Covid-Zertifikate prüfen müssen, halten Sie sich an nachfolgende Informationen.
«COVID Certificate Check»-App
Damit die Echtheit und Gültigkeit eines digitalen Covid-Zertifikats überprüft werden kann, wird die «COVID Certificate Check»-App zur Verfügung gestellt. Mit dieser muss der präsentierte QR-Code (von einem Ausdruck, als Bild oder direkt von der «COVID Certificate»-App) gescannt werden. Nur so wird die darin enthaltene Information ausgelesen und die elektronische Signatur überprüft. Der QR-Code – sofern korrekt und kompatibel – enthält alle für die Prüfung nötigen Informationen wie z.B. die Gültigkeit des Zertifikats. Die «COVID Certificate Check»-App enthält die nötigen Prüfschlüssel, um zu verifizieren, dass die im QR-Code gespeicherten Daten nicht manipuliert wurden.
Wichtig: Nutzen Sie konsequent die «COVID Certificate Check»-App zur Prüfung des QR-Codes. Nur so kann garantiert werden, dass das präsentierte Zertifikat und die darin enthaltenen Angaben echt sind und nicht manipuliert wurden. Ein manuelles Scrollen, oder das «Prüfen auf Sicht» in der Halter-App ist nicht zugelassen.
Handelt es sich um ein Schweizer Covid-Zertifikat oder ein anderes, mit dem «EU Digital COVID Certificate» (EU DCC) kompatibles Zertifikat, so sieht die prüfende Person auf der «COVID Certificate Check»-App folgende Angaben:
- Nachname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Ergebnis der Prüfung: grün (gültig) oder rot (nicht gültig)
Um sicherzustellen, dass der präsentierte QR-Code tatsächlich zur vorweisenden Person gehört, muss folgendes geprüft werden:
- Name und Geburtsdatum wie auf der «COVID Certificate»-App müssen mit den Angaben auf dem vorgezeigten Ausweisdokument mit Foto (beispielsweise Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis, SwissPass, KulturLegi von Caritas) übereinstimmen.
- Das Foto auf dem Ausweisdokument muss die vorzeigende Person darstellen.
Die «COVID Certificate Check»-App nutzt die aus dem QR-Code ausgelesenen Daten nur zur lokalen Prüfung. Die Daten werden nicht gespeichert und nicht weitergeleitet.
Die «COVID Certificate Check»-App steht wie die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery zum Herunterladen bereit.
Hinweis:
Personen, die sich nicht impfen lassen können, können Zutritt zu Orten mit Zugangsbeschränkung auf 3G, 2G oder 2G+ erhalten. Bei 3G müssen sie ein Zertifikat für ein negatives Testresultat vorweisen können. Bei 2G und 2G+ müssen sie ein ärztliches Attest und zusätzlich ein Zertifikat für ein negatives Testresultat vorweisen können. Es dürfen nur Atteste akzeptiert werden, die von in der Schweiz zugelassenen Ärztinnen/Ärzten mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung ausgestellt wurden.

Wie prüfe ich ein Covid-Zertifikat?
Sie können in der «COVID Certificate Check»-App zwischen den folgenden Prüfmodi auswählen:
- 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet)
- 2G (geimpft oder genesen)
- 2G+ (geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet; oder in den letzten 120 Tagen geimpft oder genesen)
- Testzertifikat (T) (negativ getestet)
Mit diesen Prüfmodi können Sie Covid-Zertifikate nach den vor Ort geltenden Regeln von 3G, 2G, 2G+ oder T überprüfen. Bei 2G+ müssen Sie zwei Covid-Zertifikate einzeln prüfen. Einmal die durchgemachte Erkrankung oder die Impfung und zusätzlich das negative Testresultat. Die Reihenfolge spielt dabei keine Rolle.
Hinweis bei einer Zugangsbeschränkung auf 2G+: Wer ein Covid-Zertifikat für einen positiven Antikörpertest hat, muss bei 2G+ immer zusätzlich ein Testzertifikat vorweisen. Dies weil der Antikörpertest keine Aussage über den Zeitpunkt der Erkrankung zulässt.
Wann kommt der Prüfmodus «Testzertifikat» zum Einsatz?
Sie können diesen Prüfmodus nutzen, wenn Sie bei Personen, die sich nicht impfen lassen können und ein entsprechendes Attest vorweisen, ein Zertifikat für ein negatives Testresultat prüfen müssen.
Erfahren Sie im Video, wie Sie ein Covid-Zertifikat prüfen und wie Sie zwischen den verschiedenen Prüfmodi (3G, 2G, 2G+ oder T) auswählen können.
Oder nutzen Sie die Checkliste, welche Sie herunterladen und ausdrucken können.
Informationen für Zertifikats-Ausstellende
System zum Ausstellen von Covid-Zertifikaten
Covid-Zertifikate werden durch berechtigte Fachpersonen in Arztpraxen, Impfzentren, Testzentren, Spitälern, Apotheken, Laboren und kantonale Behörden ausgestellt. Das BIT stellt für diese Ausstellerinnen und Aussteller ein System zur Verfügung, mit dem sie möglichst einfach und effizient Covid-Zertifikate generieren können. Dazu kommt neben einer Webanwendung auch eine elektronische Schnittstelle zum Einsatz, die es erlaubt, Zertifikate direkt aus den kantonalen Impf- und Testsystemen sowie aus Systemen in Arztpraxen, Spitälern und Apotheken auszustellen.
Viele der für die Zertifikatserstellung eingesetzten Systeme unterstützen die Möglichkeit, das Covid-Zertifikat nach der Generierung vom BIT direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern zu lassen. Dazu muss vom Aussteller-System ein Transfercode mitgeschickt werden, den die Person, die das Zertifikat in Ihre App bekommen möchte, zuvor in der «COVID Certificate»-App erzeugt hat.
Weitere Informationen finden Sie in den Häufig gestellten Fragen für Gesundheitsfachpersonen.
Informationen für Systemhersteller
Sind Sie ein Systemhersteller und möchten die Erstellung oder Prüfung von Covid-Zertifikaten in Ihre Fachprozesse integrieren? Dazu stellen wir Ihnen Informationen zur Anbindung von Systemen an die Schnittstellen zur Erstellung von Covid-Zertifikaten (in Englisch) zur Verfügung.
Die Anbindung von Systemen an die Schnittstellen des BIT erfolgt auf Antrag.
Fragen und Anträge auf Anbindung sind an folgende Adresse zu richten:
Covid-Zertifikat@bag.admin.ch.
Technische Informationen
Open Source und Public Security Test
Das ganze COVID Certificate System ist so konzipiert, dass keine persönlichen Daten auf zentralen Systemen der Bundesverwaltung gespeichert werden.
Das COVID Certificate System ist quelloffen, der Source Code wird für alle zugänglich publiziert. Am 31. Mai 2021 wurde ein Public Security Test unter der Leitung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC durchgeführt.
Im Rahmen des Tests hatten IT- und Sicherheitsspezialisten ausserhalb des Projektteams und der Bundesverwaltung die Möglichkeit, den Quellcode zu prüfen und ihre Erkenntnisse dem NCSC zu melden.
Rechtsgrundlagen
Die Verordnung und Erläuterungen finden Sie auf der Seite Massnahmen und Verordnungen.
Letzte Änderung 07.03.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus
Tel.
+41 58 463 00 00