Seit Januar 2024 beobachtet das BAG einen Anstieg von Keuchhustenfällen in der Schweiz. Dies deckt sich mit der Entwicklung in verschiedenen Ländern Europas, darunter Deutschland, Frankreich und Italien.
Keuchhusten ist eine hochansteckende bakterielle Krankheit, die durch Tröpfchen übertragen wird. Sie ist durch einen heftigen, langanhaltenden Husten gekennzeichnet. Die Krankheit kann in jedem Alter auftreten, betrifft aber zumeist Kinder. Besonders Säuglinge sind gefährdet. Für ältere Kinder und Erwachsene kann Keuchhusten zwar anstrengend sein, eine Infektion verursacht bei ihnen jedoch in der Regel keinen schweren Verlauf.
Säuglinge besonders gefährdet
Bei ungeschützten Säuglingen kann eine Infektion zu schweren Komplikationen wie Lungenentzündungen und Hirnhautentzündungen (Enzephalitis) führen, selten sogar zum Tod. Neugeborene und Säuglinge unter sechs Monaten haben dabei das höchste Risiko.
Die Fallzahlen steigen in der Regel zyklisch über mehrere Jahre hinweg an und gehen anschliessend wieder zurück. Da das Keuchhusten-Bakterium aktuell in der Bevölkerung häufiger zirkuliert als in den letzten Jahren, hat sich das Ansteckungsrisiko von Säuglingen ebenfalls erhöht.
Säuglinge können durch Impfung geschützt werden
Impfempfehlung für Schwangere und Säuglinge
Allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten wird die Keuchhustenimpfung empfohlen, welche sehr wirksam vor schweren Erkrankungen schützt. Da Neugeborene und Säuglinge in den ersten zwei Lebensmonaten noch nicht geimpft werden können, wird Schwangeren eine Keuchhusten-Impfdosis während jeder Schwangerschaft empfohlen. Durch die Übertragung der mütterlichen Antikörper ist ein Neugeborenes in den ersten Lebenswochen damit am besten geschützt. Eine Impfung der Mutter nach Geburt bewirkt diesen Schutz nicht.
Impfempfehlung für nahe Kontakte von jungen Säuglingen
Säuglinge werden am häufigsten durch enge Familienmitglieder angesteckt. Deshalb ist es wichtig, dass nahe Kontaktpersonen von Säuglingen jünger als 6 Monate ebenfalls einen aktuellen Impfschutz haben.
Geschwister jünger als 16 Jahre sollten altersgerecht gemäss Empfehlung geimpft sein. Auch werdende Väter und Grosseltern sollten sich rechtzeitig vor Geburt gegen Keuchhusten impfen lassen, wenn ihre letzte Impfung länger als zehn Jahren zurückliegt.
Die gleiche Empfehlung gilt für regelmässige Kontaktpersonen von Säuglingen jünger als 6 Monate ausserhalb der Familie, wie zum Beispiel das Personal in Kitas.
Behandlung und Massnahmen zum Schutz von jungen Säuglingen
Bei Verdacht auf Keuchhusten sollte eine Ärztin bzw. ein Arzt aufgesucht werden. Wenn die erkrankte Person regelmässigen Kontakt mit Säuglingen unter sechs Monaten hat, sollte dies beim Termin erwähnt werden. Die Symptome bei Säuglingen sind anders als bei Kleinkindern. Beispielsweise fehlt der anfallsartige Husten, die Säuglinge haben typischerweise Atemnot.
Je nachdem, wie lange die Symptome bereits andauern, kann eine Behandlung mit einem Antibiotikum sinnvoll sein. Nach fünf Tagen antibiotischer Behandlung ist die erkrankte Person in der Regel nicht mehr ansteckend. Ohne Behandlung ist eine infizierte Person bis 21 Tage ab Beginn der Symptome ansteckend.
Solange an Keuchhusten erkrankte Kinder oder Erwachsene noch ansteckend sind, sollten diese keine Einrichtungen besuchen, in denen Säuglinge unter sechs Monaten betreut werden. Im privaten Umfeld sollte der Kontakt mit Säuglingen unter sechs Monaten und schwangeren Frauen im letzten Drittel der Schwangerschaft vermieden werden.
Falls ein gar nicht oder nur unvollständig immunisierter Säugling unter sechs Monaten (oder dessen Familienmitglieder) Kontakt mit einer an Keuchhusten erkrankten Person hatte, kann eine Fachperson falls notwendig eine so genannte Expositionsprophylaxe empfehlen. Dabei handelt es sich um eine antibiotische Behandlung zur Verhinderung einer Erkrankung.
Letzte Änderung 29.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 87 06