Feuchtigkeitsprobleme und Schimmel

Schimmelbewuchs kommt in Wohnräumen häufig vor und ist ungesund. Schimmel muss rasch entfernt werden. Das alleine reicht aber nicht aus: Es müssen immer auch die Ursachen für das Feuchtigkeitsproblem geklärt und beseitigt werden. 

Feuchtigkeit und Schimmel treten in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern in jedem vierten bis fünften Haushalt auf. Sie reichen von kleinen Schimmelflecken bis hin zu häufig beschlagenen Fensterscheiben, grossflächigem Schimmelbewuchs und Stockflecken in verschiedenen Räumen.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Mit dem Ausmass der Verschimmlung nehmen auch die Gesundheitsrisiken zu. Neben häufigen Reizungen von Augen, Haut und Atemwegen, treten auch Allergien auf. Atemwegsreizungen können sich mit der Zeit zu einer chronischen Bronchitis (Husten) und zu Asthma weiter entwickeln. Durch ihren durchdringenden Geruch können Schimmelpilze auch das Wohlbefinden der Bewohner beeinträchtigen. Nicht zuletzt stehen sie im Verdacht, Wegbereiter für Erkältungen zu sein. Leiden Personen unter bestimmten Vorerkrankungen wie Cystischer Fibrose, chronischem Asthma oder ist ihr Immunsystem wie bei Transplantations-, AIDS- und Krebspatienten geschwächt, sind Schimmelpilze für die Betroffenen hoch riskant.

Die Folgen für das Gebäude

Feuchtigkeit und Schimmel können Gebäude und Inneneinrichtung beschädigen. Nicht nur können in relativ kurzer Zeit erhebliche Schäden am Gebäude entstehen, die hohe Sanierungskosten mit sich bringen. Es können auch schwer zu sanierende Schäden auftreten, die letztlich den Wert der Liegenschaft mindern.

Das richtige Vorgehen

Das BAG gibt in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Schweizerischen Mieterinnen und Mieterverband MV, dem Hauseigentümerverband Schweiz HEV und dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT die Broschüre «Vorsicht Schimmel» heraus. Diese Wegleitung zu Feuchtigkeit und Schimmel richtet sich an Entscheidungsträger und Personen mit beratenden Funktionen, aber auch an besonders interessierte Betroffene. Ein Flyer für die breite Bevölkerung wird gegenwärtig erarbeitet. Beide Drucksachen gehen auf die gesundheitlichen Folgen von Feuchtigkeit und Schimmel ein und beantworten Fragen wie: Wie geht man als Mieter wie als Vermieter bei Schimmelbewuchs vor? Handelt es sich beim Schimmelproblem in der eigenen Wohnung um eine Bagatelle oder um ein gravierendes Problem? Worauf ist bei einer fachgerechten Sanierung zu achten? Wie lassen sich Feuchtigkeit und Schimmel künftig vermeiden?

Richtig sanieren

Schimmelbewuchs in Wohn- und Aufenthaltsräumen soll aus Gründen der Gesundheitsvorsorge rasch und fachgerecht entfernt werden. Damit bei Sanierungen weder die Sanierer selbst, noch die Bewohner gefährdet werden, sollen Schimmelpilzsanierungen gemäss den Merkblättern der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva und des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverbands SMGV durchgeführt werden.

Unnütze Schimmelpilzmessungen

Schimmelpilzmessaktionen wie sie auch von Konsumentenzeitschriften lanciert werden, suggerieren den Konsumentinnen und Konsumenten Informationen über versteckten Schimmel oder über bestehende Gesundheitsrisiken. Gemäss dem heutigen Wissensstand gibt es aber keine verlässliche Messmethode, welche Hinweise auf versteckten Schimmelbewuchs geben könnte.


Bestellungen:

Die BAG-Broschüren können im Printformat unter der Adresse: www.bundespublikationen.admin.ch gratis angefordert werden. Die Broschüre «Schimmel in Wohnräumen» (Artikelsuche: Suchbegriff «311.311») richtet sich an Betroffene und kann auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch bestellt werden.

Die Broschüre «Vorsicht Schimmel» (Artikelsuche: Suchbegriff «311.310») ist eine Wegleitung zu Feuchtigkeit und Schimmel und auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.

Anlaufstellen bei Mietrechtsfragen - Das BAG ist kein Mietamt

Die Fachstelle Wohngifte des BAG erhielt in den letzten Jahren immer mehr Anfragen im Zusammenhang mit Schimmelbewuchs in Mietwohnungen. Dabei ging es neben Fragen zur Gesundheit nicht selten darum, wer für den Schaden und dessen Beseitigung verantwortlich ist. Das BAG ist für mietrechtliche Fragen aber nicht zuständig. Wenden Sie sich deshalb bei Mietrechtsfragen bitte an den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (MV), den Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), den Hausverein Schweiz (HVS) oder Ihre regionale Schlichtungsbehörde / Mietämter (s. oben «Nützliche Adressen aus der Broschüre Vorsicht Schimmel»).

Auskünfte des BAG

Gern beantworten wir Fragen zu Schimmel in Wohngebäuden und deren Einwirkungen auf die Gesundheit sowie zu unseren Publikationen.

Letzte Änderung 23.10.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Chemikalien
Fachstelle Wohngifte
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 40
E-Mail

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