Sie erhalten hier eine Übersicht über die verschiedenen Zertifikatstypen. Erfahren Sie unter welchen Bedingungen und wo Sie ein Covid-Zertifikat beantragen können.
- Übersicht der Zertifikatstypen
- Wo erhalte ich das Covid-Zertifikat?
- Ich wurde in der Schweiz geimpft. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
- Ich wurde im Ausland geimpft. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
- Ich bin genesen. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
- Ich wurde negativ getestet. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
- Wie kann ich das Covid-Zertifikat direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern lassen?
Die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz ist seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben. Für Reisetätigkeiten ausserhalb der Schweiz können je nach Massnahmen des entsprechenden Landes weiterhin Covid-Zertifikate benötigt werden, weshalb diese weiterhin ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer. Weiter liegt es in der Kompetenz der Kantone, Massnahmen (wie beispielsweise die Zertifikatspflicht) innerhalb ihres Kantons anzuordnen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.
Seit dem 2. Mai 2022 können auch Zertifikate für Genesene aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden. Wie Sie ein solches Zertifikat erhalten, erfahren Sie im Abschnitt «Ich bin genesen. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?».
Übersicht der Zertifikatstypen
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht aller Zertifikatstypen. Welche Covid-Zertifikate gibt es? Unter welchen Bedingungen erhalte ich welches Covid-Zertifikat?
Zertifikat | Bedingung | Gültigkeitsdauer in der Schweiz |
---|---|---|
für eine Covid-19-Impfung | Sie wurden in der Schweiz geimpft. | 270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis (Ausnahme Impfstoff von Janssen: Gültigkeitsbeginn ab dem 22. Tag nach Verabreichung der Impfdosis) |
für eine Covid-19-Impfung | Sie wurden im Ausland geimpft UND Sie sind Schweizerin/Schweizer oder haben einen Aufenthaltstitel in der Schweiz. | |
für eine Covid-19-Impfung | Sie sind im Ausland mit einem Impfstoff geimpft, für den eine Notfallzulassung der WHO vorliegt, der jedoch nicht von Swissmedic oder der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist UND Sie sind nur zu Besuch in der Schweiz (z.B. als Tourist oder Touristin). Dieser Zertifikatstyp wird seit dem 17. Februar 2022 nicht mehr ausgestellt. |
30 Tage ab Ausstellung des Zertifikats Vor dem 17. Februar 2022 ausgestellte Zertifikate behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer. Beachten Sie jedoch, dass das Zertifikat im Ausland nicht akzeptiert wird. |
für eine Genesung | Sie wurden in der Schweiz oder im Ausland mit einem PCR-Test positiv getestet. | Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Testresultat und dauert ab Zeitpunkt der Probeentnahme 180 Tage. |
für eine Genesung | Sie wurden in der Schweiz mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet. | Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Antigen-Schnelltestresultat und dauert ab Zeitpunkt der Probeentnahme 180 Tage. |
für eine Genesung | Sie wurden in der Schweiz mit einem Antikörpertest positiv getestet. Dieser Zertifikatstyp wird seit dem 17. Februar 2022 nicht mehr ausgestellt. |
90 Tage ab Zeitpunkt der Probeentnahme Vor dem 17. Februar 2022 ausgestellte Zertifikate behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer. Beachten Sie jedoch, dass das Zertifikat im Ausland nicht akzeptiert wird. |
für ein negatives Testresultat | Sie wurden in der Schweiz mit einem PCR-Test negativ getestet. | 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme |
für ein negatives Testresultat | Sie wurden in der Schweiz mit einem Antigen-Schnelltest negativ getestet. | 24 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme |
Für einen negativen Selbsttest sowie im Ausland durchgeführte Tests wird kein Covid-Zertifikat für ein negatives Testresultat ausgestellt.
Gültigkeitsregeln im Ausland
Die Gültigkeitsregeln im Ausland, insbesondere die Anerkennung von Impfstoffen und Tests sowie deren Gültigkeitsdauer, sind Sache der einzelnen Staaten. Beachten Sie, dass bei der Einreise ins Zielland sowie bei der Verwendung des Covid-Zertifikats im Zielland nicht die Schweizer Gültigkeitsregeln relevant sind, sondern die Gültigkeitsregeln Ihres Ziellandes. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die entsprechenden Regeln bei den Behörden Ihres Ziellandes. Weitere Informationen zur Nutzung des Schweizer Covid-Zertifikats im Reiseverkehr finden Sie auf der Seite Reisen.
Wo erhalte ich das Covid-Zertifikat?
Für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten sind die Kantone zuständig. Detailinformationen finden Sie auf den Webseiten der Kantone.
Das Covid-Zertifikat wird von folgenden Stellen ausgestellt:
- Impfzentren
- Arztpraxen
- Spitälern
- Apotheken
- Testzentren
- Labore
- Kantonale Behörden
Die Übermittlung der Zertifikate kann vor Ort, Online (Internet), direkt in die «COVID Certificate»-App oder in speziellen Fällen per Post erfolgen.
Ich wurde in der Schweiz geimpft. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
Sie können nach vollständiger Impfung (Grundimmunisierung) oder nach der Auffrischimpfung auf Antrag ein Covid-Zertifikat erhalten. Beachten Sie, dass Sie Ihre persönlichen Angaben gemäss Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass angeben müssen. So vermeiden Sie mögliche Schwierigkeiten bei der Überprüfung Ihres Zertifikats mit einem Ausweisdokument.
Beantragung
Sie erhalten Informationen zur Beantragung des Covid-Zertifikats auf der Webseite des Kantons, in dem die letzte Impfung verabreicht wurde. Je nach Kanton erhalten Sie Ihr Covid-Zertifikat digital als PDF oder vor Ort in Papierform.
Ich wurde im Ausland geimpft. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen.
Sie können ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden:
- Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
- Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
- Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ oder weitere Lizenzprodukte (AstraZeneca)
- COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
- Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 (Novavax)
- SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP)
- CoronaVac (Sinovac)
- COVAXIN®
Wurden Sie mit dem Impfstoff Sputnik V geimpft? Für diesen und weitere von der WHO nicht anerkannten Impfstoffe kann gegenwärtig kein Covid-Zertifikat ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie belegen können, dass Sie Schweizer/in sind, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder über einen Aufenthaltstitel verfügen. Das heisst, Sie gehören einer dieser Personengruppe an:
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
- Sie sind Ausländerin oder Ausländer mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung.
- Sie gelten als vorläufig aufgenommen.
- Sie gelten als schutzbedürftig.
- Sie sind eine asylsuchende Person mit einem Ausweis oder einer Bestätigung.
- Sie sind im Besitz einer Legitimationskarte der Gaststaatverordnung.
- Sie haben einen sogenannten «Ci-Ausweis».
Planen Sie eine Reise in die Schweiz (z.B. als Touristin/Tourist)? Für die Einreise in die Schweiz sowie im Inland benötigen Sie kein Covid-Zertifikat.
Beantragung
Wurden Sie mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen oder von Novavax geimpft?
Dann können Sie das Covid-Zertifikat über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat online beantragen. Der Kanton, in dem Sie wohnhaft sind, wird sich danach um die Ausstellung des Zertifikats kümmern. Sie erhalten Ihr Covid-Zertifikat danach entweder elektronisch per E-Mail oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Covid-Zertifikats über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat? Sie können sich an die folgende Infoline +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) wenden.
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zu fünf Tage. Kontrollieren Sie regelmässig den Eingang von E-Mails und schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner. Die zuständigen Stellen können von Ihnen weitere Informationen und Unterlagen anfordern, falls sie Zweifel an der Echtheit der eingereichten Unterlagen haben oder Rückfragen bestehen. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer Ihren Support-Code an. Die zuständigen Stellen können ebenfalls Anträge ablehnen, bei denen Zweifel nicht ausgeräumt werden können.
Wurden Sie mit dem Impfstoff von Sinopharm / BIBP, von Sinovac oder mit COVAXIN® geimpft?
Dann müssen Sie den Antrag persönlich bei der Ausstellerin/beim Aussteller einreichen, damit die Angaben vor Ort überprüft werden können. Informationen finden Sie auf den kantonalen Webseiten. Sie erhalten Ihr Covid-Zertifikat danach entweder elektronisch per E-Mail oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Benötigte Angaben
Für Ihren Antrag benötigen Sie mindestens folgendes:
- Angaben zu Ihrer Staatsbürgerschaft oder zu Ihrem Aufenthaltstitel in der Schweiz (Bsp. Passkopie/Ausländerausweis)
- Bestätigung der Impfung (Bsp. Impfnachweis mit Angaben zum Inhaber, zu verabreichten Impfstoffen, zur Institution, welche die Impfung durchgeführt hat, Datum der letzten Impfung, Anzahl erhaltener Impfdosen, ev. bestehendes Zertifikat)
- Grund, Dauer und Ort Ihres Aufenthalts in der Schweiz; oder: Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsnachweis.
Die nötigen Unterlagen müssen entweder in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.
Kosten
Die Beantragung ist kostenlos.
Ich bin genesen. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
Sie können ein Covid-Zertifikat erhalten, wenn Ihre Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bestätigt wurde.
Nach einer bestätigten Infektion können Sie ein Covid-Zertifikat für Genesene erhalten. Sie erhalten jedoch kein Covid-Zertifikat für eine Impfung. Gemäss den gemeinsam definierten Regeln der «EU DCC»-Staaten kann eine Genesung nicht als zusätzliche Impfdosis in einem Zertifikat für eine Impfung dokumentiert werden.
Wenn Sie beispielsweise für eine Reise ins Ausland eine Auffrischimpfung benötigen, können Sie 4 Monate nach der Infektion eine Auffrischimpfung erhalten. Auf individuellen Wunsch hin ist dies auch weniger als 4 Monate nach der Infektion möglich. Vorausgesetzt die Auffrischimpfung wird ab 4 Monaten nach der letzten Impfdosis verabreicht.
Mehr zum Reisen mit dem Covid-Zertifikat erfahren Sie auf der Seite Reisen.
Für einen positiven Antikörpertest oder Selbsttest erhalten Sie kein Covid-Zertifikat für eine durchgemachte Erkrankung.
Besitzen Sie bereits ein Covid-Zertifikat, welches auf einem positiven Antikörpertest beruht?
Dieses Zertifikat behält seine bisherige Gültigkeitsdauer. Beachten Sie jedoch, dass dieses Zertifikat im Ausland nicht akzeptiert wird.
Wurden Sie in der Schweiz mit einem PCR-Test positiv getestet?
Je nach Kanton wird Ihnen das Covid-Zertifikat teilweise direkt vom Labor ausgestellt, in dem Ihr positives PCR-Testresultat festgestellt wurde.
Falls dies nicht der Fall ist, können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Der Antrag wird dort von der zuständigen kantonalen Behörde bearbeitet. Die Zustellung erfolgt danach entweder elektronisch per E-Mail oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Covid-Zertifikats über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat? Sie können sich an die folgende Infoline +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) wenden.
Wurden Sie im Ausland mit einem PCR-Test positiv getestet?
Dann können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Der Antrag wird dort in einer sicheren Umgebung erfasst und von der zuständigen kantonalen Behörde bearbeitet. Die Zustellung erfolgt danach entweder elektronisch per E-Mail, in Papierform oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Sie müssen dazu eine behördliche Bestätigung der Aufhebung der Isolation mit Name und Adresse dieser Stelle sowie den Nachweis des positiven PCR-Testresultats vorweisen. Der Nachweis des positiven PCR-Testresultats muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum
- Datum und Uhrzeit der Probeentnahme (darf nicht mehr als 180 Tage zurückliegen)
- Testzentrum oder Institution, wo der Test durchgeführt wurde
- Art des Tests (es gelten nur PCR-Tests)
Zusätzlich müssen Sie belegen können, dass Sie Schweizer/in sind, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder über einen Aufenthaltstitel verfügen. Das heisst, Sie gehören einer dieser Personengruppe an:
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
- Sie sind Ausländerin oder Ausländer mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung.
- Sie gelten als vorläufig aufgenommen.
- Sie gelten als schutzbedürftig.
- Sie sind eine asylsuchende Person mit einem Ausweis oder einer Bestätigung.
- Sie sind im Besitz einer Legitimationskarte der Gaststaatverordnung.
- Sie haben einen sogenannten «Ci-Ausweis».
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zu fünf Tage.
Wurden Sie in der Schweiz mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet?
Seit dem 2. Mai 2022 können Sie ein Zertifikat für eine Genesung nach einem positiven Antigen-Schnelltest beantragen. Sie erhalten auch rückwirkend ein Covid-Zertifikat, wenn Ihr Test nach dem 1. Oktober 2021 gemacht wurde. Die neu ausgestellten Covid-Zertifikate sind EU-kompatibel und werden somit auch ausserhalb der Schweiz anerkannt.
Haben Sie nach dem 2. Mai 2022 ein positives Antigen-Schnelltestresultat erhalten?
Das Covid-Zertifikat wird Ihnen direkt von der Teststelle ausgestellt, durch die Ihr positives Antigen-Schnelltestresultat festgestellt wurde. Sie können das Covid-Zertifikat beispielsweise direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern lassen.
Falls dies nicht der Fall ist, können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat das Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach per Post. Dies kann einige Tage dauern.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Covid-Zertifikats über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat? Sie können sich an die folgende Infoline +41 58 463 00 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) wenden.
Haben Sie vor dem 2. Mai 2022 ein positives Antigen-Schnelltestresultat erhalten, aber noch kein Covid-Zertifikat?
Kontaktieren Sie die Teststelle, wo Ihr positives Antigen-Schnelltestresultat festgestellt wurde, damit ein Covid-Zertifikat ausgestellt werden kann. Die Zustellung erfolgt beispielsweise direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Falls die Teststelle kein Covid-Zertifikat ausstellen kann, können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach per Post. Dies kann einige Tage dauern.
Besitzen Sie bereits ein Covid-Zertifikat, welches auf einem positiven Antigen-Schnelltest beruht und haben es in der «COVID Certificate»-App gespeichert?
Sie finden in der Detailansicht Ihres bestehenden Covid-Zertifikats für Genesene einen Hinweis, dass Sie dafür eine EU-kompatible Version beantragen können. Klicken Sie auf den Hinweis und folgen Sie dem Link, der Sie auf das entsprechende Antragsformular auf der Nationalen Antragsstelle Covid-Zertifikat führt. Ihre Angaben zum Covid-Zertifikat können automatisch übernommen werden. Sie erhalten danach Ihr neues Covid-Zertifikat per Post zugestellt. Dies kann einige Tage dauern. Das neue Covid-Zertifikat müssen Sie danach erneut in die «COVID Certificate»-App hochladen.
Besitzen Sie bereits ein Covid-Zertifikat, welches auf einem positiven Antigen-Schnelltest beruht und haben es als PDF (in Papierform oder digital) aufbewahrt?
Laden Sie die «COVID Certificate»-App auf Ihr Smartphone. Scannen Sie den QR-Code, damit das Covid-Zertifikat in der App verfügbar ist. Folgen Sie nun den Anweisungen gemäss der Frage oben «Besitzen Sie bereits ein Covid-Zertifikat, welches auf einem positiven Antigen-Schnelltest beruht und haben es in der «COVID Certificate»-App gespeichert?».
Alternativ können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach per Post. Dies kann einige Tage dauern.
Ich wurde negativ getestet. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
Sie können ein Zertifikat für einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest erhalten. Auch für einen negativen gepoolten PCR-Test kann ein Covid-Zertifikat ausgestellt werden.
Damit Sie ein Covid-Zertifikat für einen negativen Antigen-Schnelltest erhalten können, muss der Test mit einem Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt worden sein. Reine Nasen-Abstriche sind nicht zulässig.
Für negative Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt. Ebenfalls wird kein Covid-Zertifikat ausgestellt, wenn der Test im Ausland durchgeführt wurde.
Beantragung
Das Covid-Zertifikat wird Ihnen auf Antrag durch die Testzentren bzw. durchführenden Laboratorien ausgestellt. Dies kann beispielsweise direkt vor Ort erfolgen oder Sie erhalten das Zertifikat direkt in die «COVID Certificate»-App ausgeliefert. Sie müssen bereits bei der Probeentnahme angeben, dass Sie ein Covid-Zertifikat erhalten wollen.
Möchten Sie ein Zertifikat nach einem negativen gepoolten PCR-Testresultat bei Teilnahme an einer repetitiven Testung erhalten?
Fragen Sie in Ihrem Betrieb nach, wie die Ausstellung bzw. Beantragung eines Covid-Zertifikats im Betrieb abläuft. Falls Ihr Betrieb noch keine Zertifikate ausstellen kann, kann sich dieser beim Kanton melden. Die Zertifikatsausstellung beim repetitiven Testen liegt in der Verantwortung der Kantone. Seit dem 17. Januar 2022 ist bei repetitiven PCR-Pooltests die Ausstellung eines Covid-Zertifikats anzubieten.
Wie kann ich das Covid-Zertifikat direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern lassen?
Erfahren Sie dies im Video:
Letzte Änderung 02.05.2022
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