Vorgehen bei Verdachtsfall & positivem Test

Vorgehen bei einem Verdachtsfall oder im Umgang mit einer auf Affenpocken positiv getesteten Person, bezüglich Labordiagnostik und Meldung. Informieren Sie sich hier.

Massnahmen bei Verdachtsfall

  • Bei Verdacht auf eine Affenpockeninfektion ist eine Labordiagnostik mittels PCR indiziert.
  • Setzen Sie im Umgang mit Verdachtsfällen die Schutzmassnahmen gemäss Swissnoso zur Infektionsprävention um.
  • Instruieren Sie die betroffene Person, so dass diese die Verhaltensempfehlungen für positiv getestete Personen umsetzt, bis das Testergebnis vorliegt. Infos dazu auf der Seite Affenpocken > Abschnitt «Sie wurden positiv auf Affenpocken getestet».

Vorgehen bei positivem Test

  • Im Umgang mit positiv getesteten Personen setzen Sie die Schutzmassnahmen gemäss Swissnoso zur Infektionsprävention um.
  • Betroffene Personen erhalten Informationen und Verhaltensanweisungen von der zuständigen kantonalen Behörde
  • Folgende Verhaltensregeln empfehlen wir allen positiv getesteten Personen:
    • - enge Kontakte mit anderen Personen und Tieren für 21 Tage vermeiden;
    • - wenn enger Kontakt notwendig (beispielsweise Konsultation bei einer Gesundheitsfachperson): Hautläsionen abdecken und Hygienemaske tragen;
    • - sexuelle Kontakte während 21 Tagen nach positivem Testresultat vermeiden;
    • - Kondom für acht Wochen nach positivem Testresultat benützen;
    • - weitere Tipps für positiv getestete Personen finden Sie auf der Seite Affenpocken: So kann man sich schützen > Abschnitt «Sie wurden positiv auf Affenpocken getestet».

Informationen zur Tiergesundheit im Bezug auf Affenpocken finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Überwachung von Zoonosen

Labordiagnostik

Nehmen Sie für die Labordiagnostik eine Probe mittels Abstrich oder Biopsie von Hauteffloreszenzen (Exsudat, Pustelinhalt, Krusten etc.). Senden Sie diese an das nationale Referenzzentrum für neu auftretende Virusinfektionen (CRIVE in Genf):

Krankheit melden

Affenpocken-Ansteckungen sind meldepflichtig. Informationen zur Meldung finden Sie auf der Seite Infektionskrankheiten melden.

Weiterführende Themen

Infektionskrankheiten melden

Hier finden Sie die Meldeformulare für meldepflichtige Infektionskrankheiten.

So kann man sich schützen

Nach Kontakt mit einer mit Affenpocken infizierten Person, bei positivem Affenpocken-Test oder Krankheitssymptomen – Infos und Verhaltensempfehlungen

Letzte Änderung 20.09.2022

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 87 06
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/affenpocken/informationen-fuer-gesundheitsfachpersonen/vorgehen-bei-verdachtsfall.html