Der Bundesrat will alle Menschen in der Schweiz schützen.
Es gibt Regeln und Verbote.
Was ist erlaubt?
Was ist verboten?
Der Bundesrat will alle Menschen in der Schweiz schützen.
Es gibt Regeln und Verbote.
Was ist erlaubt?
Was ist verboten?
Das Corona-Virus soll sich nicht weiter ausbreiten.
Deshalb gibt es Regeln und Verbote:
Sind Sie eine besonders gefährdete Person?
In allen Läden und an allen Orten gilt:
Halten Sie sich an die Regeln!
Ganz wichtig ist:
Alle Menschen müssen Abstand von anderen Menschen halten,
mindestens 1,5 Meter.
Es dürfen nicht zu viele Menschen in einem Laden oder am selben Ort sein.
Befolgen Sie immer die Regeln.
Sie sind wichtig:
So können Sie sich und andere schützen.
Der Bundesrat hat neue Regeln gemacht.
Die Regeln gelten für die ganze Schweiz.
In einigen Kantonen gibt es strengere Regeln.
Dann gelten die Regeln dieser Kantone.
Alle Restaurants, Bars und Discos sind bis am 28. Februar 2021 geschlossen.
Grundsätzlich gilt: Veranstaltungen sind verboten.
Es gibt aber Ausnahmen.
Diese Veranstaltungen sind erlaubt:
Es dürfen nicht mehr als 5 Personen zusammen sein.
Das gilt im öffentlichen Raum.
Zum Beispiel:
Diese Regel gilt:
An Treffen mit Freunden oder mit der Familie
dürfen nicht mehr als 5 Personen teilnehmen.
Es dürfen auch nicht mehr als 5 Personen sein,
wenn Kinder dabei sind.
Das ist die Empfehlung des Bundesrats:
An Festen und Treffen sollen nur Personen aus 2 Wohnungen teilnehmen.
Der Unterricht an Hochschulen und Universitäten darf nicht mehr vor Ort stattfinden.
Es darf nur Online-Unterricht geben.
An allen anderen Schulen ist normal Unterricht.
Das ist verboten:
Das ist weiterhin erlaubt:
Alle Veranstaltungen mit Publikum sind verboten.
Alle Einrichtungen für Kultur und Freizeit sind bis am 28. Februar 2021 geschlossen.
Zum Beispiel:
Alle Menschen müssen zuhause arbeiten,
wenn das möglich ist.
Viele Läden sind geschlossen.
Ganz wichtig: Es bleiben alle Läden offen, die wichtig für den Alltag sind.
Es gibt Ausnahmen.
Diese Betriebe dürfen offen bleiben:
Kinos müssen ganz geschlossen bleiben.
Es dürfen nicht zu viele Menschen gleichzeitig in einem Laden sein.
Das ist in jedem Laden verschieden.
In allen Läden gibt es immer noch strenge Regeln.
Alle Menschen müssen an fast allen öffentlichen Orten eine Maske tragen.
Am besten halten Sie sich an diese Regel:
Tragen Sie immer eine Maske, wenn Sie nicht zuhause sind.
Und wenn Sie den Abstand von 1.5 Metern zu anderen Menschen nicht einhalten können.
Der Bundesrat hat entschieden:
Alle Menschen müssen im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen.
Alle Menschen müssen in allen Bereichen
des öffentlichen Verkehrs eine Maske tragen.
Das gilt auch in den Bahnhöfen oder beim Warten auf den Bus.
Hier müssen Sie eine Maske tragen:
Sie müssen auch in allen öffentlich zugänglichen Bereichen eine Maske tragen.
Das bedeutet: Sie müssen in allen Bereichen eine Maske tragen,
die für alle Menschen zugänglich sind.
Das gilt drinnen und draussen.
Zum Beispiel:
Sie müssen auch an folgenden Orten eine Maske tragen:
Zum Beispiel:
Diese Menschen müssen keine Masken tragen:
Es gibt verschiedene Arten von Masken.
Zum Beispiel:
Es ist wichtig, dass Sie die Maske richtig anziehen und ausziehen.
Wie tragen Sie die Maske richtig?
Hier gibt es ein Video mit einer Anleitung: https://youtu.be/wo30V-wiDHs
Wie gehen Sie richtig mit einer Maske aus Papier um?
Hier gibt es ein Video mit einer Anleitung: https://youtu.be/QdDCPtt0ZBo
Wie gehen Sie richtig mit einer Maske aus Stoff um?
Hier gibt es ein Video mit einer Anleitung: https://youtu.be/F_9o_W3GKhU
In manchen Ländern hat es viele Corona-Virus-Fälle.
Darum gibt es eine neue Regel:
Wer aus diesen Ländern in die Schweiz reist,
muss in Quarantäne.
Sind Sie aus einem dieser Länder in die Schweiz gereist?
Dann müssen Sie sofort nach der Einreise in Ihre Wohnung.
Sie müssen 10 Tage lang zuhause bleiben.
Sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer?
Und müssen Sie 10 Tage zuhause bleiben,
weil Sie aus einem Quarantäne- Land in die Schweiz gereist sind?
Dann müssen Sie jetzt wissen, ob Sie weiter Ihren Lohn bekommen.
Es gibt 3 Möglichkeiten:
Hier können Sie lesen, welche Möglichkeit für Sie gilt.
In folgenden Fällen bekommen Sie vom Arbeitgeber weiter den Lohn:
Sie erhalten vom Arbeitgeber keinen Lohn.
Aber Sie können nicht arbeiten, weil Sie in Quarantäne müssen.
Dann bekommen Sie vielleicht Erwerbs-Ersatz.
Das bedeutet: Sie bekommen Geld von der AHV.
In diesem Fall bekommen Sie Erwerbs-Ersatz:
Sie müssen unverschuldet in Quarantäne.
Unverschuldet bedeutet:
Sie sind in ein Land gereist.
Das Land war bei Ihrer Abreise nicht auf der Liste mit den Risiko-Ländern.
Aber bei Ihrer Rück-Kehr ist es auf der Liste mit den Risiko-Ländern.
Sie konnten also bei der Abreise nicht wissen,
dass das Land auf die Liste kommt.
In diesem Fall bekommen Sie keinen Erwerbs-Ersatz:
Sie reisen in ein anderes Land.
Sie wissen bei der Abreise schon,
dass das Land auf der Liste der Risiko-Länder steht.
Und dass Sie nach der Rückkehr in Quarantäne müssen.
Dann bekommen Sie keinen Erwerbs-Ersatz.
Weitere Informationen finden Sie:
Letzte Änderung 24.02.2021
Anfragen im Zusammenhang mit Covid-19 beantworten wir nicht schriftlich.
Informieren Sie sich auf unseren Seiten. Wir aktualisieren sie laufend.
Auf Kontakte und Links finden Sie Kontaktinfos, auch zu anderen Bundesstellen und den Kantonen.