Sie erhalten hier eine Übersicht über die verschiedenen Zertifikatstypen. Erfahren Sie unter welchen Bedingungen und wo Sie ein Covid-Zertifikat beantragen können und wie lange dieses gültig ist.
- Übersicht der Zertifikatstypen
- Wo erhalte ich das Covid-Zertifikat?
- Ich wurde in der Schweiz geimpft. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
- Ich wurde im Ausland geimpft. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
- Ich bin genesen. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
- Ich wurde negativ getestet. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
Übersicht der Zertifikatstypen
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht aller Zertifikatstypen. Welche Zertifikate gibt es? Unter welchen Bedingungen erhalte ich welches Zertifikat? Wie lange ist es gültig?
Die Übersicht zeigt alle Zertifikate, welche in der Schweiz gültig sind und verwendet werden können. Ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz gültig ist, bedeutet aber keine Garantie für die Einreise in andere Länder. Informationen zum Reisen mit dem Covid-Zertifikat finden Sie auf der Seite Auslandreisen und weltweite Zahlen.
Für einen positiven Antigen-Schnelltest erhalten Sie kein Covid-Zertifikat für eine durchgemachte Erkrankung.
Für einen negativen Selbsttest oder einen negativen Antikörpertest sowie im Ausland durchgeführte Tests wird kein Covid-Zertifikat für ein negatives Testresultat ausgestellt.
Wo erhalte ich das Covid-Zertifikat?
Für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten sind die Kantone zuständig. Detailinformationen finden Sie auf den Webseiten der Kantone.
Das Covid-Zertifikat wird von folgenden Stellen ausgestellt:
- Impfzentren
- Arztpraxen
- Spitälern
- Apotheken
- Testzentren
- Labore
- Kantonale Behörden
Die Übermittlung der Zertifikate kann vor Ort, Online (Internet), direkt in die «COVID Certificate»-App oder in speziellen Fällen per Post erfolgen.
Kontrollieren Sie, ob Ihre persönlichen Angaben auf dem Covid-Zertifikat mit den Angaben in Ihrem Pass oder auf Ihrer Identitätskarte übereinstimmen. Stellen Sie einen Fehler im Namen oder Geburtsdatum fest, wenden Sie sich an die Stelle, die Ihnen das Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat oder an den betreffenden Kanton.
Prüfen Sie auch zeitnah, ob Sie das Zertifikat erhalten haben. Hat aus technischen Gründen die Übermittlung des Zertifikats in die «COVID Certificate»-App nicht funktioniert? Dann können Sie bei der ausstellenden Stelle ein neues Zertifikat beantragen.
Ich wurde in der Schweiz geimpft. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
Sie können nach vollständiger Impfung auf Antrag ein Covid-Zertifikat erhalten. Beachten Sie, dass Sie Ihre persönlichen Angaben gemäss Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass angeben müssen. So vermeiden Sie mögliche Schwierigkeiten bei der Überprüfung Ihres Zertifikats mit einem Ausweisdokument.
Sie sind bereits vor Ende Juni 2021 vollständig geimpft?
Sie erhalten Informationen zur Beantragung des Covid-Zertifikats auf der Webseite des Kantons, in dem die abschliessende Impfung verabreicht wurde.
Sie sind nach Ende Juni 2021 vollständig geimpft?
Sie erhalten Ihr Covid-Zertifikat je nach Kanton digital als PDF oder vor Ort in Papierform.
Wie lange ist das Covid-Zertifikat gültig?
- 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis
Folgende Ausnahme gilt für Personen, welche mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden:
- Das Zertifikat ist erst ab dem 22. Tag nach Verabreichung der Impfdosis gültig.
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann die Gültigkeitsdauer angepasst werden.
Wichtig: Die aufgeführten Informationen sind für die Verwendung des Zertifikats in der Schweiz relevant. Andere Länder können andere Gültigkeitsdauern festlegen.
Ich wurde im Ausland geimpft. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Diese Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Auslandreisen und weltweite Zahlen.
Wurden Sie mit einem Impfstoff geimpft, welcher von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist?
Sie können ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden:
- Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
- Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
- Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ oder weitere Lizenzprodukte (AstraZeneca)
- COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
Zusätzlich müssen Sie belegen können, dass Sie in der Schweiz wohnen oder Auslandschweizerin/Auslandschweizer sind oder dass Sie planen in die Schweiz zu reisen (z.B. als Touristin oder Tourist). Sie müssen dazu die im Ausland erhaltene Impfung belegen können. Wenn Sie planen in die Schweiz zu reisen, müssen Sie Ihre Absicht zur Einreise in die Schweiz belegen (z.B. Hotelbuchung, Flug- oder Bahnticket, etc.). Zusätzlich müssen Sie sich ausweisen können.
Beantragung
Das Covid-Zertifikat können Sie über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat online beantragen. Der Kanton, in dem Sie wohnhaft sind oder sich vorübergehend aufhalten, wird sich danach um die Ausstellung des Zertifikats kümmern.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Covid-Zertifikats über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat? Sie können sich an die folgende Infoline +41 58 469 79 63 (täglich 7 bis 20 Uhr) wenden.
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zu fünf Tage. Im Einzelfall kann die Bearbeitung auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Antrag frühzeitig vor der Einreise in die Schweiz einzureichen. Kontrollieren Sie zudem regelmässig den Eingang von E-Mails und schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner. Die zuständigen Stellen können von Ihnen weitere Informationen und Unterlagen anfordern, falls sie Zweifel an der Echtheit der eingereichten Unterlagen haben oder Rückfragen bestehen. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer Ihren Support-Code an. Die zuständigen Stellen können ebenfalls Anträge ablehnen, bei denen Zweifel nicht ausgeräumt werden können. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühr.
Benötigte Angaben
Für Ihren Antrag benötigen Sie mindestens folgendes:
- Angaben zu Ihrer Staatsbürgerschaft oder zu Ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz (Bsp. Passkopie/Ausländerausweis)
- Bestätigung der Impfung (Bsp. Impfnachweis mit Angaben zum Inhaber, zu verabreichten Impfstoffen, zur Institution, welche die Impfung durchgeführt hat, Datum der letzten Impfung, Anzahl erhaltener Impfdosen, ev. bestehendes Zertifikat)
- Grund, Dauer und Ort Ihres Aufenthalts in der Schweiz
- Sind Sie nur zu Besuch in der Schweiz? Dann benötigen Sie einen Nachweis der Einreise in die Schweiz (z.B. Flugticket, Bahnticket oder Übernachtungs-Reservation)
Die nötigen Unterlagen müssen entweder in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.
Laden Sie zudem die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery herunter. Ihr Covid-Zertifikat kann auch direkt in die App ausgeliefert werden. Erfahren Sie im Video, wie Sie Ihr Covid-Zertifikat direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern lassen können.
Kosten
Haben Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz? Dann werden Ihnen CHF 30.- für die Bearbeitung des Antrags verrechnet. Dieser Betrag ist mittels Kreditkarte oder PayPal direkt bei der Antragsstellung zu begleichen.
Wurde Ihr Antrag abgelehnt und Sie möchten einen neuen Antrag stellen? Dann kann die Bearbeitungsgebühr erneut anfallen.
Wurden Sie mit einem Impfstoff geimpft, für den eine Notfallzulassung der WHO vorliegt, der jedoch nicht von Swissmedic oder der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist?
Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden:
- SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP)
- CoronaVac (Sinovac)
- COVAXIN®
Zudem müssen Sie einer dieser Personengruppe angehören und dies entsprechend belegen können:
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
- Sie sind Ausländerin oder Ausländer mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung.
- Sie gelten als vorläufig aufgenommen.
- Sie gelten als schutzbedürftig.
- Sie sind eine asylsuchende Person mit einem Ausweis oder einer Bestätigung.
- Sie sind im Besitz einer Legitimationskarte der Gaststaatverordnung.
- Sie haben einen sogenannten «Ci-Ausweis».
Wurden Sie mit einem Impfstoff geimpft, der nur von der WHO zugelassen ist und reisen als Touristin oder Tourist in die Schweiz ein? Dann können Sie zurzeit kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen.
Ab dem 30. November 2021 können Sie auch ein Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie als Touristin oder Tourist in die Schweiz einreisen und mit einem Impfstoff geimpft sind, der nur von der WHO zugelassen ist. Das Zertifikat wird dann 30 Tage und nur in der Schweiz gültig sein.
Wurden Sie mit dem Impfstoff Sputnik V geimpft? Für diesen und weitere von der WHO nicht anerkannten Impfstoffe kann gegenwärtig kein Covid-Zertifikat ausgestellt werden.
Beantragung
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Ausstellerin/beim Aussteller einreichen, damit die Angaben vor Ort überprüft werden können. Informationen finden Sie auf den kantonalen Webseiten.
Benötigte Angaben
Für Ihren Antrag benötigen Sie mindestens folgendes:
- Angaben zu Ihrer Staatsbürgerschaft oder zu Ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz (Bsp. Passkopie/Ausländerausweis)
- Bestätigung der Impfung (Bsp. Impfnachweis mit Angaben zum Inhaber, zu verabreichten Impfstoffen, zur Institution, welche die Impfung durchgeführt hat, Datum der letzten Impfung, Anzahl erhaltener Impfdosen, ev. bestehendes Zertifikat)
- Grund, Dauer und Ort Ihres Aufenthalts in der Schweiz
- Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsnachweis.
Die nötigen Unterlagen müssen entweder in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.
Laden Sie zudem die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery herunter. Ihr Covid-Zertifikat kann auch direkt in die App ausgeliefert werden. Erfahren Sie im Video, wie Sie Ihr Covid-Zertifikat direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern lassen können.
Kosten
Haben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz? Wenn Sie das Zertifikat in Ihrem Wohnkanton beantragen, dann fallen für Sie keine Kosten an.
Haben Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz oder beantragen Sie das Zertifikat in einem Kanton indem Sie nicht wohnhaft sind? Dann kann für das Ausstellen des Covid-Zertifikats ein Unkostenbeitrag erhoben werden.
Wie lange ist das Covid-Zertifikat gültig?
- 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis
Folgende Ausnahme gilt für Personen, welche mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden:
- Das Zertifikat ist erst ab dem 22. Tag nach Verabreichung der Impfdosis gültig.
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann die Gültigkeitsdauer angepasst werden.
Wichtig: Die aufgeführten Informationen sind für die Verwendung des Zertifikats in der Schweiz relevant. Andere Länder können andere Gültigkeitsdauern festlegen.
Ich bin genesen. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
Sie können in folgenden Fällen ein Covid-Zertifikat erhalten:
- Die Covid-Erkrankung wurde durch einen positiven PCR-Test bestätigt und liegt nicht länger als 365 Tage zurück.
- Sie können einen positiven Antikörpertest vorweisen.
Für einen positiven Antigen-Schnelltest erhalten Sie kein Covid-Zertifikat für eine durchgemachte Erkrankung.
Wurden Sie in der Schweiz oder im Ausland mit einem PCR-Test positiv getestet?
Dann können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Der Antrag wird dort in einer sicheren Umgebung erfasst und von der zuständigen kantonalen Behörde bearbeitet. Die Zustellung erfolgt danach entweder elektronisch per E-Mail, in Papierform oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Covid-Zertifikats über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat? Sie können sich an die folgende Infoline +41 58 469 79 63 (täglich 7 bis 20 Uhr) wenden.
Wurden Sie im Ausland mit einem PCR-Test positiv getestet?
Sie müssen dazu eine behördliche Bestätigung der Aufhebung der Isolation mit Name und Adresse dieser Stelle sowie den Nachweis des positiven PCR-Testresultats vorweisen. Der Nachweis des positiven PCR-Testresultats muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum
- Datum und Uhrzeit der Probeentnahme (darf nicht mehr als 365 Tage zurückliegen)
- Testzentrum oder Institution, wo der Test durchgeführt wurde
- Art des Tests (es gelten nur PCR-Tests)
Wenn Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, werden CHF 30.- für die Bearbeitung des Antrags verrechnet.
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zu fünf Tage. Im Einzelfall kann die Bearbeitung auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag frühzeitig vor der Einreise in die Schweiz einzureichen.
Wie lange ist das Covid-Zertifikat gültig?
Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Testresultat und dauert ab dem Testresultat 365 Tage (d.h. die tatsächliche Dauer der Gültigkeit beträgt 354 Tage).
Wichtig: Die aufgeführten Informationen sind für die Verwendung des Zertifikats in der Schweiz relevant. Andere Länder können andere Gültigkeitsdauern festlegen.
Haben Sie in der Schweiz einen Antikörpertest gemacht?
Sie können für ein positives Antikörpertestresultat ein Covid-Zertifikat erhalten. Dieses wird Ihnen direkt vom Labor per E-Mail oder mittels Transfercode in Ihre «Covid Certificate»-App übermittelt.
Der Antikörpertest ist kostenpflichtig und muss selbst bezahlt werden. Er muss von einem zertifizierten Labor durchgeführt worden sein. Vor dem 16. November 2021 durchgeführte Antikörpertests berechtigen nicht zur Ausstellung eines Covid-Zertifikats.
Beachten Sie: Das Covid-Zertifikat für einen Antikörpertest ist nur in der Schweiz gültig.
Wie lange ist das Covid-Zertifikat gültig?
90 Tage ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.
Ich wurde negativ getestet. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat und wie lange ist es gültig?
Möchten Sie ein Covid-Zertifikat aufgrund eines negativen Testresultats erhalten? In diesem Fall müssen Sie den Test prinzipiell selber bezahlen. Ausnahmen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Testen.
Bei einem negativen PCR-Test
Das Covid-Zertifikat wird Ihnen auf Antrag direkt in die «COVID Certificate»- App ausgeliefert, sofern die Ausstellerin oder der Aussteller diese Dienstleistung anbietet. Sie müssen bereits bei der Probeentnahme angeben, dass Sie ein Covid-Zertifikat erhalten wollen.
Das Covid-Zertifikat ist gültig während 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.
Bei einem negativen Antigen-Schnelltest
Das Covid-Zertifikat wird Ihnen auf Antrag durch die Testzentren ausgestellt. Dies kann direkt vor Ort erfolgen oder Sie erhalten das Zertifikat digital per E-Mail oder direkt in die «COVID Certificate»-App ausgeliefert, sofern die Ausstellerin oder der Aussteller diese Dienstleistung anbietet.
Damit Sie ein Covid-Zertifikat erhalten können, muss der Test mit einem Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt worden sein. Reine Nasen-Abstriche sind nicht zulässig.
Das Covid-Zertifikat ist gültig während 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.
Für negative Selbsttests und negative Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt. Ebenfalls wird kein Covid-Zertifikat ausgestellt, wenn der Test im Ausland durchgeführt wurde.
Erfahren Sie im Video, wie Sie Ihr Covid-Zertifikat direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern lassen können.
Letzte Änderung 23.11.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus
Tel.
+41 58 463 00 00
Infoline Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat: +41 58 469 79 63 (täglich 7 bis 20 Uhr)